Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- V (1868)
- Issue
- 11 (1.6.1868)
- Date
- 1868-06-01
- Page
- Seite 88 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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— 80 — iung Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, gehalten am 3. Mai 1868 im israel. Tempel zu Bisenz. — Eine kurze Rede voll warmer patriotischer Begeisterung, in welcher der neugeborne Sprößling des Allerhöchsten Herrscherhauses als Verkünder des Lebens, Engel des Trostes, Vorbote eines erwachenden Frühlings, Morgenstern eines neuen Tages begrüßt wird. Aus der der Rede vorangedruckten „Ordnung des Dank-Gottesdienstes" ersehen wir, daß dieser unter Begleitung eines Harmoniums stattsand, daß Bisenz einen Gesangsverein besitzt und daß auch die Volkshymne in dem Tempel abgesungen wurde. Obgleich das Absingen der Volkshymne bei derartigen loyalen Festandachten in vielen Gemeinden üblich ist, wird es doch von Manchen als für eine kirchlicke Feier nicht geeignet betrachtet, und wird auch in katholischen Kirchen bei ähnlichen Anlässen die Volkshymne nicht gesungen. R. * Am 21. Mai feierte Herr Markus Mandl im Kreise seiner Familie seinen siebzigjährigen Geburtstag. Ein heiteres Festmahl vereinigte nebst den nächsten Anverwandten eine große Anzahl von Freunden, die alle dem Jubilar die innigsten Glückwünsche darbrachten. Herr Markus Mandl ein rüstiger Greis, erfreut sich wegen seines biedern Charakters und vielbewährten Gemeinsiuns der allgemeinen Sympathien in der Gemeinde. Sein einziger Sohn, Herr David Mandl, Mitglied der hiesigen Cultusgemeinde-Repräsentanz, hat, wie es in einem der beim Festmahle ausgebrachten Toaste betont wurde, die Tugenden des Vaters bei dessen Lebzeiten geerbt. Herr Rabbiner Dr. Placzek, welcher beim Festmahl anwesend war, brachte den ersten Toast auf den Jubilar aus. Prag. In der königl. böhmischen Gesellschaft der Wissenschaften hielt Herr Prof. Dr. Wessely einen Vortrag — „Die Ansichten der alten Hebräer über die Präexistenz der Seele und den Zeitpunkt ihrer Verbindung mit dem Leibe." — Dieser ausgezeichnete Vortrag dauerte gegen 7/4 Stunden und wurde von den Mitgliedern der Gesellschaft mit Interesse und Spannung angehört. * Die Repräsentanz der böhm. Landesjudenschaft hat unter dem 21. April d. I. an das h. Haus der Abgeordneten des Reichsrathes durch ihren Obmann Herrn Carl Lederer in Pilsen eine Petition gerichtet um Aufhebung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Vidirung der von den beeideten jüdischen Matrikenführern ausgestellten Matrikenauszüge durch die katholischen Seelsorger. Die Petition beruft sich auf die Staatsgrundgesetze, und weist auf den Widerspruch hin, der darin liegt, daß der jüdische Matrikenführer beeidet wird, und dennoch ohne Vidirung des kathol. Seelsorgers keine Glaubwürdigkeit haben soll. —f— * Der hiesige neugebaute Tempel wurde letzten Dinstag eingeweiht, und schon am letzten Wochenfeste wurde die öffentliche Andacht darin verrichtet. Einen ausführlichen Bericht behalte ich mir für die nächste Nummer des „Abendland" vor. Berlin. Von den Judengemeinden des Herzogthums Anhalt ist dem Reichstage nachstehende Petition zugegangen: „Hoher Reichstag! Die am 18. Juli 1859 publicirte, für ganz Anhalt jetzt giltige Landschafts Ordnung, hat uns, die Israeliten Anhalts, entgegen früheren Gesetzen vom Jahre 1810 und trotz der Verfassungen aus den Jahren 1848 und 1850, welche uns gleiche bürgerliche und politische Rechte mit unseren christlichen Mitbürgern eingeräumt hatten, der politischen Wahlfähigkeit beraubt. Die „revidirte Landes- und Proceß- Ordnung" vom Jahre 1850, für das vormalige Herzogthum Anhalt-Bernburg im Jahre 1864 in Kraft getreten, nimmt uns die Heiligkeit unserer Sabbathe und Festtage, indem sie uns verpflichtet, auch in diesen Tagen in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, selbst in Bagatellproceffen, vor Gericht zu erscheinen. Das Gesetz vom 6. Februar 1855 hat für uns eine Eidesnorm und Eidessolennitäten geschaffen, die unser Gewissen drücken, unsere Rechtschaffenheit bezweifeln und unsere Geistlichen herabsetzen. Unsere gewählten und Regierungs wegen bestätigten Gemeindevorsteher werden nicht, wie in Preußen und anderen deutschen Staaten, als öffentliche Beamte angesehen und genießen bei Beleidigungen keinen ofsiciellen Staatsschutz. Man bestreitet unseren Ehefrauen die Dotalprivilegien, welche den Christinen zustehen, jüdischen Zeugen die Glaubwürdigkeit bei Processen zwischen Juden und Christen, die passive Testamentsfähigkeit unserer Gemeinden, die Berechtigung eines Juden, seine Forderung einem Christen zu cediren u. dgl. m. Anträge auf Besserung unserer Lage, welche von Mitgliedern der Landschaft selbst ausgingen, blieben bei der Gesinnung der Ritterschaft erfolglos, ein von uns höchsten Orts eingereichtes Gesuch ist abschlägig beschieden worden. Von diesem trüben Stande unserer Verhältniffe, um so fühlbarer und bitterer, als wir in patriotischer deutscher Gesinnung hinter unseren Mitbürgern nicht zurückgeblieben sind und auf gleicher Stufe der Moral und Bildung mit ihnen stehen, wenden wir uns ehrerbietigst an den Schutz des hohen Reichstages mit dem respektvollsten Ersuchen: Hochderselbe wolle durch das höchste Bundespräsidium die anhaltische Staatsregierung veranlassen, unsere völlige bürgerliche und politische Gleichstellung mit unseren Mitbürgern schleunigst herbeizuführen." Inserate. Sara Kuli, geh. Plohn Ornamentenstickerei f. d. Synagoge in Prag. Kleiner Ring Nr. 457 — 3. Stock. Diese Firma, welche sich seit 40 Jahren wegen ihrer soliden und schönen Arbeiten des besten Rufes erfreut, wird nun nach Dahinscheiden meiner seligen Mutter Salomon Plohns Wittwe von mir fortgeführt und empfiehlt sich dem geehrten jüdischen Publikum insbesondere den löblichen Synagogenvorständen zur Anfertigung aller Arten von Ornamentenstickererei für die Synagoge als: HDDfc D1SÄ rODD rniölD und Thoramäntel nnd verspricht die schnellste und solideste Ausführung zur vollen Zufriedenheit der Besteller. Thoramäntel und Thoradecken NLOV sind zu jeder Zeit vorräthig. (§in musikalisch gebildeter Cantor, der viele Jahre in größern Gemeinden ehrenvoll fungirte, und sowohl im Gesänge als in der Leitung und im Unterrichte des Chor's, sich auf Leistungen berufen kann, die volle Anerkennung fanden, sucht einen Posten als Cantor einer Gemeinde. Derselbe ist auch geprüfter Lehrer und Schochet. Nähere Auskunft ertheilt aus Gefälligkeit die Redaktion dieses Blattes. Concurs. In der israelit. Gemeinde KassegoWitz pr. Blatna, Böhmen, ist die Stelle eines Rabbiners mit dem jährlichen Gehalte von 500 fl. österr. Währ, nebst freier Wohnung und üblichen Emolumenten Ende Juli oder zum Wintercurs zu besetzen. Bewerber wollen ihre Gesuche bis Ende Juni einsenden. Geprüfte Hauptschullehrer, die der Landessprachen kundig sind, erhalten den Vorzug. Der Vorstand. Druck von Rudolf M. Rohrer in Brünn.