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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1925-01-01 · XIV (1925) · p. Seite 214

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIV (1925)
Date
1925-01-01
Page
Seite 214 (sequence 223)
Language
German
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IRI
…/9038125-9054154--1143-9054375
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Fläche wurden dann die nötigen Gebäude und Arbeitsgeräte entsprechend bemessen. Die Mehrzahl der Mitglieder der Kommission erachtete es nicht für notwendig, die Flächeneinheit auf mehr als 100 Dunam zu erhöhen, auch dort nicht, wo der Boden minderwertig ist, sondern im letzten Falle zum Posten des umlaufenden Betriebskapitals einen gewissen Mehrbetrag für den Ankauf von Düngemitteln, für Bodenmeliorationen usw. je nach Bedarf zuzuweisen. Bei Betrieben, in denen Bewässerungsmöglichkeit besteht, setzte die Kommission die Einheitsfläche, je nach der Größe der bewässerbaren Flächen, auch auf weniger als 80 Dunam herab. Die Kommission ging bei ihren Annahmen von dem gegebenen Rahmen der betreffenden Wirtschaften aus, ohne in die Frage der gesellschaftlichen Form derselben, (ob Kwuzah, Moschaw oder eine andere Form) oder in diejenige, ob die Wirtschaft eine ökonomische Basis zur Zeit der Gründung hatte, einzugehen. Die Kommission nahm die Form der Betriebe so wie sie sind hin, und in diesem gegebenen Rahmen prüfte sie, ob der betreffende Betrieb lebensfähig ist, bzw. wie er es werden könnte. Auf Grund all dessen wurden genaue Verzeichnisse der zur Fundierung der einzelnen Betriebe nötigen Mittel angelegt; für diejenigen Betriebe, deren Fundierung in diesem Jahre nicht durchgeführt werden kann (sei es wegen Mangels an Mitteln, sei es, weil der betreffende Betrieb hierzu noch nicht vorbereitet ist) auch eine Aufstellung der für das Jahr 5685 nötigen Betriebsmittel. C. Allgemeine grundlegende Annahmen bei der Aufstellung der Pläne. 1. Sämtliche Nahrungsmittel für die Arbeiterfamilie und sämtliches Futter der Arbeits- und Milchtiere und des Geflügels werden von der Wirtschaft selbst geliefert. i2. Außerdem führt die Wirtschaft solche Betriebszweige ein, die einen Ueberschüß über die im Hause verbrauchbaren Erzeugnisse ergeben, der in bares Geld umgesetzt werden kann. 3. In die Reihe dieser ,,Gelderzeugnisse" gehören der verkäufliche Ueberschüß an Milch, an Eiern und Gemüse, etwas Tabak (soviel eben als die Familie allein, ohne Zuhilfenahme gedungener Arbeitskräfte, bestellen kann) und 10—20 °/o der gesamten Fläche an Baumpflanzungen und Gemüse. 4. An Orten mit Bewässerungsmögüchkeit ist eine solche einzurichten, um dadurch die Einnahmequellen zu vermehren und zu sichern. Zu diesem Zweck ist eine besondere Anleihe nötig. Behufs Erlangung eines Mindestmaßes an Fundierung benötigt eine Siedlerfamilie folgender Betriebsmittel, die, nach den gegenwärtig herrschenden Marktpreisen, die nachstehende Aufstellung ergeben: Kuhstall . . . . . . . £E 125,— Wohnhaus....... ,,150,— Hühnerhof . ..... „ 15,— Futter räume...... ,, 10,— Summa £E 300,— 214

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