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Das Abendland · 1865-09-14 · 18 (14.9.1865) · p. Seite 148

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
18 (14.9.1865)
Date
1865-09-14
Page
Seite 148 (sequence 2)
Language
German
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148 votirte rrr fzrer Auflösung ein besetz, welches das Wahlrecht nur de-migeu Israeliten zusprach in derer industriellen Werkstätten '<> Arbeiter beschäftiget sind, oder die einen böhern Gra: — der Armee bekleiden. Die {Ummer selbst wünschte cufreisinnigeres besetz, der Minister schlug es nieder. 2:ir:r erschien ein das ganze Wahlsystem veränderndes Ge'e?. welches über die Rechte der Israeliten schwieg; hierauf räuuue ein Gesetz das Recht, unbewegliche Güter zu besitzen, ur.ir: den fremden nur den Bekeuneru einer christlichen Relittuein. Manche Journale hielten dafür, daß die Israeliten drrL daS Gesetz noch nicht genug mißhandelt sind, und t;: Leeren gegen dieselben die verwerflichsten Leidenschaften. Wir richteten zu Gunsten unserer Glaubensgenossen eine reu: Vorstellung air den Fürsten. Einige Tage später künti": der Fürst in seiner Botschaft an die {Ummer an, iz\ er seiner Regierung aufgetragen habe, die Emanzivct'r: der Rumänen, vom israelitischen Ritus zu beschleunigen, und die Aufreizungen der Presse zur Verfolgung der Israeliten wurden eingestellt. 'Serbien, schlägt leider nicht diesen Weg ein. Die Vertreibung scuuurlicher Juden aus der Stadt Schabacz; die Brandmark^.-: der Juden, als wären sie Feinde der Zivilisation, die iz± ihre Brüder in anderen Ländern angenommen haben, und die Preisgebung an die Proskription und den Meuchelttrrd; das einem Journal ertheilte Verbot der Regierung, V.t gegen einen Schmähartikel gerichtetete, von uns Unterzeichnete Widerlegung drucken zu lassen, in welcher w:r nachw:c!cu, daß die behauptete Opposition unserer Ideen und Glauber.'ch-: gegen die der serbischen Juden eine Lüge sei s, die leicht rrrherzusehenden Folgen dieser monströsen Angriffe; unbesttrsr gebliebene Meuchelmorde; — dieses, m. H., iU das traurw: Gemälde der Situation der Israeliten in Serbien. Als wir vor drei Jahren durch das Organ der türkischen Reenrung eine billigere Behandlung unsercr Glaubensbrüder rwch'uchten, antwortete man der türkischen Regierung, die Juden hätten nicht Ursache sich zu beklagen,' 'nkcn?...j*e Genüße hinreichender Rechte wären. Als die französische Regierung von ihrer Seite Erkundigungen ein- 'zog, antworte: man ihr in einer uns von dem Minister der auswärtige Angelegenheiten mitgelheilten Rote, daß die Juden dienlre bürgerlichen und politischen Rechte genießen, wie die Ehriüen, wobei man eine Iieihe gesetzlicher Beschränkungen durckblickeu ließ, durch welche jene Rechte geradezu negirl wurden. Als wir uns, dem Wunsche der Israeliten entsprechend, selbst an den Senat von Serbien wendeten, um die Emanzipation unserer Glaubensbrüder zu erlangen, antwortete uns der Senat, daß die Israeliten kein Petitiousrechl baden, und daß er unsere Petition nicht onnehmen könne. Der Senat vergaß, daß er zu Bürgern eines Landes spreche, denen gegenüber er nicht das Recht hat, den religiösen Glauben als Vorwand zu gebrauchen. Daran rerzweiselnd, ein kleines Land, welches selbst nur durch eurrränche Protektion lebt, und sich dennoch aus der» Verletzung der heiligsten Rechte ein Spiel zu machen scheint, gastfreundlich für die Juden zu machen, ermunterten fcrbn'd ert Juden zu einer Masseuauswauderung, ^'^che die türkiicke Regierung zu begünstigen versprach, indem sie uns ermächtigte, den Israeliten in ihrent Rameu Ländereien und ^teuersreiku zu versprechen. Tie Israeliten weigerten sich zu emigriren, irrem sie jenes unverwüslbare Vertrauen in die Zukunft bewahrten, welches in den Zeiten der schrecklichsten Verfolgungen ur.'er Heil war. <£eie erklärten, daß sie in ihrem bisherigen Wohnlaube sortfahren wollen, für den Triumph ihrer Rechte zu kamrsen. Wir blieben hinter der Pflicht der Protektion, die uns diese Situation auserlegt, nicht zurück, und wir werden die Intervention der die Existenz Serbiens garantirendeii Mächte so lange in Anspruch nehmen, bis wir für das getränt:- Recht Genugthuuirg erhalten haben werden. Ein trcfiltdiercc’ Schauspiel bietet Marokko. .Hier, nt. trfi'nrlT trr merkwürdigen Reise Sir Moscs Monvoiu fc,cr Veröffentlichung des Firiuans, den er > au kihaueu halle, versucht, zu glauben, daß sich die Israeliten einer vollkommenen Sicherheit erfreuen würden. Aber der Firman war kaum zur össentlicheu Keuntuist gebracht, als sich die ganze israelitische Bevölkerung genöthigt sah, in einer Mosche Schutz gegen die Wuth einer vom Pascha ausgestachelten Masse zu fliehen, und daß in Haha^ einer um. eit von Mogador liegenden Stadt, ein Israelit den Streichen erlag, die ein Pascha über ihn verhänge, weil er. einen Diebstahl, dessen Opfer er geworden war, anzuzeigen wagw. Damals beurkundete sich zum eUten Male de gemeinsame Dazwischeukunft der Vertreter aller gebildeten Rationen, denen ihre respcktiven, theils von den englischen Israeliten, lheils von uns in Anspruch genommenen Regi rungen die Sorge um den Schutz unserer Glaubensgenosseii anv rtraut allen. Eine gemeinsame Rote wurde an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten des Dultans gesendet, und bal!> daraus kehrten die Israeliten ruhig in ihre Wohnungen zurück. Der Pascha fiel in Ungnade, und die Familie des Unglücklichen, der in Haha gelödtet worden war, wurde entschädigt. In neuester Zeit sah die israelitische Junta von Tetuau vier ihrer Mitglieder in den Kerker geführt und in Äetten geworfen, während die übrigen acht Mitglieder, dir unter europäischem Schutze standen, mit Ausschast'ung bedroht wurden, rrcil sie sich geweigert hatten, einer maurischen Wache beim Eintritte in das Iudeuguarlier eine Zahlung; zu leisten. Hier, nt. H., hat sich die gemeinsame Dazwischenkunft der Vertreter der auswärtigen Mächte abermals beurkundet. Eine neue Rote wurde an den Minister der auswärtigen Angelegenheiten von Marokko gerichtet, welche näher bekannt zu werden verdient. Folgendes ist der Wortlaut derselben: „Memorandum. Gemeinschaftliche Ansckauung der Repräsentanten der auswärtigen Mächte zu Marokko über eine von dem Gouverneur voil Tetuan gegenüber einigen israelitischen Rotabilitäten dieser Stadl ergriffene M ißregel." „Rathschläge und Wünsche, welche über dieieu Gegenstand dem SidUVargach, Minister der auswärtigen Angelegenheiten des Sultans gemacht wurden." „Aus den ämtlichen Berichten der Vizekonsulen zu Tetuan geht hervor, daß der Gouverneur dieser Stadt dir Mitglieder des israelitischen Gemeindevorstandes, mit Ausnahme derjenigen, die unter dem Schutze der auswärtigen Mächte stehen, arretireu ließ; dieselben wurden in Kelten gelegt, um nach Mequiuez gebracht zu werden. Diese harte Maßregel wurde damit motivirt, daß die Israeliten sich seit einigen Monaten weigerten, den üblichen Kaid für das Iudeuquartier anzunehmen und zu besolden. Ferner hat der Gouverneur die i nter auswärtigem Schutze stehenden Mitglieder dieser Gemeinde mit Ausschaffung bedroht. „Indem die Unterzeichneten gegen diese den Verträgen widersprechende Drohung energisch protestireu, fühlen dieselben R.s Dedürfniß, Seine Majestät den Süll n über die grausame Weise aufzuklären, nach welcher Seine souveränen Verordnungen ausgesührt werden. Wenn alle Augellagten sich eines Vergehens schuldig gemacht haben, sind die Unterzeichneten bereit, in Ansehung der respektiven Schützlinge strenge' Gerechtigkeit zu üben. Was aber die in {ketten gelegten Mitglieder betrifft, so betrachten eS die Unterzeichneten für einen Akt unbeschreiblicher Grausamkeit, dieselben in dieser schrecklichen Lage zu lassen, bevor über eine Rechtssache entschieden wird, in welcher alle diese Israeliten als solidarisch angesehen werden müßten. Folglich verlangen die Unterzeichneten zuvörderst, daß die eingekerkerten Individuen von ihren Kellen befreit werden sollen, bis der Sultan den Grund ihrer Anklage gepriist, und luudgethau haben wird, wie man diese Israeliten behandeln müsse, um nicht seine Ungnade auf sich zu ziehen." „Ueberzeugt, daß der Sultan in seiner Gerechtigkeit und seiner Weisheit das freundliche Verhältniß zu den christlichen Mächten aufrecht zu erhalten wünscht, halten es die Unterzeichneten für ihre Pflicht, Seine iUtajeftör über die Akte der Gewalllhäligteit aufzuklüreu, die in seinem 'Rainen veriibt werden können."

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