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Das jüdische Blatt · 1914-07-31 · 31 (31.7.1914) · p. Seite 4

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
31 (31.7.1914)
Date
1914-07-31
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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4 Das füdtfche Klatt. Nr. 31 die Institution des konfessionslosen Moralunterrichts an den Volksschulen außer Wirksamkeit setzen wird. Der Minister stellte fest, daß „dieser Unterricht in einem offenen Widerspruch und in einem unvereinbaren Widerstreit zu den religiösen, sittlichen Erziehungsgrundlagen steht, an denen der Staat an unseren öffentlichen Volksschulen festhält." Daß der Minister hier nicht zu viel gesagt hat, beweist die Ministerialentschließung Nr. 15351 vom 17. Juli 1914 (Bayer. Staatszeitung Nr 165 vom 18. Juli 1914 S. 11 und 12), welche den lückenlosen, höchst gründlichen Beweis bringt, daß dieser Unterricht nicht freireligiös, sondern gottlos ist. Es wird ausgeführt: Dr. Ernst Horneffer, der publizistische Vertreter dieser „Morallehre", sagt in seinem Buche „Die künftige Religion": S. 110: „Lassen wir endlich Gott ruhen, schaffen wir andere Weltgedanken, die uns glaubhafter dünken und uns doch das Leben wert und teuer machen." S. 142: „Der Glaube an Gott war das größte Unglück der Menschheit. Diese Heilsbotschaft war eine Unheilsbotschaft . Wir (aber) müssen Gott gänzlich abschütteln. Damit erst machen wir den Menschen wieder zum Menschen." In seinem Buche „Vom starken Leben" hat Dr. Ernst Horn effer die Sätze geprägt: S. 58: „Der persönliche Gott war stets eine Qual für d.m Menschen." S. 3: „Einst hatte man das Jenseits als Sinn und Erfolg der Tugend . . . Was aber tun wir, die wir mit dem Jenseits gebrochen haben?" In Dr. Ernst Horneffers Buch „Die künftige Religion" heißt es: S. 91: „Es gibt keine Offenbarung. Das ist durch eine unermeßliche Fülle von Beweisen erhärtet. Das predigt die Wissenschaft mit tausend Zungen." S. 98: „Wenn Du an Offenbarung glaubst, wenn Du ein Unfreier bist, ein Gebundener, wenn Du die Ketten willst, den festen Reif um die Geister, dann nenne ich Dich niederer Abkunft: Du bist ein Hemmschuh Deinem Volke, und ich ärgere mich Deiner. Du bist unschuldig und kein Verbrecher; aber es wäre Deinem Volke besser, Du wärest nie geboren." Jeder gottesgläubige Mensch, der diese Sätze liest, wird zugeben, daß ein solcher Unterricht nicht durch irgendwelche staatliche Genehmigung autorisiert werden darf. Mit vollem Rechte sagt die Entschließung: „Aus diesen wenigen Beispielen, die. unschwer bedeutend vermehrt werden könnten, ergibt sich, daß beim freireligiösen Unterricht die moralischen Forderungen nicht auf den Glauben an einen gerechten Gott und auf eine künftige Vergeltung begründet werden und daß deshalb auch die von der Gottesauffafsung des Chrifteniums und des Judentums ausgehenden starken sittlichen Antriebe durch diesm Unterricht nicht ersetzt werden können." Man muh dein Minister dankbar sein, daß er in dieser Sache Klarheit geschaffen hat. In der Sitzung des Reichsrats vom 17. Juli gab der Biichof von Regensburg, Reichsrat v. Henle, dem Dank in folgenden Worten Ausdruck: „Seine Exzellenz der Herr Minister möge über' zeugt fein, daß die in Aussicht gestellte Allerhöchste Entschließung in allen christlichen Herzen das Gefühl der tiefsten Dankbarkeit auslösen wird. Diesen Gefühlen jetzt schon angesichts dieser hohen Versammlung Ausdruck geben zu dürfen, ist mir ein ebenso großes und inniges Herzensbedürfnis, wie ich es auch als meine heilige Pflicht erachte." Diesen Worten Sr. Exzellenz des Herrn Bischofs schließen wir uns namens der positiv-religiös gesinnten Juden gerne an. Im übrigen steht der Minister auf dem Standpunkte, daß ein Zwang gegen „freireligiöse" Kinder, an einem konfessionellen Unterrichte teilzunehmen, nach Verfassung und Rechtsprechung unzulässig sei. In der Reichsratsdebatte sprach Reichsrat Oberkonsistonalpräsident 1). Dr. Ritter v. Bezzel noch folgende Gedanken aus: „Unsere Kinder erfahren vielleicht manchmal zu viel profane Geschichte. Sie werden mit der Mythologie Griechenlands und Roms — vielleicht manchmal zu viel — bekanntgemacht, werden eingeführt in all das Große, was durch die Weltgeschichte gegangen ist, aber auch in all das Schwere, was sie verzeichnet, und an der größten Persönlichkeit der Weltgeschichte, an dem, der den Mittelpunkt der Weltgeschichte ist, soll nun eine ganze Reihe von Kindern achtlos vorübergehen oder — richtiger gesprochen — mit Bedacht vorübergeführt werden? Das dürfen wir, um der nachwachsenden Generation willen nicht zugeben; die Zukunft wird uns mit Recht darüber verklagen. So meine ich, der spezifisch religiöse, ich sage dogmatisch-katechetische Unterricht ist und bleibt res interna der Kirche. Sie hat, wie die Aufgabe, so auch das Recht, diesen Katechismusunterricht, den dogmatischen Unterricht in Glaubenslehren, den ethischen Unterricht, der auf dieser Glaubenslehre sich aufbaut, zu erteilen. Dagegen möchte der Staat Anlaß nehmen und Gelegenheit geben, daß in der öffentlichen Schule Unterricht un/d Kenntnisse vermittelt werden über die großen Personen der biblischen Geschichte, daß ein Geschichtsunterricht von solchen, die dieser Geschichte innerlich beipflichten, erteilt und den Kindern wenigstens Gelegenheit gegeben wird, die Größen, die aus Jesu Christi Nachfolge erstanden sind, und den Herrn und Meister selbst kennen zu lernen. Das ist nicht ein Eingriff in die Freiheit der einzelnen, sondern ein Faktor der kulturellen Bildung, der nicht vorenthalten und dem einzelnen nicht verkümmert werden darf. Vielleicht hat die Staatsregierung die Geneigtheit, diesen Gedanken einer gütigen Würdigung zu unterstellen." Hierzu ist zu bemerken: Wer soll diesen kulturellen Unterricht in der biblischen Geschichte geben? Ein ordinierter Religionslehrer? Wenn nicht, wer bürgt dafür, daß er in kirchlichem Sinne lehrt? Herr Reichsrat Dr. v. Bezzel spricht zwar nur von christlichen Schülern. Aber wenn ein solcher Unterricht an Mittelschulen gegeben würde, so sind doch auch die israelitischen Schüler zu berücksichtigen. Katholiken könnten einen protestantischen, Protestanten einen katholischen kulturellen Lehrer der biblischen Geschichte beanstanden, und schließlich würden die „Freireligiösen" an 'einem solchen Unterricht genau denselben Anstand nehmen, wie an einem Religionsunterricht; vielleicht noch mehr, als wenn ihre Kinder an dem Religionsunterrichte der Religionsgesellschaft, aus der sie ausgetreten sind, teilnehmen müßten. Hierzu sagt die M.-E. vom 17. Juli 1914: „Im übrigen finden sich auch im weltlichen Unterrichte der öffentlichen Schulen reichlich Gesinnungsstoffe, die zur Pflege sittlichen Wollens und Handelns benützt werden; auch in der Mehrzahl der elementaren Fächer kann das ethische Moment nicht ausgeschlossen werden. Es ist also nicht zu befürchten, daß, wie vielleicht geltend gemacht wird, durch die Aufhebung der freireligiösen Unterrichtsanstalten deren bisherige Schüler sittlicher Verwahrlosung preisgegeben werden. Diese Kinder werden auch künftig nicht ohne sittliche Schulung und ethische Erziehung bleiben." (D.-J. Z.) ■' 1

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