Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIV (1925)
- Date
- 1925-01-01
- Page
- Seite 217 (sequence 226)
- Language
- German
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12. An staatlichen Abgaben, Erziehung, Viehversicherung und allgemeinen Ausgaben wurden £E 45,— pro Jahr und Familie angenommen (unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ausgaben in den Moschawim). ' 13. Die Abzahlungen für Bodenpacht an den Jüdischen Nationalfonds und Rückzahlungen auf die Anleihe des Keren Hajessod wurden hier nicht berücksichtigt, da der Betrieb dieselben erst einige Jahre nach erfolgter Fundierung zu bezahlen in der Lage sein wird. 14. Bei den Einnahmen wurden als Grundlage die bilanzmäßigen Erträge der einzelnen Betriebe angenommen, die sich durchschnittlich wie folgt stellen: Weizen, Ertrag 60-80 kg pro Dunam | Preig Tonn& Gerste, Ertrag 90—125 „ „ „ > £E 10 — Mais und Hülsenfrüchte 50—60 „ „ j Milch einer arabischen Kuh 500— 700 1 pro Jahr j Preis Milch einer gemischtrassigen Kuh 1 500—2 000 1 „ „ } pro Liter Milch einer reinrassigen Kuh 2 000—2 500 1 „ „ j 1—1 P-TJ Kälber: Von einer reinrassigen Kuh £E 6.—, von einer gemischtrassigen Kuh £E 4,—, von einer arabischen Kuh £E 2,50. Eier: 80—100 Stück pro Geflügelkopf à 1/4P. T. pro Ei. Bienenstöcke: 25 kg Honig pro Jahr und Bienenstock à 4 P. T. das Kilo, Unbewässertes Gemüse: Jahreseinnahme pro Dunam £E 3,— Bewässertes Gemüse: Jahreseinnahme pro Dunam £E 6,— Tabak: Jahreseinnahme pro Dunam £E 8,— bis .10,:— E. Einteilung der Betriebe in Kategorien. Auf Grund des ihr vorliegenden Materials teilte die Kommission die landwirtschaftlichen Betriebe der Zionistischen Organisation in fünf Kategorien ein: 1. Kategorie: Betriebe, die im Laufe des Jahres 5685 selbstständig gemacht werden können und sollen. Hierher gehören die Moschawim und Kwuzoth : Ben-Schemen, Gan-Schmuel, Daganiah A und B. Kfar-Jecheskel, Nahalal und die Kwuzah Merchavia. Die Kommission beantragt, diesen Betrieben die Geldbeträge zu bewilligen,: die zur Deckung der nach § 4 dieses Protokolls notwendigen Anschaffungen (erforderlich sind. 2. Kategorie. Betriebe, deren Plan im Rahmen bereits fertiggestellt wurde, bei denen jedoch die die Durchführung des Planes bedingenden Vorarbeiten Avie Drainage, Tiefackerung, Planierung, Einrichtung einer Bewässerung, noch nicht vorgenommen wurden. Hierher gehören: Die Kwuzah Achwah in Jadjur, Becr-Tovia, die Gruppe des- Haschomer Hazair in Beth-Alfa, die Kwuzah Ghefzibah in Beth-Alfa, die Kwuzah Kinereth, Kfar-Malal, En-Harod, Kirjath-Anavim, Tel-Joseph. 3. Kategorie. Betriebe, deren Fundierung im Jahre 5685 nicht beendet werden kann, infolge Mangels an Mitteln. In diese Kategoriegehören die Moschawim und Kwuzoth Jingar, Gederah, Ghittin, Tireh,. Kfar-Saba, Moschaw Merchaviah, Ataroth und Tel-Adas. 4. Kategorie. Betriebe, denen ein gewisses Ausmaß an Bodenfläche zwecks Ansiecllung nach den von der Kommission angenommenen Grundsätzen noch fehlt, sei es Aveil der fehlende Boden nicht erAvorben 217