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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 33

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 33 (sequence 38)
Language
German
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IRI
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IV. Tschechoslowakei. (Konferenz am 22. Juni 1929 in Pra g.) In Anbetracht dessen, daß 1. das vom Rate des Völkerbundes am 24. Juli 1922 ratifizierte Paläsbinamandat die Bildung einer Jewish. Agency (Jüdischen Vertretung) als einer Körperschaft öffentlichen Rechtes vorsieht, welche die Interessen des Judentums in bezug auf die Schaffung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina wahrzunehmen hat, daß ferner 2. die Zionistische Organisation als diese Jewish Agency anerkannt und zugleich aufgefordert wird, im Einvernehmen mit der britischen Regierung Schritte zu unternehmen, um die Mitarbeit aller Juden zu sichern, die am Aufbau des jüdischen nationalen Heimes in Palästina mitzuarbeiten bereit sind, daß ferner 3. durch Vereinbarung zwischen der Zionistischen Organisation und den amerikanischen Nichtzionisten eine Plattform gefunden wurde zur Erweiterung der Jewish Agency durch Hinzuziehung solcher Juden, die der Zionistischen Organisation nicht angeschlossen sind, und daß 4. eine Palästina-Konferenz der tschechoslowakischen Juden durch die Zentralkommission des Keren Hajessod für die Tschechoslowakische Republik einberufen und von den die Judenheit dieses Landes repräsentierenden Körperschaften und Organisationen beschickt wurde — beschließt die am 22. Juni 1929 in Prag versammelte Palästina-Konferenz der tschechoslowakischen Juden: 1. Die Judenheit der Tschechoslowakischen Republik beteiligt sich gemäß den zwischen der Zionistischen Organisation und den amerikanischen Nichtzionisten vereinbarten Grundsätzen und Richtlinien an der Schaffung des Councils der Jewish Agency. 2. Die tschechoslowakische Judenheit entsendet gemäß ihrer Zahl in den Council der Jewish Agency zwei Delegierte und vier Ersatzdelegierte. 3. Die Konferenz bittet die Vertreter der tschechoslowakischen Judenheit im Council der Jewish Agency, der Schaffung des nationalen Heimes in Palästina ihre besten Kräfte zu widmen und erwartet, daß ihr Wirken in der Jewish Agency den Juden dieses Landes einen ehrenvollen Platz unter den Förderern dieses gesamt jüdischen Werkes sichern wird. 4. In der Erkenntnis der historischen Bedeutung des Aufbauwerkes in Palästina appelliert die Konferenz an die tschechoslowakischen Juden, alle Unterschiede der politischen, religiösen und sozialen Einstellung hintanzusetzen und diesem Werke jede moralische und materielle Förderung zu gewähren, das eine Quelle berechtigten Stolzes für die gesamte Judenheit ist. V. Griechenland. (Konferenz am 23. Juni 1929 in Saloniki.) Auf der am 23. Juni 1929 in Saloniki abgehaltenen Konferenz der jüdischen Gemeinden Griechenlands wurden nach Anhörung und Diskussion der ihr vorgelegten Berichte beschlossen: 1. An den Präsidenten der hellenischen Republik, S. E. Herrn Coundouriotis und an den Ministerpräsiden ten S. E. Herrn Venizelos folgendes Telegramm zu richten : „Die am 23. Juni zu Saloniki tagende Konferenz der Vertreter der jüdischen Gemeinden Griechenlands, versammelt zum Zwecke der Wahl eines Vertreters der hellenischen Judenheit in die Jewish Agency for Palestine sowie um die Basis eines Gemeindebundes zu schaffen, erachtet es als ihre erste Pflicht, Eure Exzellenz ergebenst zu begrüßen und Ihnen ihre aufrichtige Dankbarkeit 33

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