Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- V (1914)
- Issue
- 30 (24.7.1914)
- Date
- 1914-07-24
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 30. 9 Das jüdische Klatt. schweren Verlust erlitt die Anstalt durch den Heimgang eines ihrer treuesten Freunde und Gönner, des Herrn Joseph Neuburger, der am 18. November 1913 nach mehrmonatlichem schweren Leiden dahingerafft wurde. Ihm widmet der Jahresbericht folgenden Nachruf: 35 Jahre lang hat er dem Kuratorium angehört und durch weisen, besonnenen Rat, wie durch werktägige Hingebung für das Wohl der Schule gewirkt. In großzügiger vornehmer Weife hat der Verewigte stets die Interessen unserer Anstalt gefördert und durch seine edle, begeisterte Opferwilligkeit auch andere für das ihm am Herzen liegende Werk zu gewinnen gewußt. Wie in der ganzen Gemeinde, in der der milde, friedliebende Mann nur Freunde und Verehrer hatte, so wird ganz besonders in unseren Reihen sein Hinscheiden aufs tiefste empfunden. Was der Entschlafene unserer Anstalt gewesen ist, hat der Unterzeichnete in dankbarer Gesinnung an der Bahre zum Ausdruck gebracht. Die Erinnerung an seine edle Persönlichkeit wird bei uns nie verschwinden. An Stelle des Heimgegangenen ist sein Sohn, Herr Eugen Neuburger, ins Kuratorium eingetreten. Die Anstalt feierte die Thronbesteigung König Ludwig III., jede Klasse unternahm einen größeren Schulausflug und die ganze Schule beteiligte sich beim Turn- und Spielfest der Mittelschulen. Es war den Schülern mehrfach Gelegenheit geboten, Lichtbildervorträge zu hören. Nürnberg. Die Nürnberger Volkszeitung schreibt: Revision des Judenedikts von 1813. Von bestunterrichteter Seite erhalten wir die folgenden, sehr beachtenswerten Ausführungen. Die Opposition gegen die Revision des Judenedikts wird immer stärker. Die Distriktsrabbinate Aschaffenburg und Schwabach, denen sich auch der Vereinsrabbiner der größten orthodoxen Religionsgesellschaft in Bayern nunmehr angeschlossen hat, haben dieser Tage an höchster Stelle Einspruch gegen die Zentralkasse in der Form, wie projektiert, aus religiösen Gründen erhoben. Viele der größeren israelitischen Stadt- und Landgemeinden faßten Resolutionen in ablehnender Form. Auch wurde vor kurzem der Staatsregierung eine abermalige Adresse, bedeckt mit vielen Unterschriften, ebenfalls gegen die Revision überreicht. Das Revisionsbegehren wird von einzelnen Personen ohne Mandat mit allen Mitteln erstrebt. Die orthodoxe Bereinigung in Würzburg, deren Mitglieder sich größtenteils aus den Kreisen der Lehrer zusammensetzt, will hauptsächlich die materielle Verbesserung derselben und man glaubt, deren Wünsche auch ohne Revision befriedigen zu können. Die großen liberalen Vereinigungen erklären offen, daß sie zur Neuregelung der Verhältnisse nur um deswillen Mitarbeiten, um ihre Rechte nicht verkümmern zu lassen, daß sie aber zufrieden wären, wenn alles beim ulten bliebe. In den orthodoxen Kreisen ist man der Ansicht, daß das alte Gesetz für die Erhaltung des konservativen Judentums immer noch eine weit bessere Stütze bietet, als ein neues, welches der Sachlage nach allen Parteien Rechnung tragen und zur Differenzierung des religiösen Bekenntnisses führen müßte. Sowohl die Staatsregierung, als die Parteiführer des Parlaments haben des öfteren erklärt, den Israeliten ein neues Gesetz keineswegs aufzudrängen und nur sich mit einem solchen befassen zu wollen, wenn die Parteien sich darüber erwiesenermaßen geeinigt haben werden. Davon ist man aber, wie aus vorstehendem ersichtlich, weiter wie je entfernt. In ernsten, besonnenen Kreisen verwirft man die Trennungsmöglichkeit, insbesondere für Landgemeinden, weil solche das ganze Gemeindegefüge auseinanderreißen, Haß und Feindschaft, bringen würde. Die Zentralkasse hinwiederum bildet den größten Widerspruch zur Trennungsmöglichkeit. Die Orthodoxie bekämpft sie auch, weil sie sich nicht zwingen lassen will, für neologe Einrichtungen finanziell aufzukommen und weil sie von einem Beirat, dieser berufen von den Steuerzahlern, in religiöser Hinsicht große Bedenken haben muß. Auch die Verhältniswahl für die Kultusverwaltung ist ein Unding, denn die Kultusverwaltung kann nicht einem Parteisystem unterstellt, sondern muß von einer höheren Warte aus betrachtet werden! Die Erfahrung der letzten Zeiten hat gezeigt, daß die Großgemeinden angefangen haben, den Minoritäten entgegenzukommen, sowohl in religiöser als in materieller Hinsicht. Die bayerische Judenheit ist wohl am besten daran, wenn nach wie vor die Staatsregierung ihre Rechte wahrnimmt, und so sehnt man sich allseits nach der alten Ruhe und dem alten Frieden. Dresden. Wegen Beleidigung des Rabbiners D r. Winter wurde gegen den Verleger und Redakteur des konservativen Hetzblättchens „Sächsische Landeszeitung", Hugo Meyer, und den Verleger der Leipziger antisemitischen Halbmonatsschrift „Hammer", Theodor Fritsch, verhandelt. Meyer hatte sich vor einiger Zeit wegen Beschimpfung der jüdischen Religion zu verantworten und wurde auch verurteilt. In diesem Prozeß wurde als Sachverständiger über die jüdischen Glaubenslehren und die sittlichen Anschauungen im Judentum der Rabbiner Dr. Winter vernommen. Fritsch hat darauf in einem Artikel in seiner Zeitung Stellung zu der Verhandlung genommen und sich bei dieser Gelegenheit auch mit der Person des Sachverständigen beschäftigt. Er hielt diesen für ungeeignet, in einer solchen Sache als Sachverständiger zu fungieren. Nach Ansicht des Staatsanwalts enthielt der Artikel sogar die Behauptung, daß der Sachverständige wissentlich ein falsches Gutachten abgegeben, also einen Meineid geleistet habe. Ferner wurde von den Rabbinern in wegwerfendem Tone als „dieser Art Leute" und von einem Teile der Rabbiner als von einer „Betrügergesellschaft" gesprochen. Diesen Artikel druckte die „Sächsiscke Landeszeitung" mit Behagen ab. Meyer versuchte zwar in der Verhandlung einen vorsichtigen Rückzug in bezug auf die Verantwortlichkeit zu machen, indem er erklärte, daß Dr. Rüdiger für den juristischen Teil der „Sächsischen Landeszeitung" verantwortlich zeichne und dieser auch um die Aufnahme des Artikels veranlaßt habe. Dieses Geständnis muß er jetzt gegen sich gelten lassen, obwohl er sich angeblich nicht darauf besinnen kann, ob er den Artikel gelesen hat. Die Behauptung, daß wir unter uns eine Betrügergesellschaft haben, beziehe sich auf den Teil des Judentums, der noch starr am Talmud mit seinen unsittlichen Lehren festhalte. Ob der Rabbiner Dr. Winter zu diesen Orthodoxen des Judentums gehöre, wüßten sie nicht. F. versuchte im weiteren durch Zitate nachzuweisen, daß der Talmud unsittliche Taten gegen Andersgläubig guthieße. Der den orthodoxen Juden vorgeworfene Betrug müsse darin erblickt werden, daß sie diese verwerflichen Sittenlehren verheimlichen und dadurch erreichten, daß die jüdische Religion staatlich anerkannt wird. — Das Gericht erkannte wegen formaler Beleidigung und wegen Behauptuna nicht erweislich wahrer Tatsachen auf je 100 dl Strafe und Publikationsbefugnis. Köln. Verbot jüdischer Einwanderung nach dem Rheinland. Nach einer ministeriellen Anordnung soll auf Grund von Erbebungen, die über die Einwanderung aalizischer und russischer Juden angestellt worden sind, in den Städten des r h e i n i s ck e n I n d u st r i e b e z i r k s zukünftig die Niederlassung von jüdischen Alttrödlern und Händlern nicht mehr gestattet werden. Bereits anwesende Juden sollen ausgewiesen werden. Paris. B e fö r d e ru n g en in dar Eh re n l eig'\ o n. Die Artillerieobersten Valabr 0 gue und K a tz wurden zu Offizieren, Ha.uptmann Schmoll und Blum und Artillerieingenieur Marcel Mayer zu Rittern der Ehrenlegion ernannt. Stockholm. Mr. Jra Nelson Morris aus Chigago, der eine