Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XVI (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 24)
- Language
- German
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zu zwingen, sich seinem Ansuchen zu fügen. Offensichtlich sind die meisten Bestimmungen dieser Verordnung überflüssig und unnötig, da <]ie Regierung für jeden Fall bereits genügend Macht besitzt, um die Tätigkeit der lokalen Behörden, speziell ihre Finanzen, zu überwachen und zu kontrollieren. Daher sind die von der Regierung beabsichtigten radikalen Änderungen nicht wesentlich und nur geeignet, die Energie und Hingebung der Stadträte zu schwächen und das Vertrauen des Publikums zu seinen lokalen Behörden zu untergraben. Die Exekutive hat der Regierung ihre im Sinne obiger Bemerkungen gehaltenen Einwände unterbreitet, und die Veröffentlichung der Verordnung wurde suspendiert. Staatsangehörigkeit. Die Prozedur zur Erlangung der palästinensischen Staatsangehörigkeit, die früher Gegenstand mancher Kritik war, hat nunmehr einen normalen Charakter angenommen. Die Exekutive führte Verhandlungen mit der Regierung, um die Abkürzung der für die Ausgabe von Einbürgerungszertifikaten erforderlichen Zeiträume zu erreichen; ihre Bemühungen haben befriedigende Ergebnisse gezeitigt. Ferner sandte die Regierung auf Ersuchen der Zionistischen Exekutive einen besonderen Beamten zum Besuch der Kolonien und des Emeks, wo alle Einwohner bei dieser Gelegenheit die palästinensische Staatsbürgerschaft erwarben, soweit sie dazu berechtigt waren. 3455 Juden erwarben die palästinensische Staatsbürgerschaft im Laufe des Jahres 1928. Die Zahl der Einbürgerungszertifikate stieg im gleichen Jahre auf 4713. Î927 betrug die Zahl der naturalisierten Juden 4374 und die Zahl der ausgegebenen Zertifikate nur 3188. Regierungsböden. Mit Bedauern muß festgestellt werden, daß es zu keinem Fortschritt in der Gewährung von Regierungsländereien an Juden gekommen ist. In einer Darlegung ihrer Politik, die in der ,,Official Gazette" vom 16. '9. 1928 veröffentlicht wurde, hat die Regierung die Bedingungen angegeben, durch welche der Übergang bestimmter Staatsländereien im Beth-Schan-Gebiet aus dem Besitz der derzeitigen Pächter in die Hände jüdischer Käufer erleichtert werden könnte. Besondere Erwähnung verdienen die von der Regierung unternommenen energischen Schritte zur Lösung jener komplizierten Fragen, die mit der Feststellung des Grundeigentums verbunden sind. Ein besonderes Amt für Bodenangelegenheiten hat. sich seit 1927 mit der Katastereinrichtung befaßt und die Arbeit macht gute Fortschritte. Steuern. Die Abänderung der Oscher-Verordnung, die im Dezember 1927 veröffentlicht wurde, bedeutet einen ersten Schritt vorwärts in der Reform des bestehenden Systems der landwirtschaftlichen Steuern; sie sieht die Erhebung einer Oscher-Steuer vor, die auf dem Durchschnittsertrag der Steuer, auf Grund einer Abschätzung für eine gewisse Periode, basiert, an Stelle der jährlichen Abschätzung der Ernte. — Die Verordnung über die Besteuerung des städtischen Eigentums von 1928 sieht eine Neubewertung des unbeweglichen Eigentums in den Städten sowie