Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 34 (22.8.1913)
- Date
- 1913-08-22
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Das jüdische Klatt 7 Nr. 34 möglichen Dummheiten verführt werden, daß nur eine allgemeine Reform unserer mehr als großartigen Gesetzgebung die Wurzeln des Uebels ausrotten kann. Bei dieser Reform können sich die anständigen Christen und Juden die Hände reichen." Ich mußte, als wir uns getrennt hatten, an einen hervorragenden Antisemiten denken, der sich oft darüber ausregt, daß Juden mit christlichen Mädchen intime Beziehungen unterhalten. Dieser selbige Mann wechselt seine Verhältnisse wie die Taschentücher und hat darüber nicht die geringsten Skrupel. Er selbst hält sich für berechtigt, die Töchter seines Volkes in der Weise an der Nase herumzuführen. Dem Juden will er es verbieten. Manche Antisemiten sehen wirklich den Wald vor Bäumen nicht. Man mag noch so viel auf die Ungereimtheiten dieser Anschauungen verweisen. Auf eine ihm infolge dieser Aufrichtigkeiten zugegangene Erwiderung antwortet Faßhauer u. a. mit folgenden Ausführungen: . . . Wieviele Unsummen sind nicht schon bei antisemitischen Zeitungsgründungen verloren gegangen, wieviele gutgläubige Leute um ihr ganzes Vermögen geradezu in raffinierter Weise betrogen worden? Wenn ich auspacken wollte, könnte ich dem Einsender richtige Mordsgeschichten erzählen. Ich darf für mich in Anspruch nehmen, daß ich mich recht und schlecht durchgeschlagen und keinen Menschen um einen Pfennig betrogen habe. Wohl aber bin ich selbst von Antisemiten betrogen worden. . . . Nun noch die Warenhausbetriebe. Die Antisemiten sehen nur Wertheim, Tietz und Barasch usw. Sie verschließen aber die Augen vor den Warenhäusern von Krupp und anderer großer Werke, vor den großen Verkaufsstellen des Bundes der Landwirte und des Offizier- und Beamtenvereins. Diese waren eher da als jene nnd haben ebenfalls flott an der Vernichtung von Mittelstandsexistenzen gearbeitet wie jene! Rußland. Zum kierver Ritualmordprozeß. Der Professor der Theologie an der Berliner Universität Hermann L. Strack, veröffentlicht zu dem Kiewer Prozeß folgende Erklärung: Mit Recht regt sich auch in Deutschland das Mitgefühl für den Juden Beilis in Kiew, der nun mehr als VA Jahre im Gefängnis ist, ohne daß eine gerichtliche Verhandlung stattgefunden hat. Er ist bekanntlich beschuldigt, den Knaben Andreas Juschts ch i n s k i im März 1911 ermordet zu haben, und zwar, um dessen Blut für einen mit der jüdischen Religion zusammenhängenden Zweck zu verwenden. Die Hauptgrundlage für die „Ritualmord"-Beschuldigung bildet das gerichtlich erforderte Gutachten des römisch-katholischen Geistlichen Justin Pranaitis. Es wird vielen willkommen fein, zu vernehmen, daß ich um Beurteilung dieses Aktenstückes ersucht worden bin. Es füllt mehr als 50 Folioseiten in enger, russischer Maschinenschrift. Jetzt glaube ich hier nur dies sagen zu dürfen, daß es nicht beweist, was es beweisen will und soll. Zur geeigneten Zeit werde ich mich eingehend in der Öffentlichkeit äußern. Bad Kissingen, 17. August 1913. I>. Dr. Hermann L. Strack, Professor an der Universität Berlin. Rumänien. Eine Unterredung mit dem Leiter der rumänischen Gesandtschaft in Wien. Von einem Vertreter des „Egyenlöseg" wegen der Aussichten der rumänischen Juden in bezug auf ihre Naturalisation befragt, gab der Leiter der rumänischen Gesandtschaft, Carp, folgende Erklärung ab: „Die rumänische Regierung hat beschlossen, einem Teil der Juden das volle Bürgerrecht zu verleihen. Es gab auch bisher schon solche Juden, die in dieser Weise in den Besitz der Bürgerrechte gelangt sind, daß sie das Parlament „naturalisierte". Jetzt ist davon die Rede, daß wir, mit dem Zeitgeiste fortschreitend, einer größeren Anzahl von Juden die Gleichberechtigung gewähren. Ich muh daher betonen, daß hierbei nicht der Beschluß des Berliner Kongresses maßgebend war, sondern innerpolitische Opportunität. Wir geben allen jenen Juden die Gleichberechtigung, welche in dieser kriegerischen Zeit mobilisiert wurden. Die Bedeutung dieses Schrittes darf durchaus nicht gering geschätzt werden. Es handelt sich hier um viele tausende Soldaten. Und das bedeutet gleichzeitig, daß auch die Familienmitglieder all dieser Soldaten das rumänische Bürgerrecht erlangt haben. Es kann füglich behauptet werden, daß es keine rumänische Familie gibt, in welcher es nicht einen mobilisierten oder freiwillig eingetretenen Soldaten geben würde. Diese Verfügung bedeutet demnach so viel, daß ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung das Bürgerrecht erhalten wird. Warum nicht alle gleichberechtigt wurden, hierauf kann eine direkte Antwort nicht gegeben werden. Vergessen Sie nicht, daß in Rumänien der Antisemitismus sehr groß ist, und daß die Regierung vor dem Sturz fürchtet, wenn sie mit einem „unbegründeten" Gesetzentwurf hervortreten würde. Das Volk hat jedoch vor Helden noch irgendwie Respekt, auch wenn diese zufällig Juden sind. Die Staatsverfassung wird natürlich trachten, allmählich alle mit Bürgerrechten zu versehen, aber es wäre gefährlich, dies auf einmal durchzuführen. Ich kann Ihnen offiziell erklären, daß in den jetzt eroberten Gebieten, im früheren Bulgarien, die Juden rumänische Staatsbürger geworden sind und dieselben Rechte genießen, wie sie in Bulgarien genossen haben. Dies ist im Sinne der Völkerrechte geschehen und hierzu ist eine besondere Sanktion durch das Parlament gar nicht erforderlich. Die Gleichberechtigung der übrigen vorhin erwähnten kriegsdienstleistenden Juden hingegen kann bloß nach Beobachtung gewisser gesetzlicher Formen und Akte (Beweisverfahren) in Angriff genommen werden. Uebrigens sind diese Gesetzentwürfe dem Parlament noch nicht unterbreitet worden, es kann aber kein Zweifel obwalten, daß uns von der Dotierung derselben nicht mehr viel Zeit trennt." „In nicht offizieller Eigenschaft", fügte er jedoch hinzu, „kann ich Ihnen mitteilen, daß das Volk, d. h. der Bauer und Bojare, nicht sehr entzückt sind darüber, daß Rumänien infolge des Krieges neue Staatsbürger erhält. Diese Volksschichten lassen ihr Mißfallen ganz laut hören und haben in dieser Angelegenheit vor kurzem sogar eine Demonftrationsoersammlung abgehalten. Auch die Regierung selbst hat Angst vor dem Zorne der Konservativen und holt trotz ihres Liberalismus die Gleichberechtigungs-Gesetzentwürfe, welche sie schon vor Monaten hätte einbringen können, nur ungerne hervor. Ueberdies hat eine Schicht der rumänischen Judenschaft selbst ernste Bedenken vor der Gleichberechtigung. Man hat ihnen ernstlich gedroht und die rumänische Judenschaft im allgemeinen fürchtet solche feierliche Anlässe, weil sie Angst vor Pogromen hat. Die Studenten schlagen überall laut Lärm gegen die Juden und die Aufmerksamkeit ist nur jetzt für einen Augenblick wegen des Krieges von der Judenfrage abgelenkt worden. Die Ultra-Nationalen sind angeblich besonders deshalb gereizt, weil ausländische Staatsmänner, Clemenceau und auch der Jude Luzzati, ihre Stimme für die Gleichberechtigung erhoben haben. Nach ihrer Ansicht verletzt diese Einmengung die Würde Rumäniens. Daraus erklärt es sich, daß Minister Jonescu öffentlich erklärte, daß die Frage der Gleichberechtigung der Juden unbedingt eine innerpolitische Frage ist, die kein rumänischer Staatsmann auf ein außerpolitisches Geleise zu schieben gestattet."