Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- II (1865)
- Issue
- 4 (8.2.1865)
- Date
- 1865-02-08
- Page
- Seite 40 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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40 Ä tt d) fdj a u. Ziunim lediwre Hakabala von Aaron Kornfeld Prag, 1865). Verlag von D. Ehrmann. Es dürfte nicht so leicht ans dem Gebiete der halachischen Literatur eine Schrift zu finden sein, die in einen engen Rahmen gefasst, so viel talmnd'sches Wissen und solchen Schärft sinn an den Tag legte als die vorliegende. Der Verfasser, eine anerkannte Celebritüt seines Faches, hat sie nach einer glücklich überstandencn Angenoperation, die ihn durch mehrere Monate von jeder anstrengenden Lectüre fern hielt, beinahe ganz aus dem Gedächtnisse, blos mit dem scharfen Auge seines Geistes gearbeitet. Man müßte erstaunen, wie ein Mensch so viele geistige Vorräthe in seinem Kopse anfgespcichert hat, und wie diese Schätze da in Ordnung liegen, um auch bei der Dämmerung des fleischlichen Auges mit Leichtigkeit hcrvorgeholt werden zu können, wenn es eben nicht Aaron Kornfeld wäre, der schon in seiner Jugend von den größten Talmndheroen seiner Zeit als ein seltenes Phänomen bewundert wurde. Die Schrift enthält mnemonische Sätze zu den mosaischen Geboten, welche diese traditionelle Bestimmung derselben in einer correctcn Fassung dem Gedächtnisse zuführen. Die concise Darstellung vcrräth den großen Meister, und so klein das Schristchen ist, kann es als ein schönes Compcndinm der Halacha betrachtet werden. — Diese an sich verdienstliche Arbeit erhält noch einen eigenen Kunstreiz dadurch, daß ein jeder der Sätze denselben Zahlenwerth hat, wie das betreffende mosaische Gebot, dem er als Erläuterung dient. Der Verfasser sieht darin ein Erlcichternagsmittel für das Gedächtniß. und in seiner tiefsinnigen Frömmigkeit unterwirft er auch diese stauncnswerthe kunstvolle Thätigkeit der religiösen Ueberzengung, indem er in der Vorrede darauf hinweist, daß auch der Talmud ans den Zahlenwerth gesetzliche Bestimmungen basirt; dabei spricht er die bescheidene, von rührender Gläubigkeit getragene Ansicht aus, ob nicht vielleicht diese Uebereinstimmnng der Zahlen mehr als eine zufällige sei — denn, meint er — im Reiche des Geistes gebe es ebenso wenig einen Zufall wie im Naturleben. Wie man übrigens auch über diesen Punkt denken mag, so wird doch jeder, der an literarische Leistungen nicht blos den Maßstab des Praktischen anlegt, mit Vergnügen diese geistvolle zierende Zuthat hinnehmen. Jedem mncmonischen Satze folgen die Quellennachweise, die von der immensen Belesenheit des Verfassers Zeugniß ablegen. Am Schluffe sind mehrere halachische Exkurse, die für den engern Kreis der Fachmänner berechnet sind und einem Literaturzweige angehören, der in unserer Zeit weniger Pflege findet als ehemals, und auch hierin bewährt der Verfasser eine geniale Originalität. Es herrscht in diesen Exkursen im Gegensätze zu dem früher üblich gewesenen Pilpul ein gewisser Pragmatismus, man könnte sagen, eine gewisse Wissenschaftlichkeit der Anschauung. — Der Verfasser bezieht sich in diesen Anmerkungen auf fertig liegende Manuscripte, deren Veröffentlichung im Interesse eines nun brachliegenden Studiums, das durch derartige Behandlung wieder wachgerusen und neu belebt werden könnte, zu wünschen, wäre. Die äußere Ausstattung der Schrift ist eine sehr gefällige, und macht besonders die Verschiedenheit der Typen den Zweck des Buches anschaulich. 54 ((^ingesendet). Dirn niDiy mpan }c pv-ijf riK">JP Eine Wunde, die, wenn sie die Zeit vernarbt, doch nie verschwindet, erhielt unsere Gemeinde 8Hü! 1' ">D Der würdige Gelehrte Ephraim Wehle »t nicht mehr, denn der Herr hat am 20. v. M. im 70. Lebensjahre ihn zu sich genommen. Ein Enkel des weltberühmten verewigten Ezecli. Landau, ein Prager von Geburt, vereinigte der hochverehrte Hingeschiedene hohe talmudische Gelehrsamkeit, weitumfassendes Wissen mit emem edlen unantastbaren Charakter und wahrer Frömmigkeit. Durch beinahe drei Decennien diente er unserer Gemeinde als Vorsteher, und seinem umsichtigen Wirken danken wir das Enstehen und gedeihliche Fortbestehen von Vereinen. Die Lehranstalt, deren behördl. ernannter Aufseher der theuere Hingeschiedene war, verlor einen treuen, sorgsamen Vater, der um das Wohl der Lehrer und Schüler besorgt war. Die Stadtgemeinde, die ihn wiederholt in den Stadtralh wählte, betrauert den Verlust eines so wackern Mitbürgers. Die Leichenfeier zeugte von der Trauer, die das Scheiden des edlen Greises hcrvorries. Der Bahre folgten die Leidtragenden, der Cultnsvorstand, der Bürgermeister, der Rabbiner, der Stadtdechant, der Cantor mit dem Chore und dem Männergesangvercine, der isr. Junggesellenverein, dann eine unabsehbare Reihe von Trauernden Israeliten und Katholiken, die von Rah und Fern herbeiströmten. Bevor die Leiche den Ort verließ, trug der isr. Männergesangverein Grabeslieder auf eine der Feier entsprechende würdige Weise vor. Auf dem Friedhofe angelangt, bestieg der hies. ehrw. Rabbiner H. Zach. Spitz die Kanzel, verlieh in trefflich gewählten und gedeuteten Bibelstellen und Midraschim seinem Schmerze Worte, oie in den Herzen aller Anwesenden ihren Wiedcrhall durch reichlich strömende Thränen bekundeten. G. Je ui kau, am 22. Januar 1865. E. S ch w a r z k o p s. Äoncurs. Die Pilsner israel. Eultusgemeinde beabsichtigt einen gründlich musikalisch gebildeten, mit schönen Stimmitteln begabten ersten Cantor, der zugleich die Function eines *mp und eventuell Äuöhilfsschüchters zu versehen hat. vom nächsten Sommer oder längstens Wintercurs l. I. anfznnehmcn. Bei freier Wohnung bestimmt dieselbe einen fixen Gehalt von 600 fl. östr. Währ, nebst üblichen Emolumenten, und will bei besonderer Befähigung den Gehalt entsprechend erhöhen. Bewerber wollen sich mit den nöthigen Nachweisen bis Ende Feber an den gefertigten Vorstand ivenden. ' Die Rcisespesen werden nur dem Acccptisten vergütet. Der Vorstand der Pilsner israel. Eultusgemeinde. Coneurs. Die israelitische Cnltus-Gemeindc zu Neubidschow beabsichtigt mit Anfang Mai l. I. folgende zwei Stellen zu besetzen und zwar: 1. Jene eines Cantors zugleich jmp, und 2. Jene eines Lehrers an der hiesigen hebräischdeutschen Schule. Bewerber um die Cantorstellc haben ihre Befähigung und Moralität genügend zu documentiren, und vorzüglich jene musikalische Kenntnißc nachzuweisen, die ein Chor dirigiren und eine Gesangschule zu errichten, nöthig sind, und ist mit dieser Stelle exclusiv e der nicht unbedeutenden Emolumente, der fixe Gehalt von jährlichen 500 fl. ö. W. verbunden, Reflectanten haben sich einem Probevortrage zu unterziehen, und werden nur dem Acceptirten die Rcisespesen vergütet. Bewerber um die Lehrerstelle, die unbedingt geprüfte Hauptschullehrer sein müssen, haben außer ihrer Lehrtüchtigkeit in den Schulfächern auch eine umfassende Kenntniß der hebräischen Sprache nachzuweisen. Bei sonst gleichen Fähigkeiten wird derjenige bevorzugt, der auch gründlichen Unterricht in der böhmischen Sprache ertheilen kann. Mit dieser Stelle ist ebenfalls der fixe jährliche Gehalt pr. 500 fl. ö. W. verbunden, und ist insbesondere einem Sprachkundigen ein bedeutendes Einkommen durch Privatunterricht in Aussicht gestellt. Diesfällige wohldocumentirte Gesuche sind bis Ende Mürz d. I. bei dem gefertigten Cnltusvorstande portofrei einzubringen. Neubidschow, den 5. Feber 1865. Der Cnltus - Vorstand : Franz Scbrrabel. Verantwortlicher Redacteur: 4)r. Nosenaner. — Druck von Klnton Nenn in Prag.