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Das jüdische Echo · 1915-08-27 · 34 (27.8.1915) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Echo
Volume
2 (1915)
Issue
34 (27.8.1915)
Date
1915-08-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Das Jüdische Echo Bayerische Blätter für die jüdischen Ängelegenheiten Erscheinungszeit: Jeden Freitag. I ^^S^vSS\\\\\\HT-'•-r7-'-7,-1 Bezug: Durch die Postanstalten oder -C^S^$^^vV\'/VV^ ftnzeigen: Die viergespaltene den Verlag. — Bezugspreis* —# /^--- Nonpareille - Zeile oder deren Kaum Viertelj. M. 1.—, Halbj. M. 2.- Qanzi' --^^^^^^/^^TZ^^^^E^^ 25 Pl ~ Bei Wiederholungen Rabatt.— M. 4.—, Einzelnummer 10 Pf. - V e r 1 a e - ^^"-y Wtf —— Dieselbe für k 1 e i n e Anzeigen 15 Pf.— „des Jüdischen Echos": München, Her- -'L———-r==^>V ^/V^^r----'- Anzeigenannahme: Verlag „des zog Maxstr. 4.-Redaktion: Norbert ^^^^^ß^L^LmmAj^^^^^Zr J?dis?he? Fch£* ' MüncheLn' H^2? Weidler,München-Solln, Erikastraße 6 ^^^^^^//X/^^^^^^^ Maxstraße 4. Fernsprecher: 8099. _!_, anraue d. Z^Z^Z^^ [Postscheckkonto: München 5987. 27. Äugust 1915 München / 2. Jahrgang Nummer 34 1915 Wochcnkalender (5675) njnn Äug. Elul NUn *5 Gottesd.: Samstag 28 18 Morgens Hauptsyn. 87g Herzog Rud.-Str. 7V2 Sonntag 29 Sabbath-Äusgang 7.45 19 Montag 30 20 Dienstag 31 Sept. 21 Mittwoch 1 22 Donnerstag 2 23 Freitag 3 24 Sabbath-Eingang: Haupt - Synagoge 6*/4 Herzog Rud.-Str. 6l/a Inhalt! Hirsch Oppenheimer: Der Krieg und 1 die Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. — N. W.: Deutsch-jüdische Interessengemeinschaft. — Davis Trietsch: Der jüdische Anteil an der wirtschaftlichen Expansion Deutschlands. — Feuilleton: L. A. Frankl: Jerusamelitanische Legenden III. —■ Literarisches, Leser-, Welt-Echo. Der Krieg und die Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern Von Hirsch Oppenheimer in Laudenbach b. Karlsstadt. Auch die israelitischen Kultusgemeinden werden vom Kriege schwer getroffen. Viele Gemeinden haben den regelmäßigen Gottesdienst auch am Sabbath eingebüßt. Andere werden wegen schwerer Verluste unter der Zahl ihrer Mitglieder auch nach dem Kriege darauf verzichten müssen. Die religiös-selbständigen männlichen Israeliten fehlen, wie es das Religionsgesetz und die verwaltungsrechtliche Satzung verlangen. Der Religionsunterricht wie die Beschaffung rituellen Fleisches ist erschwert und verteuert. Die Lage der Beamten und ihrer Familien, die schon in normalen Zeiten ein kümmerliches Einkommen hatten, ist noch mißlicher geworden. Bei den im allgemeinen kleinen Verhältnissen war es zu erwarten. Sind doch im Königreiche Bayern unter etwa 300 Gemeinden 125 Kleingemeinden; davon entfallen auf Unterfranken 48 unter 124. Auf die Pfalz 45 unter 89, auf Mittelfranken 14 unter 46 Gemeinden. < Reich, Staat und Kommunen bemühen sich in vielfältiger Weise, die wirtschaftlichen Schaden zu mildern; erst jetzt hat der Reichstag wiederum 200 Millionen bewilligt. Das soziale Gewissen ist allenthalben geschärft. Viele Kommunen gewähren Steuererleichterungen, insbesondere solchen-Personen, die Unterstützung aus der Kriegsfürsorge genießen. Für die hilfsbedürftigen israelitischen Kultusgemeinden auf dem Lande ist keine Hilfe vorhanden. Das liegt nicht an dem schlechten Willen der Staatsbehörden und der Großgemeinden, sondern an der mangelhaften Organisation der jüdischen Gemeinden. Die 300 israelitischen Kultusgemeinden haben noch keine genügend leistungsfähige selbständige Zentralorganisation, die gerade in einer Zeit wie der jetzigen helfend eingreifen könnte. Die Rabbiner haben eine freie Konferenz, die Lehrer einen Lehrerverein; sie fahren gut damit. Ein großer Teil der bayerischen Kultusgemeinden hat sich aber in dem „Landesverein für die Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern" zusammengeschlossen. Aber dieser ist nur ein Anfang, ein Erfolg versprechender Anfang. Er muß sich fort entwickeln zu einem freien Gemeindenverband auf demokratischer Grundlage, in welchem die einzelnen Kultusgemeinden stimmberechtigt sind, wobei den Großgemeinden gewisse Pluralstimmen einzuräumen wären. Nachdem während des Revisionskampfes die Rabbiner aus dem Landesverein ausgetreten sind, ist dessen Umgestaltung zu einem Landesverbände, welcher nur Gemeinden als Mitglieder zählt, nichts anderes als eine logische und politische Folgerung; der Wiedereintritt der Rabbiner wäre ein Mißgriff. Der Landesverein soll ja im allgemeinen Fragen, die unter die Zuständigkeit der Rabbiner fallen, nicht in seinen Tätigkeitsbereich aufnehmen. Dabei soll es durchaus nicht ausgeschlossen sein, daß Rabbiner und Gemeindebeamte Sitz und Stimme im Verbände bekommen, sofern sie durch das Vertrauen ihrer Gemeinde als deren Vertreter gewählt werden. Ergibt sich das Bedürfnis dazu, so können gemeinsame Beratungen von Abordnungen des Gemeindeverbandes der Rabbinerkonferenz und des LehrerVereins stattfinden. Der Aufgaben eines jüdischen Gemeindeverbandes für Bayern sind viele und vielgestaltige. Das innere Leben der Gemeinden, ihre Statuten, ihre Einrichtungen, Steuerfragen, Gehaltsfragen und -Zulagen und noch vieles andere bedarf einer gemeinsamen Regelung. Die Erhaltung und Hebung der Landgemeinden ist ein anerkanntes Postulat. Eine Tagung, auf der auch die Führer der kleinen und kleinsten Gemeinden zu Worte kommen, wird das gegenseitige Verstehen anbahnen und wirksame Hilfe zeitigen. Sie kann durch belehrende Vorträge das Gemeindeleben besser befruchten als tiefdurchdachte Kanzelreden. Neben der Rabbinerkonferenz und dem Lehrerverein wird der Ge-

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