Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 265 (sequence 270)
- Language
- German
- Belongs to
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- IRI
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Mentioned entities
- Aleppo 1× ep/1047811
- Amman 1× ep/1044017
- Haifa 1× ep/1047930
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Juden hergestellten Waren in Beyrut, Aleppo, Damaskus, Amman, Bombay, Südafrika und den Vereinigten Staaten getroffen; gegenwärtig werden Verhandlungen mit Firmen in Ägypten und Cypern geführt. Eine Gruppe von Mitgliedern des Verbandes hat vor einigen Wochen einen Reisenden nach Bagdad, Mossul und Basrâh gesandt. Syrien und Ägypten werden sehr häufig sowohl durch einzelne wie durch Gruppen von Fabrikanten besucht. 9. Im Laufe der Berichtsperiode hat die Regierung verschiedene das Gebiet des Handels und der Industrie berührende Verordnungen erlassen. Die hauptsächlichsten Verordnungen sind: a) Verordnung über Handel und Industrie, b) Verordnung über Beschäftigung von Frauen und Kindern in der Industrie, c) Verordnung über berauschende Getränke, d) Verordnung über den Export von Früchten, e) Zündholzsteuer-Verordnung, f) Verordnung über Schutzgitter für Maschinenanlagen. Es wurde eine ständige Kommission für Handel und Industrie, eine Hafenkommission und eine Eisenbahnkommission eingesetzt. Mit Transjordanien wurde ein Transitabkommen und mit Ägypten ein Handelsabkommen getroffen. Die Löschgebühren in Haifa und Jaffa wurden abgeändert. Am 1. April d. J. Avurde zwischen London und Karachi ein direkter Passagier- und Postdienst eröffnet. Folgende Materialien und Maschinen wurden vom Einfuhrzoll befreit: Rohbaumwolle, Rohborsten für Bürstenfabrikation, Gefärbte Stroh- und Hanfgeflechte zur Hutfabrikation, Palladium, goldplattierter Draht und Feldspat, Kakaobutter, Traubenzucker, Agar-Agar, Aluminium und Zinnfolie, Paraffin und Wachspapier, Metallbeschläge für Lederkoffer, Fettsäuren und Abfälle, Unbearbeitete Glasplatten, Chromalaun, Äthylengas, Druckerschwärze, Röhren für städtische Wasserinstallation, Maschinen für städtische Abfallvernichtung, Traktoren für die Landwirtschaft, Asphalt und Bitumen, Handgearbeitete Maschinen für industrielle Zwecke. Der Zoll auf Galanterie- und Polster-Leder wurde herabgesetzt. Für die folgenden Artikel wurde der Einfuhrzoll zum Zwecke besseren Schutzes der verschiedenen einheimischen Industrien heraufgesetzt: Zement, Badeöfen und Petroleumbadeöfen, Sommerschuhe, Seife, Fette (mit Ausnahme von Fettsäuren), Makkaroni, Schokolade, Kakao, 265