Das jüdische Echo
- Journal
- Das jüdische Echo
- Volume
- 2 (1915)
- Issue
- 2 (15.1.1915)
- Date
- 1915-01-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/9072829-9102856-9114194--00179-9073006- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
TllMam cg; l^h>, ^erreich i Das Jüdische Echo Bayerische Blätter für die jüdischen Angelegenheiten Erscheinungszeit: Jeden Freitag. Bezug: Durch die Postanstalten oder den Verlag. — Bezugspreis: Viertelj. M. 1.—, Halbj. M. 2.-, Ganzj. M.4.—, Einzelnummer 10 Pf. —Verlag „des Jüdischen Echos" : München, Herzog Maxstr.4. — Redaktion: Norbert Weidler, München-Solln, Erikastraße 6. Anzeigen: Die viergespaltene Nonpareille - Zeile oder deren Raum 25 Pf. — Bei Wiederholungen Rabatt.— Dieselbe für kleine Anzeigen 15 Pf. — Anzeigenannahme: Verlag „des Jüdischen Echos", München, Herzog Maxstraße 4. Fernsprecher: 8099. Postscheckkonto- München 3987. 15. Januar 1915 München / 2. Jahrgang Nummer 2 Inhalt: Stadtu. Kultusgemeinde München. — — Verlagsmitteilung. _ Norbert Weldler: Hugo Zuckermann. — R. St.: Von der Kriegshilfe jüdischer Frauen in München. — Feuilleton: Die Flucht der van Spandows, eine Novelle von Arnold Zweig. — Nrn.: Chanukkah im Felde. — Eiserne Kreuze und andere Auszeichnungen. — Gemeinden-Echo. — Vereins- und Anzeigen-Echo. Stadt« und Kultusgemeinde München Die „Münchener Zeitung" schreibt am 8. Januar: „Im Jahre 1909 hat die israelitische Kultusgemeinde darum gebeten, daß der städtische Zuschuß zu ihrem Religionsunterricht von 2000 auf 5000 Mark im Jahre erhöht wird. Als sie bis zum Jahre 1912 überhaupt keine Antwort erhalten hatte, frug sie schüchtern nach, wie es um ihre Eingabe stehe. Und dann wurde schon bei der Beratung des Haushaltplanes 1914 das Ansuchen abgelehnt, und dann vor kurzem noch einmal abgelehnt. Die Unterrichtskosten der israelitischen Kultusgemeinde sind natürlich gestiegen im Laufe der Jahre, und da eigentlich die gesetzliche Pflicht für die Stadt besteht, den ganzen Unterricht aus städtischen Mitteln zu bestreiten, war es sicher nicht unbescheiden, daß die israelitische Kultusgemeinde zwar nicht auf ihrem gesetzlichen Recht bestand, aber immerhin eine kleine Erhöhung des städtischen Zuschusses sich erbat. Man hat aber die Erhöhung dieses Zuschusses nicht einmal abgelehnt mit der Begründung, daß die jetzige Zeit zwinge, jegliche Erhöhung der Belastung zurückzustellen. Man hätte das im Hinblick auf die Hindenburgspende schwerlich tun können, sondern man tat es mit dem Hinweis darauf, daß sich die Erhöhung des Zuschusses nicht rechtfertigen lasse." Diese Angelegenheit wurde in der zweiten Sitzung des Gemeindebevollmächtigten-Kollegiums vom 30. Dezember 1914 behandelt: Herr G.-B. Rumpf führte aus: Meine Herren! Die Frage des israelitischen Religionsunterrichtes an den Volksschulen hat uns schon einmal im Oktober v. Js. beschäftigt. In einer Eingabe vom 25. Oktober 1912 mit Nachträgen vom Mai und September 1913 hat die Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde an den Magistrat das Ersuchen gestellt, der Magistrat wolle im Budgetjahre 1913 einen zweiten israelitischen Fachlehrer zur Erteilung des Religionsunterrichts an den städtischen Mittel- und Volksschulen anstellen, eventuell einen Zuschuß zu den Kosten des Religionsunterrichts in der Höhe gewähren, daß dieser eine Erhöhung gegenüber den der israelitischen Kultusgemeinde im Jahre 1877 zugebilligten 11 Wochenunterrichtsstunden darstellt. Auf diese Eingabe hin wurde der israelitischen Kultusgemeinde als Beschluß der städt. Kollegien unterm 13. November 1913 mitgeteilt, daß der Kultusgemeinde für das Etatsjahr 1914 ein Zuschuß von 2000 Mk. genehmigt werde, daß jedoch ab l.Jan. 1915 die israelit. Kultusgemeinde ebenso wie die übrigen Kirchengesellschaften die Kosten für die Erteilung des Religionsunterrichtes an den hiesigen Volksschulen aus den zu erhebenden Kirchengemeindeumlagen zu bestreiten haben werde. Die israelitische Kultusgemeinde hat nun eine neue Eingabe an den Magistrat gerichtet und darin erklärt, daß sie mit dem bewilligten Zuschuß von 2000 Mk. sich nicht zufrieden geben könne, vielmehr verlangt sie jetzt einen jährlichen Zuschuß von 6000 Mk., erklärt sich aber bereit, diejenigen Unterrichtsstunden, welche die Stadtgemeinde zu honorieren hat — das sind die Religionsunterrichtsstunden an den städt. Mittelschulen, an den Fortbildungsschulen und in den 8. Klassen der Volksschulen —, auf Kosten der Kultusgemeinde erteilen zu lassen. Der Magistrat hat auf dieses neuerliche Ersuchen folgenden Beschluß gefaßt: „Die Forderung der israelitischen Kultusgemeinde, wie sie in deren Schreiben vom 27. Februar 1914 als Antwort auf unsere Entschließung vom 18. November 1913 erhoben wird, ist für die Gemeinde unannehmbar. Statt der von uns angebotenen, ohnehin gegenüber dem wirklichen Anfall bereits erhöhten Summe von 2000 Mk. werden 6000 Mk. gefordert. Gegenüber dieser un-