Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 18 (15.9.1868)
- Date
- 1868-09-15
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Ilro. 18. Brünn, den 15. September 1868. für alle m zeitgsHtäßeit Irrl-refss» des Pränumrrationsbetrag ganzj. 3 fl., vürteljährig 80 frl Verleger, Eigenthümer und verantwortlicher mit Postzusendung und Zustellung ins Haus. Redakteur Ä. EhrMNNN. Für's Ausland ganzj. 2. Thlr. halbj. 1 Thlr. 15 Gr. Erscheint am 1. und 15. jeden Monats. Administration Bäckergasie Nr. 2. 2. Stock. Exped. Krapfengasse 18, Epstein's Buchh. Inserate werden billigst berechnet. Inhalt: Zum jüdischen Neujahre — Die Tartaren und die Juden. — Talmudische Studien. — Correspondenzen. — Locale und Auswärtige Notizen. — Brieflasten der Redaktion — Inserate. Zum jüdischen Neujahre. An dem Tage, an welchem dieses Blatt in die Hände unserer geehrten Leser gelangt, rüstet man sich bereits in jüdischen Kreisen zur Feier des herannahenden Neujahrsfestes. Die Bedeutung dieses Festes ist in der heiligen Schrift nicht so klar ausgesprochen wie dies bei den übrigen biblischen Festen der Fall ist. Seine Bezeichnung als Tag der Erinnerung, als Tag des Posannenblasens, sein aus der kurzen Zeitfolge wie aus dem Bibeltexte (des Wörtchen Leviticus 23. 27 zeigt dies deutlich) ersichtlicher Zusammenhang mit dem Versöhnungstage geben ihm jedoch einen Charakter der Buße, den die Tradition, gewiß nicht ohne historische Berechtigung, mit einer solchen Ausschließlichkeit festhält, daß dieser Tag für alle Zeiten das Gepräge der Buße erhielt, und im Lager Israels als Bußelag gefeiert wird. Obgleich der Monat, an dessen erstem Tage das Fest fällt, in der Bibel ausdrücklich als der siebente im Jahre bezeichnet wird, bezeichnet die Tradition das Fest als den Neujahrstag nach einer alten Sage, daß an diesem Tage die Welt erschaffen wurde, und die Volksstimme, die sich hier zur Gottesstimme macht, nennt das Fest nicht anders als den „Neujahrstag". — Eine Rückschau in die überlebte Vergangenheit eines zu Grabe gegangenen und ein Blick in die verhüllte Zukunft eines heranziehenden Jahres sind natürlich dem Zwecke der beschaulichen Buße förderlich, darum durchdringt dieses Moment das ganze Leben dieses Festes, darum durchklingt dieser Ton die ganze Liturgie dieses heiligen Tages. Der Talmud bezeichnet diesen Tag als einen Tag des göttlichen Gerichts, da muß jeder Jsraelite dem allerhöchsten Richterstuhl die moralische und religiöse Jahresbilanz vorlegen, und je nachdem sie befunden wird, werden „die schwarzen und die heitern Loose" für die Zukunft eines Jahres vertheilt; jedoch sind „Bekehrung, Gebet und Wohlthätigkeit" im Stande, das härteste Strafurtheil zu mildern oder aufzuheben. Diese Anschauung, gleichviel ob sie sich mehr oder weniger vom biblischen Standpunkte entfernt, ist so allgemein ins jüdische Volksbewußtsein gedrungen, daß das Neujahrsfest auf gleiche Linie mit dem biblisch mehr berechtigten und deutlich als Bußetag bezeichneten Versöhnungssest gestellt wird, und diese beiden Feste als die heiligsten Tage des Jahres gelten. Mit diesem etwas frommfärbigen Anfang unseres Aufsatzes wollen wir durchaus keinen Anlauf zu einer homiletischen Belehrung mit obligater Salbung und entsprechender Phraseologie nehmen — das liegt weit ab von unserer Aufgabe und unserer Absicht. Wie wollten blos nach journalistischem Brauch einen Rückblick auf ein verflossenes Jahr werfen, und dazu schien uns der Nachweis nicht überflüssig, daß wir wirklich am Schlüße eines solchen Zeitabschnittes stehen. Da wir es nun mit einem religiösen Jahre zu thun haben, so werden wir vorzugsweise die religiösen Verhältnisse im Judenthume nach ihrer Gestaltung im verflossenen Jahre ins Auge zu fassen haben. Wir begrüßen vor Allem mit inniger Freude den Umschwung in der Gesetzgebung unseres großen Vaterlandes und können unmöglich dabei den gewaltigen Einfluß der neuen Staatsgrundgesetze auf die religiösen Zustände des österreichischen Judenthums, der schon in der kurzen Periode seiner Thätigkeit augenfällig in die Erscheinung trat, ignoriren. Wenn nun schon durch die allgemeine Zeitrichtung, durch den der modernen Gesellschaft zur Nothwendigkeit gewordenen Fortschritt in allen Richtungen des menschlichen Strebens und Schaffens die unabweisliche Aufgabe an uns herantritt, die Conflicte zwischen Theorie und Praxis, zwischen Lehre und Leben auszugleichen und zu mindern, so ist es für die jüdischen Gemeinden Oesterreichs eine wahre Lebensfrage das Verhältniß der Religion zur neuen Gesetzgebung klar zu stellen. Gar nichts thun und bei strenger Heilighaltung der Gewissensfreiheit den Krystallisationsproceß wie bisher der Zeit überlassen, mag allenfalls für jenen Theil des religiösen Lebens ausreichen der die rein privatliche Handlungs- und Lebensweise des Einzelnen berührt, der Satzungen und Normen betrifft, deren Beobachtung oder Nichtbeobachtung man füglich dem religiösen Gewissen des Individuums überlassen kann, wobei man auch innerhalb der Confession „Jeden nach seiner Facon selig werden läßt." Wo jedoch der sociale Contact zu permanenten Mißverhältnissen führt, die weit über das Privatleben hinausgehen, da ist mit der Nonchalance, mit der gedankenlosen Passivität wenig aus-