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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 32

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 32 (sequence 37)
Language
German
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IRI
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vom Völkerbund der britischen Regierung anvertraute Palästina-Mandat zugewiesenen Pflichten teilnimmt. Die Konferenz gelobt, ihr Äußerstes zu tun, um die britische Regierung in der Verwirklichung des Mandates zu unterstützen und das jüdische Aufbauwerk in Palästina nach Kräften zu fördern. Die Konferenz ersucht den Board of Deputies, ein Palästina-Komitee einzusetzen, dem die englisch-jüdischen Vertreter in der Agency angehören sollen. Die Statuten des Palästina Komitees unterliegen der Genehmigung seitens des Board of Deputies. III. Deutschland. (Konferenz am 26. Juni 1929 in Berlin). In dem vom Völkerbund beschlossenen Palästinamandat wird die nachstehende, am 2. November 1917 durch Lord Balfour namens der britischen Regierung abgegebene Erklärung ausdrücklich bestätigt : „Seiner Majestät Regierung betrachtet die Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk mit Wohlwollen und wird die größten Anstrengungen machen, um die Erreichung dieses Zieles zu erleichtern, wobei klar verstanden werde, daß nichts getan werden soll, was die . bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nicht jüdischer Gemeinschaften in Palästina oder die Rechte und die politische Stellung der Juden in irgendeinem arideren Lande beeinträchtigen könnte." In Übereinstimmung mit Artikel 4 des Palästinämandats hat die als offizielle jüdische Vertretung_ für Palästina (Jewish Agency) anerkannte Zionistische Organisation die Judenheiten der Welt zum Eintritt in die Jewish Agency aufgefordert. Die am 26. Juni 1929 in Berlin tagende Konferenz des „Initiativkomitees für die Erweiterung der Jewish Agency in Deutschland" nimmt die an die deutsche Judenheit ergangene Aufforderung freudig an und beschließt, die Vertretung der deutschen Judenheit innerhalb der Jewish Agency in folgender Form isicherzustellen : a) Eine Palästina-Konferenz aller deutschen Juden, die bereit sind, an den Arbeiten der durch Artikel 4 des Völkerbundsmandats für Palästina eingesetzten Jewish Agency teilzunehmen und an der Entwicklung der Jüdischen Nationalen Heimstätte in Palästina mitzuarbeiten, ist so bald wie möglich einzuberufen. Diese Palästina-Konferenz soll die Vertreter der deutschen Judenheit in den Council der Jewish Agency entsenden. Sollte ein Reichsverband der deutschen Juden gebildet werden, so steht es der Palästina-Konferenz frei, ihre Rechte dem Reichsverband der deutschen Juden zu übertragen. b) Um der deutschen Judenheit eine angemessene Vertretung auf der bevorstehenden konstituierenden Tagung des Council der Jewish Agency zu sichern, beschließt die Konferenz des „Initiativkomitees für die Erweiterung der Jewish Agency in Deutschland", bis zum Zusammentritt der Palästina-Konferenz der deutschen Juden 6 Vertreter und 12 Stellvertreter in den Council der Jewish Agency zu wählen. Die in der Konferenz des Initiativkomitees gewählten Vertreter der deutschen Judenheit im Council der Jewish Agency erwarten die Mitarbeit der deutschen Juden an der Schaffung der jüdischen nationalen Heimstätte in Palästina. In der Erkenntnis der historischen Bedeutung dieses Werkes rufen sie die deutschen Juden auf, den Gedanken des Aufbauwerkes, mit dessen Gelingen die Ehre, des jüdischen Namens verbunden ist, in seiner vollen Bedeutung zu erkennen und die für den Aufbauplan, erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. 32

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