Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 72 (sequence 77)
- Language
- German
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6. Einwanderung aus Rußland. Das Aktions-Comité erklärt es für eine Pflicht der Zionistischen Organisation, energischere Schritte zugunsten der Einwanderung von russischen Zionisten und Chaluzim sowie derer, die um ihres Zionismus willen nach Sibirien verbannt sind, zu unternehmen. Das Aktions-Comité beauftragt die Exekutive, besondere Mittel für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. 7. P a 1 ä s t i n a - Ä m t e r. Das Aktions-Comité lenkt die Aufmerksamkeit der Exekutive darauf, daß es ihre Aufgabe ist, die Beschlüsse des XIII. Kongresses bezüglich der Regelung der Einwanderung zu beachten und gemäß diesen Beschlüssen beim Wiederbeginn der Einwanderung föderativ zusammengesetzte Einwanderungskommissionen sowie Abteilungen zur Erteilung von verläßlichen Auskünften über. die wirtschaftlichen Fragen von Stadt und Land in Palästina zu errichten. &. Staatsbürgerschaft. Die Exekutive soll von der palästinensischen Regierung verlangen, daß die administrative Praxis bezüglich der Einbürgerung von Juden in Palästina geändert und die hierbei vorhandenen Schwierigkeiten beseitigt werden. Die Exekutive soll ferner eine Änderung des Staatsbüfgerschaftsgesetzes in der Richtung verlangen, daß die Bestimmung, die dem High Commissioner das Recht gibt, nachträglich eine bereits erteilte Staatsbürgerschaft zu annullieren, aufgehoben wird. V. Universität. 1. Das Aktions-Comité beschließt, das Direktorium des Keren Kajemeth Lejisrael zu ersuchen, der Hebräischen Universität in Jerusalem die Pacht an den Universitäts-Grundstücken zu einer nominellen Rente für einen Zeitraum von 999 Jahren zu gewähren. 2. Das Aktions-Comité beschließt, die Exekutive der Zionistischen Organisation, sobald das Kuratorium der Universität regelrecht zusammengesetzt istr zu autorisieren, nach erfolgter Gewährung der Pacht seitens des KKL alle Rechte an den Baulichkeiten auf die Universität zu übertragen und es hierdurch der letzteren zu ermöglichen, Kuschane für die Gebäude zu erlangen. 3. Das Aktions-Comité ersucht die Exekutive, unverzüglich Schritte zu unternehmen, damit die tatsächliche Zusammensetzung des Universitäts-Kuratoriums mit den Bestimmungen der provisorischen Verfassung hinsichtlich Gesamtzahl und Zusammensetzung desselben in Einklang gebracht werde. 4. Das Aktions-Comité beschließt, daß das Eigentumsrecht an den Gebäuden der Universität auf den Namen der Zionistischen Organisation übertragen und erst nach der Reorganisierung des Kuratoriums gemäß den Beschlüssen der zionistischen Kongresse über die Übergabe der Gebäude an das Kuratorium verhandelt werden soll. 5. Das Aktions-Comité beauftragt das Direktorium des KKL, in seinen Vertrag mit dem Kuratorium der Universität einen Passus des Inhalts aufzunehmen, daß, wenn zu irgend einem Zeitpunkte das Kuratorium der Universität verlangen sollte, den Boden der Universität für andere als die Zwecke * der Universität zu verwenden, dies nur mit Zustimmung des Direktoriums des KKL geschehen kann. VI. Organisation. 1. Organisations-Statut. Das Aktions-Comité genehmigt den von der Exekutive vorgelegten Entwurf der laut den Beschlüssen des XV. Kongresses vorgenommenen Statutenänderungen. 72