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Das Abendland · 1865-11-23 · 23 (23.11.1865) · p. [Seite]

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
23 (23.11.1865)
Date
1865-11-23
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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ZIr. ‘23 IT. pahrzmig. Vrag den 23. Mvemvcr 1863. £ ffö 'fi II Central-Organ für alle zeitgemäfien 3utevelfeit Verleger, Cigenlhümcr und. «crantwonlichcr Redakteur: -cs Iudc.llhuma. Lhrmann. PräiluiiieraiioliZbetrag ganzjährig fl., halbjährig I fl. ',0 fr., niertcljüfjrig bO fr. mit S;o]'tjitff!iöuii(j iiub Zustellung iu'Z f'anS; für's Ausland gr.r j. 2 ililr.. halbj. 1 Ii)Ir. I'> ttr. — (Srfdjciut am 2. und 4. Ton ifrfrag des Monats. — VtDuiiiiiftrntioii ei st gaffe?fr. 'JOS—I. — Inserate werden biffigst berectiuek. Erziehung und Unterricht bei den Juden. . i. Tic Glaubens- und SitfcntcTircn dcS fvn^cntljunt?, wie sie uns in den uralten biblischen Büchern ausbcwahrl sind, bilden die Grundlagen der Gesittung und Veredlung dco Menschengeschlechts für alle Zeilen. So weil unsere Geschickuodaten in die dunkle Vergangenheit hinein reichen, bleibt der MosaiSwuS der erste geregelte, und durch die imperative Fassung, die er seiner Uebcrzcngnng gibt, auch seiner Ausgäbe vollständig bewußte Codex für deS geistige Leben der Menschheit. TaS Iudcnthum ba: de/ Welt nicht nur den einzigen \'ott gegeben, sic verdankt ihm auch nebst dem, alle socialen Verhältnisse belebenden und befruchtenden Gcbothe der Nächstenliebe jene ewigen besetze der Wahrheit, deS Rechts und der 2Rilde, ohne die ein gesitteter Zustand unter den .Mcln'ckcn nicht, denkbar ist. T Bibel ist gleichsam die Charta um na, welche die Menschheit unter den 'Schutz einer siltlic! en Wcltordnung stellt, deren Mißachtung und Verletzung zu jeder Zeit eine Vcrthicrung der menschlichen Ratur, einen BarbariSmuo der Sitten hcrbcisührcn müßte. WaS der menschliche Geist im Lause der Zeiten auf dem O'cbictbc der privaten und öffentlichen Moral zu Tage förderte, .ist nur eine Fortentwicklung, ein AnS'pinncn jener ewigen Grundsätze, nur ein Comcntar zu jenen, unveränderlichen Paragraphen des biblischen Codex. Wohl haben Tenkcr und Forscher späterer Zeiten in diesem Codex manchen Grundpfeiler der Sittlichkeit zu vermissen geglaubt, doch ihr Irrthum entstand daraus, daß sie sich mehr an den tobten Buchstaben als an den lebendigen C^'cifr, der durch die Bibel weht, hielten, und den Mangel der Form als eine Mangelhaftigkeit der Crkenntniß betrachteten. So kam ee beispielsweise, daß man der Bibel die Crkenntniß von der llnstcrb-! lichkeit der mcnsmlichcn Seele absprach, während sic — die Bibel — doch die eigentliche Schöpferin deS Seelenlebens, die eigentliche Begründerin des Spiritualismus ist, sie schuf den Christ, der ohne sie sich nicht so leicht aus dcut tiefen Schacht der Crdensinslerniß, auS dem immer anwachsenden Gcröllc dco SinncnlcbcnS hätte hcrvorarbcitcn tonnen. Gewisse Wahrheiten wurzelten so tief in dem Beivußtseiu ihrer Träger, daß sie entweder daran vergaßen oder cS für überflüssig hielten, ihnen einen bestimmten Ausdruck, eine bestimmte legislatorische Fassung zu geben, dieß beweist unter andern | daS Thema unserer vorliegenden Besprechung, nach der Uebersclnist, die l tr dieser Arbeit gegeben. Wir finden nirgends in der Bibel die strikte Verpflichtung deS Vaters — bei der Stellung des WeibcS im Alterthume kann von der Mutter kaum die Rede ''ein — seine Kinder zu ernähren; dagegen wird die väterliche Pflicht die Kinder zu belehren und zu unterrichten so klar und deutlich ausgesprochen, daß wohl niemand zweifeln wird, eS fei in ihr die Schuldigkeit der materiellen Ernährung involvirl, nach dem richtigen Grundsätze rr,.n |*x rep )\x cx — „Wo cS dem Leibe an Rabrung fehlt, ift an he Nahrung des C'ciftefl nicht zu den en." Tie Richtigkeit unserer Auffassung beweist die ausführliche Erörterung, die der Talmud über dieses Thema unS vorführt. Tic moralische Verpflichtung der Väter ihren Kindern die Nahrung zu verabreichen, ist selbstverständlich, auf sie weist "Ratur, (Gefühl und alles Menschliche, daS sich in unS regt, hin; sic konnte kein Gegenstand der TiSkußion sein. Ter juridische Standpunkt hingegen, der diese natürliche Verpflichtung zu einer' Zwangspflicht macht, welche der Beachtung der bürgerlichen Gesetzgebung nicht entgehen darf, fuhrt im Talmud zu einer sehr interessanten TiSknßion. Cs ist dieß eine selbst in unserer Zeit /licht so leicht zu lösende Frage. Wo der Vater die uöthigcn Mittel besitzt, um seiner Pflicht zu genügen, dürfte sich daS natürliche Gefühl kaum jemals verläugnct haben, und ein Einschreiten deS Gesetzes mochte niemals nothwcndig gewesen sein. Anderseits bei absoluter Mittellosigkeit der Eltern, muß der Staat, die Gemeinde, die Armcnvcrwaltung je nach den gesetzlichen Bcstlmmuugcn für die Ernährung der hiffldscn Kinder sorgen. ES gibt jedoch gewisse Zustände, die zwischen Wohlstand und gänzlicher Armuth liegen. ES gibt Väter, die ihre K.einen darben lassen, und die wenigen Mittel, die ihnen zu Gebothc stehen, zur Befriedigung ihrer sinnlichen Leidenschaften verwenden, im Spiele, im Trünke u. s. w. vergeuden. In solchen Fällen wird eS dem Gesetze nicht so leicht daS Innere deS HanSwcscnS oder Unwesens zu kontrollircu, und mit Eocreitivmaßregcln durchzudringcn, hier muß mehr auf daS Gefühl, auf das Gewissen cingcwirkt werden. Tic Ermahnungen, die manche Talmudlehrcr bei vorkommcndcn Fällen an solche herzlose Väter richteten, sind schon ihrer Fassung wcgSn, von Interesse. Rabbi Juda tobte gegen einen solchen Vater mit den lLorten: „Tic Otter hat ihre Brut in die Welt gesetzt un überläßt deren Versorgung der OrtSgemeinde." Ein ander.r Lehrer drohcte, einen solchen Vater, der öffentlichen Schande preiSzugcbcn, man sollte auSrufcu hassen, meint er: — ,Ein Rabe kümmert sich mehr um seine Jungen als dieser Mensch." Ein dritter Lehrer suchte wieder mehr durch gütliche Worte auf daS Gefühl zu wirken.— „Willst du dir die Schande anthun la'scn, sprach er, daß deine Kinder vom Armcniusliinte verpflegt werden." ES zeigt dieß, welche Sorgfalt die geistlichen und weltlichen Autoritäten diesem Gegenstände widmeten, wie sic einzelne Ausartungen, die bei dem allgemein anerkannten.Fa- I .nilicnsinne der Israeliten zu den seltenen Ausnahmen gehörten, zu bessern suchten. Tic positive Gesetzgebung kann überdicß schwer bcstimt: cn, in welchem Alter der Kinder die Pflicht der Ernährung für den Vater aufzubören habe, cS hängt dieß zu häufig von Ort- und Zcitvcrhältuifscn ab, abgesehen von der individuellen Beschaffenheit dcS KindeS selbst. In manchen Ländern, wo die Industrie, einen hohen Grad der Entwicklung erreicht hat, wie;. B. in England, verdienen sich in den nieder» Volksschichten Kinder mit 6—8 Jahren schon selbst ihr Brod, in Ländern hingegen, wo eö mehr

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