Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 1 (10.1.1867)
- Date
- 1867-01-10
- Page
- Seite 5 (sequence 11)
- Language
- German
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5 Wir ersehen aus seiuem Werke daß er, obwohl sich streng an den Aussprüchen des Talmuds und der Kasuisten haltend, suchte er dennoch wo möglich das Herbe und Erschwerende davon durch einen milden, vermittelnden Ausweg zu beseitigen. Mit Recht hebt Hr. Rabb. Zipser jenes Citat (2"'p?D s"L>) hervor, welches zeugt, daß Efr. kein besonderer Freund von dem damals so beliebten Ausspruche .iru rSy sinn n'vnvn Sai gewesen; indem er sich gegen die sephardischen Rabbinen folgendes äußert: D'Spö amBon crrby S»anS D'pnxS Dnaamn dwi annxS nn»Bnai aexyS nnainn Sa. Daß er auch von jenem Zelotismus, der die meisten Rabb. seiner Zeit beherrschte, befreit war, zeugen seine beiden Gutachten (YD1 YD "D s"L>), die er in Angelegenheit des Josef Almosnina Rabb. zu Belgrad, den man .der Ketzerei, wegen der falschen Deutung einer Bibelstelle angeklagt, zu seiner Vertheidigung herausgab. Nebst seiner eminenten Gelehrsamkeit und seinem reinen biedern Charakter verband er auch ein asketisches heiliges Leben. Um sich aller möglichen sinnlichen Genüssen zu enthalten, stählte er seinen Körper durch verschiedene asketische Uebungen, vorzüglich durch Fasten, welches er so weit steigerte, daß er manchmal von einem Sabbate bis zum andern nichts zu sich nahm, und bei allem dem glänzte sein Gesicht wie der Vollmond (iqd n*MB). R. Efr. bleibt unstreitig der große Mann seiner Zeiten, das Ideal eines wahrhaft frommen Lebens! (Fortsetzung folgt.-) Arber die Dichtigkeit der „Äahyeit" Keinem rabbinischem Gebote wurde von jeher mehr Achtung und Aufmerksamkeit gezollt als dem der „Jahrzeit". Sieht man ja zuweilen in großen Städten selbst Apostate am Sterbetage ihrer Eltern in die Synagoge gehen, itrn die Kadischformel sagen zu können, obschon diese in Rede stehende Formel uichtsweniger als ein Gebet ist. Das Kadisch wird uur deshalb von dein Sohne am Sterbetage seines Vaters oder seiner Mutter in der Synagoge gesagt, damit die anwesenden Andächtigen das nrr>">Y px nachsagen können, wodurch der Sohn D'ana ntwi unpa ist, und dieser atwi tprrp gereicht dem im Grabe ruhenden Vater oder der in den Gefilden des ewigen Friedens schlummernden Mutter zur höchsten Ehre und fördert ihr Seelenheil. Dieser Ansicht zufolge kann jeglicher Sohn nur dann für das Seelenheil seiner dahingeschiedencn Eltern und Nächsten ersprießlich wirken, so er sich bestrebt als Mensch und Israelit stets einen Gott- und Menschen gefälligen Lebenswandelzu führen; denn was frommt das Hersagen der Kadischformel, wenn man sonst den Ritualcodex ignorirt, dem Schulchan Aruch ins Gesicht schlägt. Jeder Wohlthätigkeitsakt, den der Sohn als frommer Israelit ausübt, ist mehr werth und fruchtender als alle Kadeschim. Als Beleg dafür darfolgender Passus, der in sprechender Weise dieses darthut, dienen, at^n: j'8”pa dxi mxa nrxa pnnnS inaS nur 3"»a 'a PHpn 11 n:pn iS w na iS w '»bk a"si tP'ipn ja mi» sSs Sixpb inSynp 'n »aaS asn Sy pn SSßnn? rtSßn nrx m ijy Snpm D'aia oi?n ti>npa nat^a naS sin mxai mai .'iai mxa nsir» n»n 2"si yip» px nns Aus dieser Ansicht des gelehrten Verfassers des 3"', die einleuchtender als die des a,Yp3 im Schulchan Aruch Jore Dea 376 und anderer Casuisten ist, erhellet also zur Genüge, daß einer Tochter, obschon es ihr nicht ermöglicht und gegönnt ist Kadisch sagen zu können, ebenso nie einem Sohne Gelegenheit geboten ist für das Seelenheil ihrer dahingeschiedenen Eltern etwas thun zu können. — Nur die Kinder können für die Unsterblichkeit ihrer Eltern viel beitragen, und zwar dann wenn sie im Sinne ihrer frommeu in Gott ruhenden Eltern wohlthätig im Kreise der Menschheit wirken und einen frommen Lebenswandel führen. Ein ewiges unwüstliches Denkmal errichten sie ihnen dadurch. — Nach dem Ausspruche eines Weisen leben ja die Ellern stets forthin ihren Kindern. Der diesbezügliche nicht uninteressante Passus des n"S möge gelegentlich hier reproduzirt werden: Einst machte ein reicher Manu in Begleitung seines Bedienten eine weite Reise übers Meer. Derselbe nahm seinen Reichthum mitseinen sämmtlichen Schätzen mit, und ließ zu Hause bloß seine schwangere Frau zurück. Während dieselbe kurze Zeit nach ihres Mannes Abreise von einem Knäblein entbunden, wurde der unglückliche Vater von seiner irdischen Laufbahn in einer wildfremden Gegend, abberusen. Verlassen von seinen Nächsten und Verwandten wurde er in einer Stadt beerdigt, wobei sein Diener diese Gelegenheit benützte sich für dessen Sohn auszugeben, um sich dessen Vermögens bemächtigen zu können, was ihm auch gelang. Er machte sich hier ansäßig, führte ein großes Geschäft,. stand im Ansehen und heiratete ein Mädchen aus der reichsten, vornehmsten und angesehensten Familie dieser Stadt. Als jedoch nach vielen Jahren der Sohn des Verblichenen, jener Posthumus, von der Geschichte seines Vaters Kunde erhielt, entschloß er sich nach jener Stadt, wo die Gebeine seines Vaters ruheten, zu reisen, dort angelangt besuchte er zuvörderst, den wegen seiner eminenten Gelehrsamkeit im hohen Ansehen gestandenen R. Saadja, dem er sein Anliegen vortrug. Dieser rieth ihm sich an den König zu wenden. Der Monarch aber übergab diesen Prozeß dem R. S., welcher ein Bein von dem Verstorbenen holen und dann von dem angeblichen Sohne, dem ehemaligen Diener, sowohl als von dem wirklichen Sohne Blut mittelst Aderlasses nehmen ließ. Zuerst gab er das Bein in das Blut des angeblichen Sohnes, es zog aber nicht einen Tropfen an sich, während das Bein das Blut von dem wirklichen Sohne ja an sich zog. Hieraus schloß R. S. das letzterer der wirkliche Sohn sei, der Vater stets fortlebe iu seinem Kinde, und jener Diener mußte das sich aus Unrechte Weise angeciguete Vermögen dem wirklichen Sohne zurückgeben. Es mögen daher die Kinder sich stets bemühen ihren frommen Eltern in jeder Bezjehnng nachzuahmen. Die Eltern mögen aber auch ihren Kindern mit dem besten Beispiele vorangehen. Jägerndorf, 18. Dezember 1866. Dr. M. H. Friedländer Rabbiner in Jägerndorf. Jägerndorf. Geehrter Herr! Ihrem letzten Schreiben zufolge fühle ich mich veranlaßt Ihnen sofort, trotz mannigfacher Arbeiten, die im Momente meine Zeit sehr in Anspruch nehmen, über die au mich gerichtete Frage, ob nämlich Ihr Herr Rabbinatsverwcser, der angeordnet hatte, daß an jedem Sabbat während des Mincha- Gottesdienstes Studenten, die keine a’ana sind trotz der anwesenden n»3na zur Thora pa cipaa gerufen werden sollen, im Sinne des Schulchan Aruch gehandelt habe, Aufschluß zu geben. Der Ursprung der Reihenfolge der zur Thora gerufenen Individuen ist schon im Talmud zu finden. Es heißt nämlich in der Mischna Gitin Fol. 59 »am »asa nax cnan iSx »an »3BB Sxnp» vnnxi nS vnnxi mxn smp pa eiSp .'121 BlStP Aus dieser Mischna erhellet also zur Genüge, daß in Anwesenheit eines pa kein SxntY Bimkom pa zur Thora gerufen werden darf. Wenn aber Ihr Herr Rabb. in dieser Beziehung zwischen nroa und tpia einen Unterschied machen zu können glaubt, wie Sie eben in Ihrem geschätzten Schreiben es mir mittheilen, so muß ich ihn eines gewaltigen Jrrthums zeihen, indem ja Maimonides in e"? nSan niaSn.