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Das Abendland · 1867-09-19 · 19 (19.9.1867) · p. [Seite]

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
19 (19.9.1867)
Date
1867-09-19
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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wiran-wraurfxw. Yro 19. -Arag den 19. September 1867. IV. Zahl«. zei t gemäHe« Jüteresf-n ö<s Verleger, Eigcnthümer und verantwortlicher R-d-ktcur A. Lhrmann. Erscheint alle 14 Tllqe und zwar jede 2. Donnerstag. Administration Breite Gasse Nr. 109—V. Inserate werden billigst berechnet. Präunmerationsbetrag ganz;. 3 fl., halbjährig 1 sl. 50 kr. vierteljährig 80 kr. mit Postzusendnng und Zustellung ins Hans für's Ausland ganzj. 2 Thlr. halbj. 1 Thlr. 15 Gr. ertheilt und bestätigt von Kaiser Ferdinand III. — Ein Gutachten überden Judeneid. — Antwort auf das erstere Schreiben meines verehrten Freundes Herrn Dr. A. Stein.—Alte Urkunden. Janas Barbier. — Correspondenzen: Pardubitz, Wien, Bern. — Notizen: Prag, Wien, Ungarn, Lemberg, Frankfurt a. M., Meklenburg, Meklenbnrg Schwerin, Venedig, Italien, Bukarest, Paris, London, Tunis, Ostindien. — Inserate_ Das Zahr 5627. Die heutige Nro. des „Abendland" ist die letzte, die in diesem jüdischen Jahre erscheint, und eine kleine Rückschau auf dasselbe ist schon als journalistischer Brauch für ein jüdisches Fachblatt angezeigt. Danken wir es der allgütigen Vorsehung, daß cs seinem trübseligen Vorgänger, in dessen auf so viele welterschütternde Ereignisse fielen, nicht gleicht. Es war überhaupt in Folge der natürlichen Abspannung, die auf überstandene Stürme folgt, ein ruhiges stilles, und in Bezug aus die innere Lage des Judcnthnmo ganz passives. Kein irgendwelches bedeutendes religiöses Moment ist aus seinem Schooße hervorgcgangen. Inwiefern die polititischen Verhältnisse aus das religiöse innere Leben influiren, begrüßen wir mit Freuden die friedliche Förderung der liberalen Ideen, in denen wir durchaus keine Gefahr für das Iudeuthum erblicken. Eine Religion, welche die Qualen des Mittelalters überdauern konnte, der braucht vor den Zeiten der Aufklärung und des geistigen Fortschritts nicht bange zu sein. Die Gefahren, die dem Glauben drohen, kommen niemals von außen, sondern von innen. Die Erschlaffung des religiösen Sinnes, die Abnahme des religiösen Wissens und Studiums sind dem Judenthum weit gefährlicher als die äußern Einflüsse, die bei der völligen Umwandlung der Lebensverhältnisse wohl modificirend und reformirend, aber niemals anflösend und zerstörend wirken. Wir wünschen nicht jenes exklusive Religionsstudium zurück, wie es durch Jahrhunderte im Iudeuthum den ganzen Geist seiner Bekenner in eifersüchtigen Pacht nahm, und jedes profane Wissen als gefährlichen Eindringling von der Pforte seines geistigen Strebens und Regens wies, sondern jenes klärende veredelnde Wissen, daß sich mit der Bildung des Geistes und des Herzens assimilirt, das in der Vermehrung der Erkenntniß und Erfahrung eine Berreicherung und Kräftigung seiner eigenen Kenntnisse erblickt. Daß es uns daran fehlt, dürste kaum jemand zu bezweifeln wagen, und wir können unsere Jahres- Umschau nicht besser beginnen und schließen als mit dem Rufe: Sorget für einen Geist und Herz erhebenden Religionsunterricht der Jugend, sorget für Schulen und Lehranstalten, in denen jüdisches Wissen gepflegt wird, sorget für theologische Schulen, in denen unsere künftigen geistlichen Führer eine gründliche und" zeitgemäße Ausbildung erhalten. Dazu verleihe Gott seinen Segen und ein nma n:ty. R. Privilegien der böhmischen Äudenschast ertheitt und öestättigt von K a i se r Ferdinand III. von Leopold Wolf in Prag. (Fortsetzung.) Drittens: Wir auch hiernebenst ihnen noch ferner concediret und verliehen, daß sie sammentliche, sowohl in Unj fever Königlichen Stadt Prag als sonst in anderen Städten I und auf dem Lande wohnenden Inden auf Pfänder leihen, doch nicht mehrers, als das landübliche Interesse: Sechs vom Hundert nehmen mögen und sollen. Allermassen und dann allbcreit bei denen den zwölften Martii des sechzenhundert zwei und vierzigsten Jahrs von Uns aus gegangenen durch Unfern damals verordnet geweste Königliche Statthalter zu mannigliches Wissenschaft publicirten Patent unter einer gewissen darinnen benannten Straf gemäßen Versehen und ausgesetzt, bei deine Wir dann nochmals allerdings be-! wenden lassen. Und obwohl in Unserer verneuerten Königlichen Landsordnung Q 69 auf Schuldbrief oder andern gerichtliche Versicherung zu leihen ihnen Juden ausdrücklich verboten: So haben wir doch dieses Gesetz — (welches in ungleichen Verstand gezogen werden wollen) — durch Unfern den sechzehnten Aprilis Anno Sechzehenhundert vier und vierzig gnädigst ergangene Resolution dahin interpretirt, erläutert, und erkläret, daß es zwar nochmals bei solchen Verbot verbleiben, und den Juden keine auf anderm und fremde

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