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Das Abendland · 1867-10-03 · 20 (3.10.1867) · p. [Seite]

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
20 (3.10.1867)
Date
1867-10-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Ftro 20. drag den 3- A Klober 1867. IV. Iahrg. für alle Priiuumerationsbetrag ganzj. 3 fl., halbjährig 1 fl. 50 kr. vierteljährig 80 kr. mit Postzusendung und Zustellung ins Haus für's Ausland gauzj. 2 Thlr. daldj. l Thlr. 15 Gr. Verleger, Eigcnthümer und verantwortlicher Redakteur A. LhrMNNN- Erscheint alle 14 Tage und zwar jede« 2. Donnerstag. Administration Breite Gasse Nr. 109—V. Inserate werden billigst berechnet. Inhalt. Die Juden in Meklenbnrg. — Privilegium der böhm. Judenschaft ertheilt nnd bestättigt von Kaiser Ferdinand III. — Antwort auf das offene Schreiben meines verehrten Freundes Herrn Dr. A. Stein. — Das jerusalemitiiche Targum. — Das sechste Buch Mose. — Correspondenzen: Prag, Postelberg, Breslau. — Notizen: Prag, Wien, Troppau, Kolomäe, Polen, Agram, Wiesbaden, Frankfurt a. M., Paris, London, Algier, Chicago. — Inserate Die Juden in Meklenbnrg. Wir hatten öfters Gelegenheit über die verschiedenen Phasen der Iudensrage in Meklenbnrg zu berichten und haben erst unlängst gesehen, wie die beiden Städte Rostok und Wismar sich noch immer nicht gerne von ihren sogenannten mittelalterlichen Vorrechten in Bezug auf die Juden trennen. Die Wiedereröffnung des norddeutschen Parlaments gab den Inden Meklenburgs, vertreten durch die Gemeindevorstände neuerdings Anlaß demselben eine Petition um Gewährung ihrer Gleichberechtigung zu unterbreiten. In dieser heißt es unter anderem: Die meklenburgischen Iudcngemeindcn haben sich unter dem 28. Feber d. I. erlaubt beim hohen Reichstag zu beantragen, daß der geheiligte Grundsatz der bürgerlichen Gleichstellung in Bezug auf die Mcklenburger jüdischen Glaubens zur Ehre des deutschen Vaterlandes zur Geltung komme und dem auf ihnen schwer lastenden Ausnahmszustande ein Ende mache. Nicht bloß im Reichstage selbst, sondern auch in den geachtctsten Organen der Presse im In- und Auslande hat diese Petition die lebhafteste Sympathie geweckt. Wenn sie gleichwohl in Folge der Vorberathung namentlich über Artikel 3 des Verfassungsentwurss von dem hohen Reichstag für erledigt erachtet worden ist, so hüben wir das doch nur in diesem Sinne aufzufassen vermocht, daß das Recht der baldigen Durchführung und Feststellung der Verfassung als höchstes Ziel derzeitig erstrebt und es der nahen Folgezeit Vorbehalten sei, das für die Machtstellung und Entwicklung unseres deutschen Vaterlands überaus segensreiche Werk von dem Flecken zu reinigen, daß noch ein Theil der zum norddeutschen Bunde zählenden Staatsangehörigen um seines religiösen Bekenntnisses willen im Genüsse der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte auf eine unerhörte Weise gekränkt werde. Der hohe Reichstag tritt heute zusammen um unter des Allvaters Segen mit dem Ausbau der norddeutschen Verfassung zu beginnen. Wie viele Tausende Deutschen Brüder dem sich versammelnden Reichstage die schönsten Hoffnungen aus das immer herrlichere Emporblühen des Vaterlandes entgegentragen, so belebt auch die mcklenburger Juden insbesondere der Gedanke, daß dieser Reichstag dazu bestimmt sein werde uns aus derFinstcrniß zum Lichte zu führen und uns das höchste der irdischen Güter, volle Glaubens- und Gewissensfreiheit zu gewähren. Das Jahr 1867 wird, Dank sei es dem Reichstage, dem auf den Inden Meklenburgs ruhendem Drucke ein Ende machen. In dieser Zuversicht verharren wir etc. etc. Privilegien der böhmischen Indrnschast ertheilt und öestättigt von K a i se r IIe r d i uan d III. von Leopold Wolf in Prag. (Schluß.) Das Büchsermacher Handwerk aber, wie inngleichen auch Schwcrtfeger, Platner und andere unlitairische Handwerke unter ihnen zu treiben, solle ihnen ganz und gar inhibiret, eingcstellct und verbotten sein. Zum Zehenten. Endlichen weil die in diesem Unserm Erb-Königrcich Böheim wohnende Juden bei ihren also zu gelassenen Wohnungen, Aufenthalt, ob specificirten Gewerb, Nähr- und Handthierung ins gesammt von Alltershero in Form einer Gemeind verfasset, ihnen Eltiste und Richter vorgesetzt, selbige auch jedesmal auf Verordnung Unserer Königlichen Böheimischen Cammer durch gewisse hierzu Deputirte Commissionen in Eid und Pflicht genommen werden.— Als lassen Wir es gleichfalls bei diesem alten Herkommen bewenden: Wie weit sich aber diese ihre Jüdische Instanz erstrecken, wie sie in ihren gerichtlichen Processen verfahren, und wie man sich gegen ihnen bei den gerichtlichen R'chtsinstanzen und Gerichten in einen und andern verhalten solle hernach gesetzter Maßen gnädigst declariren, erläutern und erklären, Nämlich r Wann ein Christ einen Juden Schulden, Darlehen, Verpfändung oder anderer Civil-Sachen halber wie die Namen haben mögen, zu besprechen oder zu »

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