Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- II (1865)
- Issue
- 15 (27.6.1865)
- Date
- 1865-06-27
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M. 15. II. gaf)i'ca«(', T'ratzx ,i 27. Mi 1865, Lcnlral-Orgail für alle zcilgcmäßm Zntcrrrlscir des Iudcnthunis. Berleger, Eigenthümcr und verantwortlicher Redakteur: Isaak Bloch. irrrtioiic; cfrnq ganzj'hrig 3 fl., halbjährig I fl. 50 kr. mit Posstuscildiliig und Zustellung in's Hans. — Elichci'nt am & . Donnerstag dcS Monats. — Administration Vuchdriiekerei Rittttlsasse Nr. -106—^ zu „3 Kronen," wohin alle Geldsendungen, Briefe und Rcclamationen zu rlchten sind. . . rcchjs! Leist urd der rechte.Geistliche.- /'t (Schluß) Es kann geschehen, daß er itu Anwendung der besetze in der Art und LIeise ihrer Ausführung auf abweichende ja entgegengesetzte Ansichten stößt, wo seine Ueberzeugung Wide pruck erfährt. Da gilt es nun die Ordnung nicht ul 'x die - -'heit zu Grunde gehen zu lassen. Der Weisheit ist cs n vorbei Uten -die scharfe Grenzlinie zu cwdecken, wo die Eürde des Amtes aufrecht zu erhalten, gegen die auflchnen . That und das Ansehn zu schützen gegen au'rührcrifche Werke. Da hat der Geistliche als Träger des G ammtwillens fest und würdig seine B stimmungen gelt c zu r.-.ar.ien. Da if: der Gelehrteste ihgegenüber Laie, der nch der Ordnung zu fügen hat. — Gin lehrreiches Beispiel hierzu erzählt uns die Mischnah. R. Gamlicl war Nasi, dieses Amt war nach der ZerstHrnug des.TcmvelH die höchste Würde ivuJsrael. sei. Hillcl in seiner Familie erblich. — 'Einer der gelehncicen und ongeschensten sein>r Zeitgenossen war R. Jehoschua. Dieser war über manche gesetzliche Entschcidun r mit ihm verschiedener An acht, unter Anderm stimmte auch einmal die Kalenderbcrcchnung beider nicht überein und nach der Berechnung des R. Jehoschua fiel der Bersöhnungstag auf .inen andern Tag, als nach der des R. Gamliel. Da schickte dieser jenem den Befehl zu, zu ihm zu kommen mit seinem Stocke und seinem Gelde, an dem Tage, der nach ihm der Bersöhnungstag war. Dieser Befehl schmerzte R. Jehoschua, er fühlte sich in seinem Gewissen verletzt, er berathschlagte mit R. Akiba, was zu thun sei. Dieser sagte zu ihm; „Was Rabbi e wmliel gethan hat, das muß gethan sein, wir imiMcn uns ihm unterwerfen, selbst wenn er sich geirrt hätte. Rabbi Dosa bewies dies ihm ans der heiligen Schrift. Es heißt, sagte er (5. B. Nu 17, 9.) .Du sollst kommen zu dem Richter, »der sein wird in jenen Tagen."— Kann denn Jemand zu einem Richter gehen, der nicht zu seiner Zeit -ist?-Der Sinn ist aber der: Der Geringste unter den Geringen, de. zum Führer her Gemeinde bestellt ist, ist gleich dem Größten unter den Großen. R. Jehoschua vollzog den Befehl des Nasi. Als er aber zu ihm kam, stand dieser auf, küßte ihn, und sprach:--„Frieden über dich, mein Lehrer und m$t Schüler! — Mein Lehrer, denn du hast mir Unterricht ertheilt, mein Schüler gethan, w § ich befohlen. £jcU der Zeit, da die Großen den Kleine: gehorchen!" — . . Schöner kann die Bescheidenheit des mit der Würde des Beamten sich nicht r rbunden erv. sen, als in die' m Beisvicle. In seiner Wohnung, in Srudirzimmer, pK.'MphrbE ünd. das Rech alten Anwesenden gfs.un: "erreichles JsdeaUvörschw'ebr, darf der zu.".( elfter Bel uscn? sich als Jünger des JüngcrS bekennen, in A.nsübung seines Amtes aber dan er auch nicht Haarbreit sich seines Rechtes begeben. Es wäre zu wünschen, daß dieses erhabene Beispiel der ältesten und ausgezeichnetsten Lehrer aus den Zeiten der Mischnah allen Lehrern in Jsra.l stets vor Augen schweben. Sie mögen sich niemals halten für Ehachamim, Weise, sondern stets sür Talmide Ehachamim, Schüler der Weisen und bereit sein von Jedem Lehre anznnehmen. Dann werden sie bei noch so großer Bcrschiedenhcu der Ansichren unter einander doch den Frieden mehren in der Welt. Gottes Wort wird durch sie vergrößert und verherrlicht werden, weil sie es aufnehmen im rechten Geiste und cs verbreiten a.s rechte Gcistliü Die Urform jüdischer Leremottiolgesehr im Älterthum. Man nennt diejenigen, die eine Abänderung irgend einer religiösen Eercmonic anstreben oder ansführen, gewöhnlich Reformer, welcher B ennnng im Sinne der blinden Anbänger auch des sch ad dien ÄlterS der Rebenbegriff der denruktiven Tendenz derselben inne w nit. Ein siü.htigcr B:kck in die jüdische Ecrcmonialgcsetzbüchcr belehrt uns jedoch, daß auch im Alterthume Reformen bcrathcn und bewerkstelligt wurden, die Zeit und Umstände als unabwcislich uothwcndig gefordert, wobei nicht selten die Rücksicht auf die jeweilige Umgcl.rüg maßgebend war. Ich will hier nicht gewisse Grundgesetze berühren, deren Befolgung im Laufe der Zeiten unthnnlich gclvordcn, und nur darum lediglich der Bcrgangcnheit angehörcn, wie z. B. jene über die Opfer, die meisten Reinignngs-Loeal- und spccicll isracl. Staatsgesetze, dann das isracl. Privatrccht. Denn man würde mir mit Recht cinwenden, daß die llnanwendbarkcit aller dieser biblischen Borschrifteu durch den Verfall des jüdischen Rei" chcs verursacht worden sei, keineswegs aber das Bedürfnis nach Reformen einen Theil daran habe, Diitit entnehmen wir aber dem Ritualeodcp und dem Wortlaut seiner Commcntare, daß von Zeit zu Zeit in der Art der Uebung vieler Gesetze und Ge ränche wcitgrcifende Modifikationen -'ingcleitet werden. So streng das Gebot über die Schanfädcn alEgcstcllt ist, so wurde doch denen, die sich unter Heiden bewegten, die Observanz erlassen, selbe über alle Kleider hervorragen zu lassen, g"' p"c 'n '^-2 und denen, die dnrch solche Stadtheile gehen, die von Heiden bewohnt sind, erlaubt sich erst in der Synagoge in fcen Taliö zu hüllen. p'r .-.'2 '-c. Die Tefilin, die ursprünglich zum Gebrauch: für den ganzen Tag bestimmt waren, wurden später nur während des Morgengebctcö erforderlich '2 2"c l"1? "L n*K. Auch in der Zeit der Gebecc sind nach Wunsch der Ge-