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Bericht des Departements für Landwirtschaftliche Kolonisation über die Jahre ... an den ... Zionisten-Kongress und die ... Tagung des Council der Jewish Agency · 1935-08-01 · 8.1935 · p. Seite 340

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Journal
Bericht des Departements für Landwirtschaftliche Kolonisation über die Jahre ... an den ... Zionisten-Kongress und die ... Tagung des Council der Jewish Agency
Volume
1935
Issue
8.1935
Date
1935-08-01
Page
Seite 340 (sequence 30)
Language
German
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340 f) Kolonisationsgesellschaft: Der XIII. Kongreß faßte einen Beschluß zur Gründung einer besonderen Gesellschaft, die die Aufgabe der nationalen Kolonisation im Lande übernehmen und neben den ihr vom Keren Hajessod hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln versuchen sollte, mit verschiedenen Finanzinstituten und Gesellschaften zur Zusammenarbeit zu gelangen und eine Möglichkeit gemeinsamer kolonisatorischer Arbeit zu finden. Es gab Zeiten, wo wir nach Erwerbung von neuem Boden gezwungen waren, nach Siedlerkandidaten zu suchen. Heute ist die Lage anders: neuerworbener Boden muß sofort besetzt werden, die Kandidaten für die Ansiedlung stehen in langer Reihe und warten nur auf die erste Möglichkeit, auf den Boden zu gehen. Das Land hat sich so entwickelt, daß der neue Siedler, insbesondere in der Pflanzungszone, auch nachdem er sich zur Ansiedlung begeben hat, seine Außenarbeit fortsetzen und sich dadurch bis zur Erlangung des Ansiedlungsdarlehens ernähren kann. Er besitzt auch gewisse Ersparnisse, die ihm die Möglichkeit geben, selbst mit dem Aufbau der Wirtschaft zu beginnen, und die Anleihe muß nur das Fehlende beschaffen. Das Darlehen kann auf geschäftlicher Basis und unter Bedingungen, die auch für den Darlehensgeber vorteilhaft sind, gegeben werden. Unsere Mittel reichen nicht aus, um alle Bedürfnisse zu decken, und auf der anderen Seite ist privates und öffentliches Kapital vorhanden, das nach sicheren Anlagemöglichkeiten sucht. Aber der Siedler kann ohne Verwendung organisierter und ordnungsgemäßer Formen und ohne Mitwirkung des nationalen Kapitals allein nicht die günstigsten Kreditbedingungen erlangen, und ebenso wird sich ohne die Vermittlung des nationalen Kapitals das Privatkapital nicht für diesen Zweck organisatorisch zusammenschließen und wird keine für den Ansiedler günstigen Investitionen vornehmen. Wir fanden den gegenwärtigen Zeitpunkt als höchst geeignet, um an die Gründung der Kolonisationsgesellschaft heranzutreten. Angebote von anlagesuchendem Kapital kommen von vielen Seiten zu uns, und es ist jetzt möglich, bedeutende Kapitalien für kolonisatorische Zwecke zusammenzubringen. In diesem Jahr ist die Kolonisationsgesellschaft gegründet worden. Die Gesellschaft reichte ihre Statuten bei der Regierung zur Genehmigung ein. Die Leitung der Kolonisationsgesellschaft befindet sich gegenwärtig in den Händen der Agency-Exekutive; zu vorläufigen Direktoren wurden bis zum Kongreß die Herren Dr. A. Ruppin, Dr. M. B. Hexter und E. Kaplan ernannt. Selbstverständlich wird die Gesellschaft in Verbindung mit dem Keren Hajessod und unter der Aufsicht der Exekutive stehen. Ihre Arbeiten werden durch unseren vorhandenen Apparat durchgeführt werden, sodaß hierfür kein besonderer Stab geschaffen wird. Das Hauptprinzip, das die Gesellschaft für den Beginn ihrer Tätigkeit aufgestellt hat, besteht darin, begonnene Arbeiten bis zu Ende durchzuführen, nur streng in den Grenzen der

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