Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 23 (1.12.1868)
- Date
- 1868-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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w Nor. 23. Srünn, den 1. December 1868. MW/; V. Iahrg. Central-Organ für alle;eitge«äß<« des Iüde»ih««s. Präoumerationsbetrag ganzj. 3 fl., halbjabrig 1 fl. 50 kr. vierteljährig 80 kr. mit Postzofendung und Zustellung ins Haus. Fiir's Ausland ganzj. 2. Thlr. halbj. 1 Thlr. 15 Gr. Erscheint am 1 und 15. jeden Monats Verleger, Eigenthümer und verantwortlicher Administrativ Bäckergafse Nr. 2. Redakteur D EhrMÜNN. (g^eb. Krapfengafle 18, Epstein's Buchh. Inserate werden billigst berechnet. Inhalt: Spanien. — Nachträgliche Noten. — Noch ein Wort über den „Prager Judenaufzug." — Ueber Leitung eines jüdischen Lehrersemi nars. — Eorrespondenzen. — Locale und Auswärtige Notizen. Inserate. Spanien. Wir haben bereitS^derichtet/VäDM spanischen Jsraeliten, welche in London wohnen, sich bittlich an die gegenwärtige Regierung Spaniens gewandt haben, damit diese das im I. 1492 erlassene Verbannungsdecret aufhebe. Hier der Wortlaut der in spanischer Sprache abgefaßten Eingabe: „An Ihre Excellenzen, die Mitglieder der provisorischen Regierung Spaniens. Ü, Erlauben Sie mir, Ihnen in meinem Namen und in dem meiner Glaubensgenossen, der in London wohnenden spanischen und portugiesischen Juden, unsere Glückwünsche darzubringen, daß Sie unter so günstigen Auspicien eine neue Aera des Glückes für Ihr Land eröffnet haben, indem Sie Fremde aller Glaubensbekenntnisse willkommen heißen und denselben den Genuß der Rechte der Eingebornen zugestehen. Freudig und dankbar erkenne ich die von Ew. Excellenzen bereits getroffenen Maßregeln an. In meiner Eigenschaft als Repräsentant der oben erwähnten Israeliten erlaube ich mir, Sie um eine förmliche Erlaubniß der Juden zur Rückkehr nach Spanien zu bitten, die Sie durch Widerruf des Berbannungsdecrets vom 30. März 1492 bewerkstelligen wollen. Ew. Excellenzen werden sicherlich die Abschaffung aller existirenden gesetzlichen Hindernisse als eine natürliche Folge jener obgenannten politischen Reform betrachten. Sobald wir Bürgerrecht und Gewissensfreiheit durch Vermittelung der glorreichen Verwaltung einer Regierung, deren ausgezeichnete Mitglieder Ew. Excellenzen sind, erlangt haben werden, so wird man künftig auf den thätigen Eifer und die erfolgreiche Mitwirkung unserer Gemeinde zur Beförderung von Spaniens Glück und Ruhm zählen dürfen. Mit tiefster Achtung und schuldiger Ehrerbietung zeichnet Ew. Exellenzen ergebenster und gehorsamster Diener H. Guedalla." London, 29. Oct. 1868. * * * Was war eigentlich der Grund, daß die Juden aus Spanien sind vertrieben worden? - Man höre und staune! Bei Gelegenheit verschiedener Judenverfolgungen waren Juden und Jüdinen gezwungen worden, zum Ehristenthume überzutreten. Diese Neuchristen nannte man Marannen. Nun wurden die Juden beschuldigt, diesen Marannen bei der heimlichen Ausübung der jüdischen Religion Vorschub zu leisten. Das war ihr ganzes Vergehen. Sie wurden nicht des Wuchers, nicht des Betruges angeklagt; man ersann nicht die Fabel vom Blute gemordeter Christenkinder, wie so oft in Deutschland; man klagte nicht ob geschändeter und entweihter Hostien — man sagte nur, die Neuchristen werden durch die Juden in ihrer Neigung zum Jndenthume bestärkt, und das genügte, um eine halbe Million der tüchtigsten und gediegensten Bürger aus einem Lande zu treiben, in welchem sie fünfzehnhundert Jahre und länger ansässig waren. So verblendet war man damals, so sehr war in jener Zeit der Sinn für Recht und Gerechtigkeit abhanden gekommen! Wir lassen zur Bestätigung des Gesagten das mehrgenannte Verbannungsdecret in wortgetreuer Uebersetzung hier folgen. Edict von Ferdinand und Jsabella, betreffend die Vertreibung der Juden, gegeben zu Granada am 30. März 1492. „Man hat uns mitgetheilt, daß in diesen Unseren Königreichen schlechte Christen existiren, welche von unserm heiligen katholischen Glauben weg, zum Jndenthume und zur Ketzerei Hinneigen, und daß die Hauptursache davon der Umgang zwischen Juden und Christen ist; in Folge dessen haben Wir bereits mit den von Uns zu Toledo im Jahre 1480 abgehaltenen Cortes verordnet, daß die obbenannten Juden in allen Städten, Flecken und Dörfern in Unfern Königrei-