Das jüdische Blatt
- Journal
- Das jüdische Blatt
- Volume
- IV (1913)
- Issue
- 5 (31.1.1913)
- Date
- 1913-01-31
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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IRelcb und Ausland: Leituugspreislilte. Kayern: Leitungsnummer 546. Geschäftsstelle: —— M. DuMont Schauberg, Stratzburg i. Elf. - Vertretung für Bayern und Württemberg: Max Eichinger, König!. Hofbuchhändler, Ausbach (Bayern). Zu beziehen: Durch die Geschäftsstelle; außerdem in Stratzburg durch die Elsässtsche Aktiengesellschaft vorm. A. Ammel. In Basel durch I. Nordmauu, Schützenstrabe 36. In Zürich durch A. Schneider, Badenerstraße 123. Bezugsbedingungen: Pro Quartal per Post 75 Pfg. (exkl. Zustellungsgebühren), per Streifband M. 1.25. In Frankreich unter Streifband 2.50 Fr. das Vierteljahr, 10 Fr. das Jahr. In der Schweiz per Post 4 Fr. das Jahr ohne Bestellgeld, unter Streifband 10 Fr. das Jahr. In Oesterreich per Post 4 Kr., per Streifband 9 Kr. das Jahr. In England 2 Schilling, Amerika 50 Cents per Vierteljahr. -Inserate nach Tarif.- Abonnements nimmt jede Voltanttalt entgegen. IV. Zabrgang. Ansbacb-Stratzburg, 31. Zanuar 1913, 23. Scbewat 5673. Ißr. 5. Inhalt. Leitartikel: Religion und Recht. — Zwei Ministerbriefe. — Wandlungen. — Brief vom Lande. — Deutschland. — Aus aller Welt. — Hilfe für die infolge des Krieges in den Balkanländern notleidenden Juden. — Wochenkalender. — Gebetszeiten. — Familiennachrichten. — Rätsel-Ecke. — Briefkasten. — Haß und Liebe. — Inserate. Würzburg, 26. Januar 1913. Die orthodoxen Rabbiner in Bayern einigten sich heule auf folgende Erklärung: Nachdem wir in Konsequenz der von uns mitunterzeichneten Erklärungen gegen die Richtlinien der liberalen Rabbiner als Kollegen nach dem jüdischen Religionsgeseh nur solche Rabbiner anzuerkennen in der Lage sind, welche die unmittelbare Offenbarung der Thora durch Gott und die gleiche Verbindlichkeit der mündlichen Lehre wie der schriftlichen in Lehre und Leben im Kinne des orthodoxen Judentums festhalten, erklären wir» daß wir in der Rabbinerkonferenz nur verbleiben, um die uns vom Staate überwiesenen Ausgaben im Rahmen der bisherigen Geschäftsordnung zur gemeinsamen Lösung zu bringen. Zu D. Mekigion und Htccht. Die 10 Worte waren kaum verklungen, da erging noch auf dem Sinai das Wort Gottes an Mose: Das ist das Recht, das du ihnen vorlegen sollst. Auf das Grundgesetz des Judentums, die 10 Worte, folgt also unmittelbar das Recht. Schon dies beweist die hervorragende Bedeutung, die dem Rechte in Lehre und Leben zugewiesen ist. Und in der Tat, es ist das Eigenartige der Thora, daß sie Recht und Religion nicht voneinander trennt. Ohne Recht keine Religion, ohne Religion kein Recht. ^hne Geradheit, Wahrhaftigkeit, Rechtschaffenheit, Gerechtigkeit im Verkehr ist wahre Frömmigkeit schlechterdings undenkbar. Der sogenannte Fromme irrt, täuscht sich oder heuchelt gar, wenn er seine Pflichten gegen Gott zwar peinlich erfüllt, das Unrecht an Menschen aber nicht verabscheut und es nicht verschmäht, durch unsaubere Machenschaften sich zu bereichern. Solchen Ansichten haben unsere Weisen in zahllosen Aussprüchen Ausdruck verliehen. Die erste Frage, die einst nach seiner Auflösung an den Menschen gerichtet wird, ist: Hast du Treu und Glauben im Verkehr sorgsam gepflegt? Von dieser Vorfrage hängt das Werturteil über unser religiöses Leben ab. Almosenopfer, die ein Unredlicher-als Brocken von seinem unlauteren Erwerb auf den Tisch der Menschenliebe wirft, werden ein Greuel vor Gott. Wer die Besitzlosen ausbeutet und mit schönen Tephillin oder schönem Lulow prunken möchte, den haßt Gatt. Von der Weihe des Göttlichen sind nur diejenigen Opfer umflossen, die aus reinen Händen kommen. Recht tun ist eine der schönsten Krönungen des religiösen Lebens. Recht schaffen, die Schwachen, die Armen, die Waisen und Witwen aus den Händen ihrer Unterdrücker zu befreien, haben die Propheten als die erste und höchste Aufgabe des jüdischen Staates hingestellt. Uneigennützigkeit galt ihnen als der schönste Vorzug großer Menschen. Unseren größten Männern, Mose und Samuel, wird nachgerühmt, daß sie nicht nur ihre ganze Riesenkraft ihrem Volke selbstlos Hingaben sondern daß sie ihren ganzen Aufwand im öffentlichen Dienste aus ihren eigenen, geringen Mitteln bestritten. In diesen Meistern unseres Volkes und in allen hohen Charakteren, die ihnen folgten, feiert die Religion ihre höchsten Triumphe. In diesen großen Persönlichkeiten hat die Religion die Majestät des Rechts in wunderbarer Weife herausgemeißelt. Ohne Recht feine Religion, aber a u ch ohne Religion kein Recht. Für den Jünger der Thora besteht kein Zweifel: Das Recht ist von Gott offenbart. Recht und Religion sind Teile eines Ganzen. Auf zwei Tafeln wurden die 10 Worte geschrieben. Der ersten kann man als Ueberschrift geben: Religion, der andern den Titel: Recht. Das letzte Wort, das aus der Sidra Jithro herübertönt, spricht von dem Altar, das erste, mit dem Mischpotim beginnt, ist das Recht. Recht und Altar gehören zusammen, sie ergänzen einander. Die höchste Instanz des Rechts in Israel, das Große Sanhedrin, hatte in der Quaderhalle des Tempels, in unmittelbarer Nähe des Altars, seinen Sitz. Denn der Gerichtssaal, in dem das göttliche Recht gesprochen wird, hat dieselbe Weihe wie der Altar; der Altar