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Das Abendland · 1867-01-10 · 1 (10.1.1867) · p. Seite 3

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
1 (10.1.1867)
Date
1867-01-10
Page
Seite 3 (sequence 9)
Language
German
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3 Kaiser Leopold I ein Bittgesuch, in welchem es heißt: „Dannenher gelangte an Euer kais. königl. Majestät mein allerunterthänigstdemüthigstcs Bitten, dieselben geruhen ans dero angebohrcnen zur göttlichen Ehre, wie weltküudig hochwohlgewogcnen Vlüldigkcit, mich und die sonst ängstig verschreit kte Geistlichen mit einer Erweiterung des Platzes, vermittelst Einräumung Zwei oder drei solcher Judenhäuser, vielmehr abscheulichen Spelunken, wie es sonst audcrwärtigen vielen Geistlichen geschehen, und in allergnädigster Beherzigung, daß derlei verlangende jüdische- Häuser— wie aus denen annoch vorhandenen Kirchen- Büchern zu erweisen— vorher lauter Christenhäuser und fure parochiali zu öfters berührten St. Nicolai Kirchen gewesen, auch nicht gar so lange dieselben in den Judcnbcsitz gekommen, allergnädigst zu begnaden." (Acta de Religionis Abbatiae Emaus ad S. Nicolaum translatis). Schon am 1. Dezember 1689 erließ Kaiser Leopold I aus Augsburg an die böhmische Statthalterschaft den Befehl, das Bittgesuch des Abtes Maurus Rauczka gutachtlich zu prüfen, und fügte die Worte hinzu: „So wird Euch hiemit remittirt, mit gnädigstem Befehl, daß Ihr die Judenschaft alda hierüber vernehmen und Uns folgcnds mit Beobachtung ob solches mit dem vorhandenen neuen Gebäu der Juden- Stadt constatibl sein mit Gutachten und Zurücksendung der Jnclusis zu Händen unserer königl. böhmischen Hofkauzlci gehorsamst berichten sollet"— Allein die weitwendigen Erhebungen blieben aus verschiedenen Gründen ohne Wirkung, weshalb der Abt am 1 Juli 1690 ein zweites Gesuch an Kaiser Leopold I gelangen ließ, in welchem er bat „Also ist an Euer k. k. Majestät mein und meines Convents wiederholt aller unterthänigstcs Bitten, Euer Majest: geruhen aus Dero gegen die Gotteshäuser höchst tragender Zuneigung, und in gnädigster Beherzigung, das in von selbsten indecorum, daß die Juden sch ast so nahe an denen Gott geheiligten Orten anwohncn, und alles sehen, in die Kirchen- Ceremonicn hören, und man ihr Geschrei und S. v. Gestank leiden solle." Als aber auch dieses unbeachtet blieb, schrieb der Abt ein drittes: „Euer k. k. Majestät geruhen sich gnädigst zu erinnern, welcher Gestalten E. M. ich mit zwei Memorialen allerdemüthigst angeflehet, und um diese k. GnM gebeten, damit, weilen die Judenstadt durch die unglückselige Feuersbrunst in Asche gelegt worden, undt auch die hart an mein Convent angebaut geweßte jüdische Haußle in Rauch zugleich mit aufgegaugen seyedt, bei Wiedererbauung der Judenstadt eine gewisse Distanz in Form einer Gasse, und indtcme mein Convent, sehr arg, und nicht einmal ein bequemes Orth hat, wohin das Brennholz und andere Hausuothdürftigkeiten verwarlich gelegt werden können, meinem Convent ein den abgebrandteu Brandstätten ein gewisser Platz zu Bestreitung solcher Nottursften entweder aus kays. und königl. Gnaden umbsonst oder wenigstens gegen Bezahlung eines billichmäßigen Werthcs die Brandstatt eingeräumt werden möchten„. Erst hieraus erfolgte an die Statthalterschaft die allerhöchste Entschließung Leopolds I. am 27. Juni 1691 in welcher cs hieß „Als befehlen wir Euch gnädigst hiermit, daß Ihr hierüber eine gründliche Jnsornration erziehet, und auf so bewandten Fall, daß ermcldte Judenhäuscr noch nicht erbauet wären, gewisse dem Werk gewachsene Commissarios verordnet, welche mit denen jüdischen Inhabern derselben in der Güte darüber tractircn und ob dem Kloster zur Erhaltung solcher Stellen uud Oertcr in billichmäßigcm Werth verholscn werden könnte, besten Fleißes bemühet sein sollet." (ibidem). In Gemäßheit des erschöpften Berichtes und erfolgter kaiserlicher Sanction des Antrages der Statthalterschaft ging der Abt Maurus Rauczka mit dem löbl. Magistrate der k. Altstadt Prag einen gütlichen Vergleich ein, bezüglich der, auf den gewünschten Lichtcnsteinischcn Brandstellen und einem hiezu gehörigen unverzehnten Hause in der Iudenstadt haftender Abgaben, welchen Leopolds, unter der Bedingung zu bcstüttigcn geruhte, die Besitzerin Dworele Berliner sollte ihr Haus nicht eher räumen, als „bis ihr ein anderes gelegenes Ort zu ihrer Wohnung assigniret sein wird" Abt Maurus Rauczka kaufte 1700 das betreffende Haus nnt sechzehn hundert Gulden, nebst noch anderen Brandstellen für das Kloster. Sodann ließ er alle Räume und Fenster des Klosters erweitern und trennte es mittelst einer hohen Ringmauer von der Iudenstadt. In coemptis bustorum spatiis stabula aedificat, et erecto sat alto muro Monasterium ab Hebraica civitate separavit, fenestras in Conventus ambitibus äuget, aedificatisque secretioribus, Cocis, inter haec et albae rosae domum, arcam pyramidalem format (Vitae Abbatum I. c.) Am 12. November 1785 wurde das Kloster St. Nico laus ausgehoben ein Theil des Klosters mit der Prälatur wurde um 13070 Gulden und die Kirche um 1600 Gulden öffentlich veräußert. (Schalter 3. Band). Biographische SkhM. der hervorragendsten Wilnaer Rabb. welche durch die in den Jahren 1648 — 49, so wie bald darauf in den Jahren 1654—55 entstandene Judenverfolgung in der Ukraine, Lithauen, Podolien etc. nach Deutschland auswanderten, von David Holttb. (Fortsetzung.) Unfern Koidenower verlassend wollen wir unfern geehrten Lesern eine dritte Persönlichkeit präsentiren, die an Gelehrsamkeit und hohen Tugenden beide oben angeführten Rabbinen noch überstrahlte. Diese war III. R. Efraim Kohu ans Wilna. Dieser Rabbi, dessen Ruf nicht nur in Polen, Mähren, Ungarn und der Türkei verbreitet, sondern sogar bis nach Jerusalem gedrungen war, erblickte das Licht der Welt ebenfalls in Wilna etwa um 1615 oder 1616. Frühzeitig widmete er sich den rabbinischen Studien, und brachte es durch Talent und Fleiß in denselben so weit, daß er schon in seinem 20. Jahre zum Präses des Rabbiner Collegiums in seiner Vaterstadt Wilna ernannt wurde, dessen Amt er rühmlichst volle 20 Jahre leitete (Einleitung zu dessen Werk Q’iex *W), und brachte so hier ruhig und glücklich zwei Drittheile seines Lebens zu. Als aber die oben bereits erwähnte Judenverfolgung auch in seinem Vatcrlande ausbrach, kehrte er demselben, wahrscheinlich während der zweiten Verfolgung (1655) den Rücken, und flüchtete sich mit seiner Familie sammt seinem Schwiegersöhne Jakob Wilna Aschkenasi Vater des nachherigen berühmten Zebi Aschkenasinach Mähren. Nach längerem Hermnirren wurde er zu Trebitsch als Rabbi ausgenommen, woselbst er eine kurze Zeit weilte. Von da ging er nach Brody wo er bis 1660 das Rabbinat leitete. Von hier begab er sich zum zweitenmale nach Mähren, nachdem ihm der Rabbinatsposten von Meseritsch angeboren wurde, und fungirte daselbst 16 Jahre bis 1666') ') Wir folgten den Daten nuferes Geleitsmannes Emden ganz nach, welcher in seinem von uns öfter zitirten "ISS n8.*ro folgendes berietet: ,jnnj?03 Witt UV3 Dv (O'TBX) Kn nx Tn °v>2 ddusci j»xpn rrn p*rc fbi ysx1» ,yi nbnna n*3K n\i p"NK .tbn "i'uwi bv in im* atw ,iHy jxftö’ip -'121 pix p"p3 Y2xS 21L> *npn: .11 nxi ,X1112 p"pn Daß er Meseritsch ignorirt, ist uns sehr ausfallend. Es dürfte auch sein da Genannter mit den chronologischen Daten nicht so genau nimmt, wie wirs auch weiter unten erhärten werden daß unser Efraim gleich beim Ausbruche der ersten Verfolgung 1648 oder 1649 sich von Wilna nach Brodh begab und hier bis zum Ausbruche der 2. Unruhen 1654 oder 1655 aufhielt. Von da aus sich nach Mähren wendend, mochte er in Trebitsch als Rabbiner oder gar als Hauörabbi bei den oben 1*

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