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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 39

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 39 (sequence 44)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2043-9055496
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Zusammenhang mit den Verhandlungen bezüglich eines zionistischen Anleiheplanes. Im November traf Herr Sacher wieder in London ein und kehrte im Dezember nach Palästina zurück, nachdem er der Sitzung des Aktions-Komitees in Berlin beigewohnt hatte. 5. Beamten-Pensionen und Versicherungen. Gemäß den vom XV. Zionistenkongreß angenommenen Empfehlungen der Gehälterkommission hat die Exekutive die Beamten des Londoner Büros durch eine Kollektiv-Versicherungspolice für ein Jahresgehalt mit einem Maximum von £ 500 versichert. Die versicherte Summe ist zahlbar entweder an den Begünstigten eines Beamten im Falle dessen Todes oder an den Beamten selbst im Falle des Eintretens völliger Arbeitsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr. Die Versicherungsprämie, welche annähernd 1 °/o vom Gehalt der versicherten Beamten ausmacht, wird von der Exekutive getragen. Die Exekutive hat auch einen Eni warf für einen Pensionsfonds einer Prüfung unterzogen, der ihr von der Gehölterkoinmission unterbreitet w urde. Die Vorteile dieses Planes sind die Sicherstellung der Pensionen für die Lebensjahre zwischen 50 und 65 und die Rückzahlung der Beiträge einschließlich der Zinsen im Todes- oder Vuslrittsfalle. Eine Reibe weiterer Projekte sind ebenfalls in Betrachtung gezogen worden; es ist zu hoffen, daß sich bald eine Entscheidung der zu treffenden Vorsorge ermöglichen lassen wird. Unterdessen haben 36 Beamte eingewilligt, 5 o/o ihrer Gehälter in einen Pensionsfonds einzuzahlen. Die Abzüge vom Gehalt sind seit 1. Januar 1929 durchgeführt und die abgezogenen Beträge sowohl als auch die von der Exekutive beigesteuerten 5 o/o sind in Erwartung der Annahme eines endgültigen Planes auf einem Sonderkonto beim Jewish Colonial Trust deponiert worden. Bericht des Organisations-Departements. 1. Bestand der Organisation. Die Zionistische Organisation gliedert sich in Landesverbände und Sonderverbände. Landesverbände sind Organisationen, die die sogenannten ,,Allgemeinen Zionisten" eines Landes umfassen. Ein Landesverband erstreckt sich in der Regel auf das ganze Gebiet des betreffenden Staates. In einigen Staaten (Polen, Rumänien, Frankreich) bestehen, der Teilung in territoriale Provinzen gemäß, mehrere Landesverbände. In einigen, meist außereuropäischen Ländern mit geringer jüdischer Bevölkerungszahl, bestehen lose zionistische Gruppen, die infolge der territorialen Zerstreutheit sich nicht zu Landesverbänden vereinigen lassen. Der Übergang von Gruppen in die Kategorie der organisierten Landesverbände ist ein gradueller, und die Grenzlinie zwischen beiden Entwicklungsstufen muß in jedem einzelnen Falle besonders festgesetzt werden. Es wird beabsichtigt, in der Zukunft Richtlinien aufzustellen, die bei der Anerkennung von Landesverbänden durch die Exekutive maßgebend sein sollen, da es wünschenswert erscheint, daß die Anerkennung eines zionistischen Landesverbandes von der Erfüllung gewisser minimaler Voraussetzungen abhängig gemacht wird. 39

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