Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 74 (sequence 79)
- Language
- German
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breiten für richtig findet, sind an die Exekutive bzw. durch die Exekutive an die Leitung der betreffenden Behörden zu richten. Wird ein Vorschlag abgelehnt, so kann der Kontrolleur unter Vorlage der Akten an das Aktions-Comité-Prâsidium die Entscheidung des Aktions-Gomités anrufen. Art. 4. Bei der Untersuchung der Rechnungsführung der Behörden, deren Bücher durch öffentliche Buchsachverständige (Auditors) dauernd geprüft werden, ist das Kontrollamt berechtigt, die Berichte dieser Buchsachverständigen zu erhalten. Es kann im Bedarfsfalle ergänzende Auskünfte über alle belangreichen Einzelheiten verlangen. Art. 5. Das Kontrollamt hat sich bei der Ausübung seiner Funktionen aller durch die Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl der Zionistischen Organisation gebotenen Rücksichten zu befleißigen und die Wahrung des Amtsgeheimnisses sicherzustellen. , Art. 6. Das Kontrollamt hat nach Möglichkeit allmonatlich einen Tätigkeitsbericht an die Exekutive und an das Präsidium des Aktions-Gomités zu erstatten. Art. 7. Am Schluß des Verwaltungsjahres hat der Kontrolleur einen allgemeinen Bericht an die Exekutive und an das Aktions-Comité zu erstatten, der auf Beschluß des Aktions-Gomités dem Kongreß vorgelegt werden kann. Art. 8. Der Kontrolleur hat rechtzeitig vor dem XVI. Kongreß der Exekutive Vorschläge bezüglich einer Verfassung des Kontrollamtes zu erstatten. 6. Zeit und Ort des Kongresses. Das Aktions-Comité ermächtigt die Exekutive, im Einvernehmen mit dem Präsidium des Aktions-Comités den Ort und Zeitpunkt des im Sommer 1929 fälligen XVI. Kongresses zu bestimmen und fordert die Exekutive auf, die Vorbereitungen zu diesem Kongreß so früh als möglich in Angriff zu nehmen. VII. Neuwahl eines Mitglieds der Exekutive. Das Aktions-Comité beschließt auf Grund des § 53 Abs. 6 des Organisationsstatuts, an Stelle des ausscheidenden Mitglieds der Exekutive, Herrn Dr. M. D. E d e r, Herrn Prof. Dr. S. Brodetsky zum Mitglied der Exekutive zu wählen. VIII. Wahl von Mitgliedern des Direktoriums des KKL. Das Aktions-Comité beschließt, die turnusmäßig ausscheidenden Mitglieder des Direktoriums des KKL, die Herren S. Schocken und B. Kaznelson, wieder zu wählen und an Stelle des gleichfalls turnusmäßig ausscheidenden Herrn Dr. A H a n t k e Herrn Samuel Zuchowicki zum Mitglied des Direktoriums des KKL zu wählen. IX. Anleihekommission. 1. Das Aktions-Comité beauftragt die vom XV. Kongreß gewählte Kommission, in Verfolg des Beschlusses des XV. Kongresses ihre Vorarbeiten in dauernder Fühlungnahme mit der Zionistischen Exekutive fortzusetzen. 2. Das Aktions-Comité bestätigt die Kooptation des Herrn J. Tri vus als Mitglied der Anleihekommission. 8. Die vom XV. Kongreß beschlossene palästinensische Subkommission der Anleihekommission besteht aus folgenden Herren: Dr. Ch. Arlosoroff, E. Berlin, S. Kaplansky, Dr, A. R u p p i n, M. S m i 1 i a n s k y. Den Beratungen der Subkommission sind als Vertreter der zionistischen Fonds die Herren Dr. A. Hantke und M. M. Ussischkin zuzuziehen. 4. Der Kommission und der Subkommission steht das Recht zu, Experten zu ihren Beratungen einzuladen. X. Ort und Zeit der nächsten Sitzung des Aktions-Comités. Das Aktions-Comité beschließt, daß die nächste Sitzung des Aktions-Comités im Frühjahr 1929 in Erez-Israel stattfinden soll. 74