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Das Abendland · 1867-08-22 · 17 (22.8.1867) · p. Seite 136

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
17 (22.8.1867)
Date
1867-08-22
Page
Seite 136 (sequence 8)
Language
German
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138 Luchschau. Ti DTtSx '”1 Neun Dcrusch - Vorträge von Oberrabbiner Hirsch B. Fasset in Groß-Kauischa. 1867. 118 S. Die symbolische Deutung halachischer Bestimmungen für homiletische Zwecke ist in der jüdischen Predigtliteratur keine neue Erscheinung. Der rührige Geist, der den Agadaftoss mit Erfolg für die Kanzel ausbeutet, schweift mitunter auch in die Gefilde der Hnlacha, um aus diesem hetrogcnen Gebicthc das eine oder andere brauchbare-Körnlein zu holen. Namentlich wurden die rituellen Satzungen an den Festtagen wie die Neqnisitten der Scdcrnacht, das Schofar, die Sukka, die 4 Pflauzeugartungen einer solchen allegorisireuden Behandlung unterzogen. Eine ganz neue Methode, wie sic selbst die ältcru Meister der Derascha nicht kannten, biethet uns die vorliegende Sammlung des durch seine wissenschaftliche Leistungen bekannten Verfassers. Hier werden uns sogar halachischjuridische Themata in klarer, wissenschaftlicher Darstellung vorgeführt, und aus diesen trockenen Pflanzen versteht es der Verf: ethischen Geist zu ziehen und mit viel Geschick in die geebnete Bahn der Predigtform moderner Richtung einzulcnken. Wenn nun auch diese Vorträge neben dem Reize der Neuheit die reiche Belesenheit des Verf: eine schöne theilwcise schwungvolle Sprache, eine gesunde Moral endlich eine geistvolle cst'cktmachende Exegese von Bibel- und Talmudstellcu zu ihrer Empfehlung haben, so möchten wir sie doch im Interesse des ästhetischen Geschmacks dem Pastoralen Nachwuchs nicht als Muster hiustcllen. Von den Nachtretern, denen Wissen und Geist des Verf: abgehen, könnten wir zuletzt nichts als den leeren Spreu einer neuen Trübung der sonst noch vagen jüdischen Kanzelberedsamkeit behalten. Selbst die ältere Derascha, in der immer ein Stück Halacka zumeist ohne allen Zusammenhang mit dem übrigen Vortrag sigurirte, würde sich kaum mit diesem neuen Genre befreunden, eine sachgemäße bloß aus Talmud und Codices geschöpfte Behandlung des Thema ist ihr viel zu einfach, biethet ihr nichts Neues, sie verlangt eine gewisse Produktivität nach ihrer Anschauung, in der die akrobatischen Künste, die cigeuthümlichc Gcistesgymnastik nicht fehlen dürfen. In ihren Angen ist Schcmatisse-Moral, wie der Vers: seine Methode in der Widmung der Schrift an Herrn Dr. Alb rt Cohn in Paris bezeichnet ein Etwas, das weder Schcmatisse noch Moral ist. Unser tadelndes Urtheil gilt jedoch nur der homiletischen Praxis. Ein Mann, wie Herr Rabbiner Fasset, bleibt selbst in seinen ästhetischen Verirrungen geistreich, und die vorliegende Sammlung biethet in der That viel des Interessanten und Belehrenden, sie kann sogar jenen zur Lektüre empfohlen werden, die niemals Predigten lesen. Wir erlauben uns schließlich unsrer allgemeinen Auffassung einige Detailbemcrkungen hiuzuzusügen. S. 2 scheint uns die Zeugenaussage, daß jemand im Kriege gefallen sei, nicht in das Migogcbicth zu gehören, da beim Migo die Lüge dem Aussagcndcn einen Vortheil bringen müsste, was hier nicht der Fall ist. S. 8 sind die Begriffe „wahr sein" und „für wahr halten" verwechselt. S. 12 hat uns die Deutung von T2 ppi;o befremdet. Eine Exegese muß immer den wahren Tcxlsiun neben sich dulden können, dann gibt sie sich als das was sie ist, als eine Symbolisirung oder Allegorisirnng, niemals aber darf sie mit der Wahrheit in vollem Widerspruche stehen, sie hat nicht das Recht die Wahrheit umzudrehen und auf den Kopf zu stellen. S. 30 fehlt der historische Nachweis, daß der juridische oder besser gesagt nicht juridische Grundsatz. 222 D'Sxi h>3 „der Stärkere bleibt Besitzer" eine Analogie des mittelalterlichen Gottcskampfcs sei, er ist vielmehr auf den römischen Rechtstittel xer oeeuxationem zurück zu führen. Von einem förmlich organisirten Zweikampf um einen strittigen Besitz, der doch auch Bestimmungen über die rechtlichen Folgen bei vorgckommcncn körperlichen Verletzungen verlangen würde, weiß der Talmud gar nichts. S. 33 wollen wir die Erklärung des Satzes etwn *niei nnn als eine unschuldige Concession betrachten, die der nach allen Richtungen rege Geist des Verf: selbst der geschmacklosesten unter den alten Deruschschulen macht; ebenso S. 34 onSaxi wobei wir nur bedauerten, daß der Verf: sein theologisches Program in eine solche schale Hülle kleidete. In diese Richtung gehört auch S. 35 der Witz mit der Theilung des Halel S. 41 sind die Worte deS sterbenden Rabbi' nicht richtig nach der Quelle wieder gegeben. S. 56 dürfte der Beweis von der Ucberflüssigkcit eines Geschwornengerichts im talmudischen Rechte kaum auf logische Begründung Anspruch machen. Die Geschwornen haben nicht bloß das Faktum, sondern auch die Straffälligkeit desselben zu beurtheilen. Auch liegt die Bedeutung zweier Zeugen einer gegcntheiligen Aussage von 100 andern gegenüber nicht in dem Principe des Vcrtheidigungsinftituts, sondern in dem Umstande, daß nach mosaischem Rechte zwei Zeugen überhaupt einen rechtskräftigen Beweis Herstellen. Wir hätten noch mancherlei Bemerkungen zu machen, doch wir wollen an der geistvollen Arbeit nicht zu sehr nergeln, und es war uns auch mehr darum zu thun, die Methode als den Inhalt des Buches einer Kritik zu unterziehen. Die Ausstattung des.Buches gibt mindestens zu keinem Tadel Anlaß. R. Concurs. An der hiesigen israelitischen höhcrn Bürgerschule, (welche einer vicrklassigen Hauptschule gleichgestellt ist) kömmt mit erstem November d. I. die Stelle eines Lehrers für die 1. und 2. Klasse, verbunden mit einem Iahrgehalt von 360 fl. Dreihundert sechszig Gulden öfter. Währ., welcher in monatlichen Raten aus der Gemeindekassa entrichtet wird, zu besetzen. — Bewerber h^rum haben ihre dicsfälligeu eigenhändig geschriebenen Gesuche, belegt mit der Nachweisung, über die Befähigung als Hauptschullehrer und zum Unterrichte in der hebräischen und französischen Sprache, sowie über ihre bisherige Verwendung und Moralität, mit Angabe ihres Alters und Standes längstens bis Ende August d. I. bei der gefertigten Vorstehung einzustellen. Dem acceptirten Competenten wird auch ein Reisepauschale von dreißig Gulden ö. W. zugesichert. Die Vorstehung der Zsraelitcn-Gcmeinde zu Hohenems. Am 15. Juli 18 6 7. Der öurgermeister Sam. Menz. Druck von Senders öc Brandris in Prag.

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