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Das jüdische Echo · 1915-09-10 · 36 (10.9.1915) · p. Seite 297

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
2 (1915)
Issue
36 (10.9.1915)
Date
1915-09-10
Page
Seite 297 (sequence 9)
Language
German
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Nr. 36 Das Jüdische Echo 297 Stuckzinsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler 5% Stückzinsen von dem auf die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die Stückzinsen auf je 100 Mark berechnet: für Stücke fGeintrhUinb^nh" für die Einzahlungen bis zum 30. Sept. 1915 2,50 JC, der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen 96,50 JC ^ffljt" » » m Ä-!kt-M£ 2.25.*. „„„„,,„ „ „ „ 96.75 96,55 Jfc n n » » 24. Nov. 1915 1,75 „ „ „ „ „ „ „ „ „ 97,25 97,05 c*. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermässigt sich der Stückzinsbetrag um 25 Pfennig. Für die Einzahlungen ist nicht erforderlich, daß der Zeichner das Geld bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnungen vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich auf während sonst der Darlehenszinssatz 51/2% beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist. Wer Schuldbuchzeichnungen wählt, genießt neben einer Kursvergünstigung von 20 Pfg. für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuchs, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. Oktober 1916 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Die Zinsen erhält der Schuldbuchgläubiger durch die Post portofrei zugesandt; er kann sie aber auch fortlaufend seiner Bank, Sparkasse oder Genossenschaft überweisen lassen oder sie bei einer Reichsbankanstalt oder öffentlichen Kasse in Empfang nehmen. Angesichts der großen Vorzüge, welche das .Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten. Aus Vorstehendem ergibt sich, daß die Beteiligung an der Kriegsanleihe nach jeder Richtung auch den weniger bemittelten Volksklassen erleichtert ist. Die Anleihe stellt eine hochverzinsliche und unbedingt sichere Anlage vor. Darüber hinaus aber ist es eine Ehrensache des Deutschen Volkes, durch umfangreiche Zeichnungen die weiteren Mittel aufzubringen, deren Heer und Flotte zur Vollendung ihrer schweren Aufgabe in dem um Leben und Zukunft des Vaterlandes geführten Krieg unbedingt bedürfen. Feuilleton Jerusalemifanische Legenden Von Ludwig August Fr an kl. V. Eine Familienmegilah. Es war zur Zeit des Königs Saragasanus im Jahre 5167, der in Saragossa seine Residenz hatte, in welcher auch viele Juden lebten, die in zwölf prächtigen Synagogen beteten. Es herrschte die uralte Sitte, daß wenn der König das Judenviertel betrat, ihm sogleich die ältesten Rabbinen jeder der zwölf Synagogen mit den heiligen, pergamentenen Thorarollen, die in geschmückten Kästchen verwahrt waren, entgegen gingen. Ihnen schloß sich die ganze Gemeinde an, und während die Rabbinen den beim Anblick des gekrönten Hauptes üblichen Segen sprachen, rief die ganze Gemeinde: Amen! So war es seit alten Zeiten her. Einmal aber fühlten einige sehr fromme Rabbinen ein Bedendenken, ob es denn nach talmudischen Grundsätzen keine Entweihung sei, jedesmal sechsunddreißig Thorarollen dem Könige grüßend entgegen zu tragen. Da beschlossen sie, wenn der König wieder in das Judenviertel käme, aus jeder Synagoge nur drei leere, mit kostbaren Stoffen behängte Kästchen zu nehmen und ihm entgegen zu gehen. So geschah es auch, und sie gingen dem Könige viele Jahre lang mit diesen leeren Kästchen entgegen. Damals lebte am Hofe des Königs Saragasanus ein reicher Jude, der sein begünstigter Liebling war und Chajim Schamai hieß. Der fiel aber vom heiligen Glauben seiner Väter ab, und hieß dann Markus; wodurch er ein noch größeres Vertrauen am königlichen Hofe gewann, und wie die Abtrünnigen alle, ein größerer Hasser und Verleumder seines Volkes wurde, als die im christlichen Glauben Geborenen. Als der König Saragasanus wieder einmal im Judenviertel erschien, und ihm in der althergebrachten Weise gehuldigt wurde, pries er, des Abends auf seinem Throne sitzend, in Gegenwart des versammelten Hofes die Anhänglichkeit der Juden an ihren König, und rühmte die fromme Sitte, den König mit ihrem Teuersten, mit dem Worte Gottes zu begrüßen. Da trat Markus auf und sprach also: „Nicht glaube, o Herr, daß die Juden wirklich so treu an ihrem Könige hängen. Die schön gezierten Kästchen, die sie Dir entgegentragen, sind leer, und enthalten nicht die ihnen heiligen Thorarollen." Der König und alle Anwesenden erstaunten, Solches zu hören, Saragasanus erzürnte sehr, und ordnete an, daß sein ganzer Hofstaat schon am folgenden Morgen bereit sei, mit ihm wieder ins Judenviertel zu ziehen und schwur, wenn sich die Wahrheit dessen, was Markus sagte, bewähre, alle Männer töten, die Weiber und Kinder als Sklaven verkaufen zu lassen und alles Gold und Eigentum der Juden solle des Königs werden. Während der König also ergrimmt redete, schlief der Diener einer der zwölf Synagogen, der fromme, tugendhafte Greis Ephraim Baruch, ruhig auf seinem Lager. Er erwachte plötzlich, und sah einen Mann, majestätischen Ansehens, mit langem Barte, einen ledernen Gurt um den Leib gebunden, vor sich stehen, und er erkannte den göttlichen

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