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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 218

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIV (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 218 (sequence 227)
Language
German
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IRI
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wurde, sei es weil er zwar schon erworben, jedoch noch nicht ins Eigentum des JNF. übergegangen ist (wie dies mit der Kwuzah Achwah in Jinjar und mit der Kwuzah Zerifin-Markenhof der Fall ist) weshalb es vorläufig nicht möglich ist, ihren vollständigen Plan auszuarbeiten. In diese Kategorie gehören die Moschawim und Kwuzoth: Achwah in Jinjar, Har-Kinereth, Kfar-Uriah, Kwuzah Markenhof, Nachlat-Jehudah, Kwuzah Zerifin. 5. Kategorie. Dazu gehört der Betrieb Rama-Sarona, bei dessen Gründung die Hoffnung bestanden hatte, gleich die ganze erforderliche Bodenfläche zu erhalten, was jedoch bis heute nicht geschehen ist, so daß man möglicherweise den Ort ganz wird auflassen müssen. Die Geldbeträge, die die Kommission diesem Betrieb zu bewilligen beantragt, beziehen sich auf solche Betriebsmittel, die, selbst im Falle der Uebersiedlung des Betriebes (bei Nichterlangung des notwendigen Ausmaßes an Bodenfläche) dadurch nicht leiden werden. Außer diesen fünf Kategorien bilden zwei der von der Kommission behandelten Betriebe eine besondere sechste Kategorie. Das sind der Moschaw Balfouria und die siebenbürgische Kolonie, deren Einrichtung mit der Zionistischen Organisation nicht gehörigen Mitteln begonnen hat und an deren Aufbau die letztere teilnimmt. Für diese Betriebe beantragt die Kommission eine gewisse Anleihe, wie im Budgetvorschlag ersichtlich, zu bewilligen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Geldbeträge — sowohl für die Uebergangsperiode wie auch für den Beginn der Fundierung — sind die denkbar minimalsten, und nur mit viel Mühe und unter den größten Anstrengungen darf man hoffen, mit ihrer Hilfe die Betriebe aus dem Abhängigkeitszustand zu befreien und selbständig zu machen. Sollten noch dazu diese Beträge nicht rechtzeitig zugewiesen werden oder würde man dieselben noch kürzen, so würden die Betriebe zu ständigen Defiziten und zur Verwicklung in Schulden verurteilt, die Arbeiter müßten infolge schlechter Ernährung immer mehr herunterkommen und die Hoffnung auf sich selbst erhaltende Siedlungspunkte würde dann für unbestimmte Zeit aufgehoben, wenn nicht ganz aufgegeben werden müssen. F. Allgemeine Anmerkungen und Vorschläge. Bezüglich des gegenwärtigen Zustandes der landwirtschaftlichen Betriebe ist folgendes zu bemerken: 1. In der Mehrzahl der Betriebe besteht ein gutes Verständnis für die Landwirtschaft, eine gute Einrichtung der verschiedenen Betriebszweige, der Wille sich von ständigen Geldzuwendungen frei zu machen und die Wirtschaft aus eigenen Mitteln zu vervollkommnen, eine ungewöhnliche Kraftanstrengung bei der Arbeit und bei gewissen Betriebszweigen ist Fortschritt inbezug auf Vergrößerung des Betriebes, z. B. bei der Milchwirtschaft, Geflügelzucht, Pflanzungen, und der Beginn zu einer hauswirtschaftlichen Einrichtung zu bemerken. 2. Das Hauptleiden der Betriebe ist bedingt durch: a) die Mißernten; b) die Art der Beschaffung der Geldmittel, die nicht auf einmal und zur richtigen Zeit, sondern in kleinen Raten und immer zu spät gegeben wurden. Jedes Aufhalten und jedes Versäumnis in der Land- 218

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