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Das jüdische Blatt · 1914-06-19 · 25 (19.6.1914) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Blatt
Volume
V (1914)
Issue
25 (19.6.1914)
Date
1914-06-19
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Velcb und Ausland: Leltungsprelslttte. k Geschäftsstelle: . M. DuMont Schauberg, Stratzburg t. Elf. - Vertretung für Bayern und Württemberg: Max Eichinger, Königl. Hofbuchhändler, Ansbach (Bayern). Zu beziehen: Durch die Geschäftsstelle; außerdem in Stratzburg durch die Slsäsfische Aktiengesellschaft vorm. A. Ammel. In Basel durch I. Nordmann, Socinstraße 36. In Zürich durch A. Schneider, Badenerstraße 123. ISsyern r Lkeltungsnummer S4-. Bezugsbedingungen: Pro Quartal per Post 75 Pfg. (exkl. Zustellungsgebühren), per Streifband M. 1.25. In Frankreich unter Streifband 2.50 Fr. dal Vierteljahr, 10 Fr. das Jahr. In der Schweiz per Post 4 Fr. das Jahr ohne Bestellgeld, unter Streifband 10 Fr. da» Jahr. In. Oesterreich per Post 4 Kr., per Streifband 9 Kr. da- Jahr. I» England 2 Schilling. Amerika 50 Cents per Vierteljahr. -JnfLcate nach Tarif.- Abonnements nimmt jede pottanttalt entgegen. V. Zabrgang Stratzburg, 19. 3unt 1914, 25. SLwan 5674. Dr. 25 Inhalt. Leitartikel: Zu 72220O. - Zur Lage iu Bayern. - Die Londouer „Times" als Verteidigerin der russischen Bedrückung. — Hebräische oder russische Universität. — Aus aller Welt. — Korrespondenzen. — Wochenkalender. — Gebetszeiten. — Familiennachrichten. — Rätsel-Ecke. — £203 'T0\ — L’Etranger. — Mutter und Sohn. — Geschäftliche Mitteilungen. — Inserate. Z" ~\b nbw n$2T©. Unsere alten Weisen haben es bekanntlich verstanden, gar tief in den Geist des Gotteswortes einzudringen: selbst aus der Aufeinanderfolge des Inhalts im Texte der Thora haben sie wichtige und bedeutsame Lehren und Winke abgeleitet. Auch im Wochenabschnitt fanden sie hierfür einen trefflichen Anhaltspunkt in dem Bericht von der Entweihung des Sabbats, auf den sofort die Anordnung des Ziezißgebotes folgte. Auch diese Zusammenstellung erschien unseren tiefblickenden Lehrern keine zufällige: sie fanden diese vielmehr geeignet, Zweck und Ziel der göttlichen Vorschriften im allgemeinen klar vor Augen zu stellen und darauf hinzudeuten, wie dieselben uns unentbehrlich sind als Leitsterne auf der Bahn des Lebens. — Es war am Sabbat, im Freien, wo jeder sichtbare Hinweis auf das Uebersinnliche und Göttliche — auch das Denkmal der Tephillin — fehlte, als sich ein jüdischer Mann so weit vergaß, die Heiligkeit des gottgebotenen Ruhetages öffentlich zu entweihen. Da erfolgte unmittelbar die Einsetzung des Ziezißgebotes: die Ecken des Gewandes mit Schaufäden zu versehen, deren Anblick, vornehmlich durch die himmelblaue Farbe, die Grundfarbe des göttlichen Heiligtums, auf den Unsichtbaren, Einzigen hinleite (Jalkut zur Stelle), „damit", wie 'es im Texte lautet, „Ihr gedenket aller Gebote Gottes und sie ausübet, nicht folget den Eingebungen des Auges und des Herzens und heilig seiet dem Ewigen, Eurem Gotte". Ueberall und immer, das ist der tiefere Sinn, der aus diesem Gebote im Zusammenhang mit dem vorausgehenden Geschehnis spricht, seien wir nach dem Willen der göttlichen Weisheit von sinnbildlichen Zeichen begleitet, die das Bewußtsein wecken, daß es der göttliche Wille ist, dem wir im Leben und Streben uns unterzuordnen haben; überall seien wir umgeben von heiligen Denkmälern, die an das Höhere und Göttliche erinnern und mit ihren Mahnungen uns entgegentreten im Verkehr mit der sinnlichen Welt, wo wir ihrer so sehr bedürfen, um uns vor Verirrungen zu schützen und dem Lockruf der Sinnlichkeit und der Sünde zu widerstehen. So will die im heiligen Bekenntnis des Sch'ma, wie das Ziezißgebot, enthaltene Vorschrift von Tephillin jeden Morgen vor Beginn des Tagewerkes mahnen, Gedanken, Herz und Hand rein zu halten von allem Unheiligen und Unedlen; die Pflicht der Mesufoh aber, deren Erfüllung ebenfalls dort gefordert wird, will daran erinnern, indem der Name Gottes vom Eingänge des Hauses uns entgegenleuchtet, daß auch der häusliche Kreis von dem allsehenden Auge Gottes überwacht wird und wir daher bestrebt sein mögen, am häuslichen Herd jüdisches Leben und jüdisches Wesen zur vollen Geltung kommen zu lassen. Und sämtlichen in der Thora enthaltenen Forderungen, die uns durchs Leben geleiten, wohnt dieser Grundgedanke inne, den Blick nach oben zu lenken, zur Selbstbeherrschung, zur Lebensheiligung und Veredlung zu erziehen, „damit Ihr heilig seid dem Ewigen, Eurem Gotte". Denn nicht als gedanken- und gehaltloses Zeremonial- und Formelwesen sollen diese Satzungen betrachtet werden — sie sollen auf das Innere wirken, Geist und Gemüt mit heiliger Weihe durchdringen und für alles Gute und Edle empfänglich machen. Im Sinne einer solchen Pflichterfüllung lehren die Weisen: Alle göttlichen Gesetze tragen die Bestimmung, die Menschen zu läutern -- (M. R. Schemini). Jedes Gebot ist in der Tat geeignet, zur Hebung der sittlichen Kraft, zur Veredlung des Gemütes, zur Heiligung des menschlichen Wesens beizutragen, wie wir dies bei jeder Pflichterfüllung mit den Worten: 13£2Hp ~!£3\S' aussprechen: jedes Verbot ist aber ein von der göttlichen Weisheit gewährtes Mittel, schädliche, sündhafte Neigrnigen niederzuhalten, mitten im Getriebe des weltlichen Verkehrs vor Wahn und Täuschung, vor Unrecht und Sünde zu bewahren. Und in diesen fortwährenden Beziehungen, durch welche die Gotteslehre auf Schritt und Tritt den Pflichtgetreuen mit Gott verbindet und die jüdische Lebensführung zu einem fortgesetzten Gottesdienste gestaltet, liegt die veredelnde, geistige und erhaltende Kraft des Judentums, durch die es Zeiten und Generationen überdauert und wodurch es alle Stürme und alle Umwälzungen nicht zu erschüttern vermochten. Zu keiner Zeitepoche waren aber diese den religiösen Sinn weckenden und belebenden Begleiter durchs Leben so unerläßlich

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