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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1929-01-01 · XVI (1929) · p. Seite 30

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XVI (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 30 (sequence 35)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054582--2034-9055487
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5. Jüdischer Gemeindebund Jeschurun, Bratislava; 6. Rabbinerverband für Böhmen; 7. Rabbinerverband für Mähren und Schlesien; 8. Logenverband B'ne B'rith; 9. Logenverband Hort; 10. Logenverband Société; 11. Volksverband der Juden für die Slowakei; 12. Landesverband Makkabi; 13. Liga für das arbeitende Erez-Israel; 14. Zentralkommission des Keren Hajessod. 6. R u m ä n i e n. In Altrumänien wurden die Wahlen am 26. Juni 1929 auf einem von dem Jüdischen Gemeindebund einberufenen außerordentlichen Kongreß der Kultusgemeinden in Bukarest vorgenommen. 7. Bukowina. In der Bukowina fand am 3. Juni 1929 in Czernowitz eine Konferenz der Kultusgemeinden statt, die die Wahl in den Agency Council vornahm. 8. S c h w e i z. In der Schweiz erfolgte die Wahl durch den Schweizerischen israelitischen Gemeindebund am 16. Juni 1929 in Basel. 9. Süd-Afrika. Die Wahlen erfolgten durch den Board of Deputies der südafrikanischen Juden. 10. Grieche n 1 a n d. Die Wahlen wurden von einer Konferenz der Vertreter der jüdischen Gemeinden Griechenlands, die am 23. Juni 1929 in Saloniki abgehalten wurde, vorgenommen. Andere Länder. Zur Zeit der Abfassung dieses Berichtes liegen abschließende Nachrichten aus andern Ländern, insbesondere aus Frankreich, Holland, Belgien, Skandinavien, Polen, Litauen, Lettland, Estland, Finnland, Trans- D 3 7 ' sylvanien, Beßarabien, Bulgarien, Österreich, Kanada, Australien, Ägypten, den nordafrikanischen Ländern usw. noch nicht vor, jedoch ist auf Grund der Vorverhandlungen anzunehmen, daß die Wahlen in diesen Ländern in ähnlicher Weise auf einer Konferenz der Gemeinden oder Konferenzen großer jüdischer Organisationen erfolgen werden. Resolutionen von Landeskonferenzen über die Frage der Jewish Agency. I. Amerika. (Konferenz am 20. und 21. Oktober 1328 in New York.) In Anbetracht dessen, daß nach angemessener Erwägung des Berichtes der Gemeinsamen Palästinakommission auf dieser Konferenz die Frage neuerlich eingehend erörtert wordenist, ob Juden, die nicht Mitglieder der Zionistischen Weltorganisation sind, mit der Zionistischen Weltorganisation zur Bildung einer geméinsamen Jewish Agency gemäß den Bestimmungen des Artikels 4 des vom Völkerbund erlassenen Palästina-Mandates, mit den darin festgesetzten Befugnissen und Pflichten sowie gemäß den Richtlinien der von der sogenannten Unparteiischen Konferenz vom 1. März 1925 angenommenen Resolution, zusammenlreten sollen, 30

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