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Das Abendland · 1867-08-22 · 17 (22.8.1867) · p. [Seite]

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
17 (22.8.1867)
Date
1867-08-22
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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IV. Jahrg. Mo. 17. I Mag den 22. August 1867. Central - Organ für alle leitgemäße« des Pränumeraticnsbetrag ganzj. 3 fl., halbjalmg 1 fl. 50 kr. vierteljährig 80 kr. mitPostzusendung und Zustellung ins Haus für's Ausland ganzj. 2 Tblr. halbj. l Thlr. 15 Gr. Verleger, Eigenthümer und verantwortlicher Redakteur D- LljuNNNN. Erscheint alle 14 Tage und zwar jede 2. Donnerstag. Administration Breite Gasse Nr. 109—V. Inserate werden billigst berechnet. Inhalt. Privilegium der böhm. Judcuschast ertheilt und bestültigt von Kaiser Ferdinand II. — An meinen verehrten Freund Herrn S. Hock.— Das jerusalemitische Targum. — C o rrespo nde n zcn: Tabor, Breslau. — Notizen: Prag, Krakau, Berlin, Augsburg, Turin, Paris, Philadelphia. — Bnchschau. — Inserate Privilegien der böhmischen Zudenschast ertheilt und bestättigt von Kaiser Aerdinand II. von Leopold Wolf in Plag. Rach dem Tode des Kaisers Mathias folgte ihm, da er kinderlos geblieben war, im Jahre 1610 Ferdinand II. von Steiermark ein Enkel Kaiser Fcrdi,ands I. in der Regierung sowohl im deutschen Reiche als auch in Böhmen und Ungarn. Er bcstüttigte sofort die allgemeine Landesprivilegien und versprach vor allem dahin trachten und bedacht sein zu wollen, daß das Königreich Böhmen wieder in guten ruhigen Stand gesetzt werden möchte. Doch d'.e Protestanten klagten über ihre Zurücksetzung bei den wichtigsten Aemtern, zuletzt auch über Rcligionsbedrnckungcn gegen den Inhalt des Majestätsbricfes, und bald bemächtigte sich der Böhmen der Geist des Aufruhrs, der mit der Berufung Friedrichs von der Pfalz ans den böhmischeu Thron seinen höchsten Gipfelpunkt erreichte. Doch die Schlacht am weißen Berge im Jahre 1620 siel zu Ungnnsten der Böhmen aus, Ferdinand blieb nach der Flucht des Winterkönigs, Herr von Böhmen, und hielt am 21. Juni 1621 ein grausames Blutgericht zu Prag. Um den Protestantismus in Böhmen ganz ausznrotten, setzte Ferdinand ein Reformationsgcricht nieder; diesem wurde die Macht gegeben die Protestanten auf alle Art und Weise zur katholischen Religion zu bekehren, und durch dasselbe der Befehl des Kaisers verkündigt: „„Daß seine Majestät keine anderen Unterchanen in Böhmen haben wolle als katholische, daß also alle diejenigen, welche die katholische Religion nicht annehmcn wollen, in einer Zeit von sechs Monaten ihre Güter den Katholischen verkaufen und anderswo hinzichen sollten""— Freilich galt dieses Gesetz in erster Reihe den Protestanten, aber es war in den Händen des Elerns und der Regierung ein zweischneidiges Schwert, das außer den Protestanten mit seiner Schärfe auch die Juden treffen konnte, und das zu jeder Zeit auch gegen sie gedeutet werden konnte. Da wandten die Juden sich an den Kaiser, er möge auch ihre bisher in Geltung gewesenen Privilegien, die sie als unbetheiligt an den bisherigen Aufständen auch nicht verwirkt hatten, theils bcstättigcn theils erneuern. — Was sic im Jahre 1619 bei der 'allgemeinen Landesprivilegienbestättigung nicht zu erreichen im Stande gewesen waren, das gelang ihnen bei allem Widerstreben der tonangebenden katholischen Parthei, ans dem Grunde, weil der Kaiser Geld brauchte, und die Summe von 40000 Gulden, die er von den Juden als jährliche Steuer forderte und bekam, bei der geringen Steuerfähigkeit Böhmens zur damaligen Zeit ein nicht gering zu schätzender Factor zur Deckung der kaiserlichen Bedürfnisse war. Dieses Privilegium Ferdinands II. das er den böhmischen Juden ertheilte, lautet von Wort zu Wort also: „„Wir illeräinanckus der Ander"" von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Kroatien und Slavonien König, Erzherzog zu Oesterreich, Markgraf zu Mähren, Herzog zu Lntzcnburg und in Schlesien und Markgraf zu Lausnitz. Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kund allermanniglich. Demnach wir unlängst hin die Jndenschaft in Unserer königlichen Residenzstadt Prag und dem ganzen Königreich Böheim, wie auch unser Hcrzogthnm Schlesien in gnädigster Ansehung ihrer bisher erzeugten Gutwilligkeit und gehorsamsten Treue, bevoraus aber, daß sie anjetzo jährlichen und ein jedes Jahr absonderlich in unsere Kammer vierzig tausend Gulden gewisser Gestalt contribuiren, und unserer österreichischen Hofkanzlei mit unterschiedlichen Gnaden, Exemptioncn, Privilegien und Freiheiten gnädigst vorgesehen und begabet, deren Inhalt von Wort zu Wort also lautet: Wir Ferdinand der Ander, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zn allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien und Slavonien König, Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, Kärnten, Kram und Würtenberg, Graf zu Tirol und Görz u. s. w. Bekennen öffentlich mit diesem Brief, und thun kund allermanniglich, nachdem von vielen unerdenklichen Jahren

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