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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 50

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 50 (sequence 55)
Language
German
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IRI
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nommenen Untersuchungsarbeiten, sowie Verwertung eines Teiles ihrer bisherigen Ergebnisse werden dem Kongreß Vorschläge erstattet werden. 6. Vorbereitung zionistischer Tagungen. In den Wirkungskreis des Organisations-Departements gehört auch die technische und sachliche Vorbereitung der Verhandlungen des Aktions- Komitees und des Kongresses. Das Aktions-Komitee ist viermal zu Sitzungen zusammengetreten, und zwar einmal in Basel, dreimal in Berlin. Eine fünfte Tagung dürfte im Anschluß an den XVI. Kongreß in Zürich stattfinden. Die Verhandlungen des Aktions-Komitees waren wie üblich vertraulich und sind ausnahmsweise nur einmal im Juli 1928 der Öffentlichkeit und Presse zugänglich gemacht worden. In der Vorbereitung des schriftlichen Informationsmaterials für die Aktions-Komitee-Sitzungen sind bedeutende Fortschritte erzielt worden. Das Protokoll der Sitzungen besorgte Herr Dr. G. Herlitz, das offizielle Presse-Bulletin wurde von Dr. M. Sußmann und nach dessen tragischem Hinscheiden von den Herren Dr. Bobert Weltsch und Moses Waldmann redigiert. Als Ort des XVI. Kongresses wurde auf Grund von Vorerhebungen des Organisations-Departements vom Aktions-Komitee Zürich bestimmt. Die technische Durchführung der Vorbereitungsarbeiten wurde Herrn Dr. Hugo Herrmann übertragen, der zusammen mit den Herren Dr. Franz Kahn und Dr. Fritz Ulimann das Kongreßbüro bildet. 7. Vorbereitung und Durchführung statutarischer und organisatorischer Maßnahmen. a) Organisationsstatut. Gemäß der seit drei Kongressen eingeführten Übung wurde die Exekutive vom XV. Kongreß ermächtigt, das Organisationsstatut mit den legislativen Beschlüssen des Kongresses in Einklang zu bringen und eine entsprechend redigierte Fassung im Einvernehmen mit dem Kongreßanwalt dem Aktions-Komitee zur Genehmigung vorzulegen. Das Organisations-Departement arbeitete die entsprechenden Änderungen des Organisationsstatutes aus und legte sie nach Einholung der erforderlichen Zustimmung dem Aktions-Komitee vor, das diese Änderung in seiner Sitzung vom 19. bis 30. Juli 1928 genehmigte. Diese Änderungen bezogen sich auf die §§ 25, 46, 52, 53 und 56 des Organisationsstatuts. § 55, der die Institution des Finanz- und Wirtschaftsrates behandelt, wurde gestrichen, dagegen wurde dem Organisationsstatüt ein neuer § 77a (Notstandsklausel) eingefügt. Der Text dieser Änderungen wurde in Form einer Beilage zum Organisationsstatut publiziert. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurde im März 1929 der Text des Organisationsstatuts in englischer Sprache veröffentlicht. b) Wahlreglem en t. Der XV. Kongreß hatte in bezug auf das Wahlreglement einen ähnlichen Beschluß gefaßt wie in bezng auf die Änderung des Organisationsstatuts. Der Beschluß über das Wahlreglement ging aber insofern weiter, 50

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