Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- II (1865)
- Issue
- 11 (25.5.1865)
- Date
- 1865-05-25
- Page
- Seite 98 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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eonsistoriums ist m 5. N!ai l. I. Nachts 2 Uhr mit Tod abgegangen. — Wir werden nächstens seine Biographie zu bringen in der Lage sein. Marokko. Der „Temps" hat traurige Nachrichten aus Maro k k o erhalten. Am 2. April wurden die Zwölf Chefs der jüdischen Gemeinde von Tetuan verhaftet und in Ketten gelegt. Diese Maßregel war in Folge eines Befehles des Kaisers ergriffen worden, der darüber wüthend war, daß sie die Bezahlung einer Wache am Eingänge des jüdischen Viertels verweigert hatten. Die Consule reclamirten sofort die Inden, welche unter ihrem resp. Schutze stehen. Der Pascha gab sie auch frei. Die übrigen sollten aber znm Kaiser nach Mequinez gesandt werden, wo sie gewisser Tod erwartete. Die Consule erhielten jedoch Aufschub, und in Folge von Vorstellungen, die sie an den Minister des Aenßern richteten, wurden die verhafteten Juden ihrer Fesseln entledigt und dürfen provisorisch in Tetuan bleiben. Man hofft, daß sie ihre definitive Freiheit erlangen werden. Die Zeitungen bringen hierüber Folgendes: „Die Consuln erlangten durch ihre Vorstellungen einen Aufschub der Abreise, bis sie an ihre diplomatischen Chefs in Tanger referirt hätten. Diese letzteren richteten zusammen ein Memorandum an den maurischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten, worin sie gegen die Maßregeln protestiren, die dem Firman so ganz entgegengesetzt sind, den der Kaiser im vorigen Jahre Sir Mosis Montefiore überlieferte, und der den Inden Sicherheit, Schutz und geregelte Justiz versprach, und vor Allem gegen die barbarische Behandlung von Männern, deren angebliche Beleidigung nur der Vorwand für eine Verfolgung war, welche, indem sic die Häupter der Gemeinde traf, alle Juden bedrohte. Ihre Dazmischenkunft war nicht ohne Wirkung. Es wurden Befehle gegeben, die Gefangenen von ihren Ketten zu befreien und sie vorläufig in Tetuan zu lassen. Man hofft, daß die großmüthige Beschützung der Gefangenen seitens der auswärtigen Diplomaten zu einer völligen Freilassung führen und so eine neue Verletzung der Gesetze der Menschlichkeit und Gerechtigkeit verhüten wird. Mexico. Ein Decret des Kaisers Maximilian vom 26. Februar d. I. bestimmt, daß zwar die katholische Religion Staatsreligion sei, daß jedoch alle Glaubensbekenntnisse, die der Sittlichkeit nicht entgegen sind, vollständige Toleranz finden, und daß ihnen die öffentliche Ausübung ihres Cultus gestattet sein soll. — Bisher war es unfern Glaubensgenossen nicht gestattet, in Mexico zu wohnen oder doch ihre Religion daselbst öffentlich zu bekennen. (Nach dem „Univ. isr.“) * Das mexikanische Episkopat hat einen Protest gegen die Anordnungen des Kaisers Maximilan erlassen, in welchem es auch heißt: „In Betreff der religiösen Toleranz sehen wir nichts, was eine solche, wir wollen nicht sagen dringend, sondern selbst entschuldbar erscheinen ließe. Mexiko ist ein ausschließlich katholisches Volk und sein Abscheu gegen die Herrschaft der Toleranz hat sich zu jeder Zeit aufs nachdrücklichste kund gcthan." — Hinsichtlich früherer Zeiten mögen die Hrn. Bischöfe Recht haben. Aber auch der Geist der Völker ändert sich, und daß die Bischöfe zu solchem Proteste ihre Zuflucht nehmen müssen, ist eben ein Beweis hierfür. ((kjngesendet.) O c f s c n t l i ch e r Dank. Sr. Wohlgeborcn dem Herrn Joachim Taussig, Schul- und Cultnsvorsteher zu Soborten bei Teplitz, so wie denjenigen Herren Ansschnßmännern, welche bei meiner Ankunft in Teplitz mir zur Ehre sich präsentirtcn und mir auch . die Schuljugend cntgegcnkommen ließen unter der Leitung des würdigen Lehrers Herrn S. Sckack ans Teplitz. Ich sage hiefür mit Diesem meinen tiefgefühlten vielfachen und wärmsten Dank. Soborten, den 11. Mai 1865. Josef Klie neberg er. — Rabbiner. Concurs. Am 1. Oktober d. I. wird in der hiesigen Gemeinde: 1. Die Stelle eines geprüften deutschen Lehrers und musikalisch gebildeten Cantors, 2. die Stelle eines Lehrers der böhmischen und dcntschcu Sprache vacant. Von Candidatcn der erstern wird verlangt, daß er geeignete musikalische Kenntnisse besitze, um einen Chor selbstständig leiten und dirigiren zu können, und wird derjenige, welcher den hebräischen Unterricht zu ertheilcn fähig, bevorzugt. Gehalt 600 fl. Bewerber der zweiten müssen die Fähigkeiten besitzen, den böhmischen und deutschen Unterricht zu crthcilen. Gründlich musikalisch gebildete Individuen werden bevorzugt. Gehalt 400 fl., und könnte das Einkommen durch Musikunterricht bedeutend erhöht werden. Hierauf Reflectircnde wollen sich in francirtcn Briefen an den Unterzeichneten Vorstand bis Ende August d. I. wenden, und Zeugnisse über ihre bisherige Wirksamkeit cinsenden. Goltsch-Jenikan, den 15. Mai 1865. Der israelitische Cultus-Borstand. Coucurs. Der gefertigte Cultns-Vorstand beabsichtigt sogleich die Stelle eines ]in der zugleich smp & arm» sein muß, hierselbst zu besetzen. Derselbe muß musikalische Bildung haben, einen Chor zu leiten verstehen, und einen moralischen Lebenswandel führen, Gehalt ist nebst freier Wohnung, und der navro welche ein Einkommen von circa 300 fl. abwirft noch 100 fl. ö. W. nebst den üblichen Emolumenten, Bewerber um diese Stelle wollen ihre Zeugnisse baldigst einsenden, oder sich persönlich hierher verfügen. Reisekosten werden nur demjenigen vergütet, welcher acceptirt werden wird. Postelberg, den 14. April. Simon Glaser, Marcus Dächer, Em. Pollak. Seit 14. Mai l. I. erscheint in Wien das Tageblatt: „Wiener Geschichten." Eigenthümer und Herausgeber: «©. F. Berg, (Ebersberg). Redacteur des „Kikeriki". Kostet für die Provinz vierteljährig 3 fl. 60 kr. Administration Stadt, Schulergasse dir. 17. Der gefertigte Vorstand der Cultus-Gemeinde Postelberg beabsichtigt die vacant gewordene Stelle eines Rabbiners, zugleich Oberlehrer, der philosophische Studien mit gutem Erfolg absolvirt, und auch mit “imn mnn versehen ist anzustellcn. Fixer Gehalt ist 500 fl. ö. W. nebst freier Wohnung, und den üblichen Emolumenten. Diese Stelle kann von den Bewerbern gleich angetreten werden. Bewerber um diesen Posten wollen ihre Zeugnisse an gefertigten Vorstand baldigst cinsenden, oder sich persönlich hierher verfügen. Reisekosten werden nur demjenigen vergütet, welcher acceptirt werden wird. Postelberg, den 14. April 1865. Simon Glaser, Marcus Dächer, Em. Pollak. Truck von Anton Nenn in Prag.