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Das Abendland · 1864-12-29 · 8 (29.12.1864) · p. [Seite]

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Journal
Das Abendland
Volume
I (1864)
Issue
8 (29.12.1864)
Date
1864-12-29
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Prag, dcu 29, Dtzciübkr 180-1. L^filjvpiiii Nro. 8. Agentur in Wien: L)er)feld und Lauer. Cciltralorgau für alle zeitgemäßen Jiltcrcsscii - des Jildcnthilmcs. Bom 1. Jänner 1865 beginnt ein neues Abonnement auf das Agentur in Brss L. Ep sie ^Abendland." . / Ganzjährig 7 fl.; halbjährig 3 fl. 75 kr.; vierteljährig I fl. 95 kr. . L om Slcnjahr - r erscheint u rsere Zeitschrift in d r Stärke von mindestens 1/z. Druckbogen wöchentlich Und wird auch, um vielfuttigen Anforderungen zu genügen, Geschäftsberichte bringen. . Aeu emtiretenöe ^löormerilen erhalle» die bisher erfthieaene» 3Iuiiimein fammf XeiUigen, fo weil der Vorrcüh reicht, gratis. Verhältnisse der deutschen Geistlichkeit zu den Zuden im Wittelatter . . von Ur. Rauschmk. 2» den früheren Zeite.: des Mittelalters wurden die Juden j von den strengen Geistlichen als die Nachkommen der Mör- > d.r des Weltheilandes und als Perächter und Lästerer des Cbri- ' sienglaubens uilversöhnlich gehaßt und bei verkommenden Gelegen-; Leiten auch wohl verfolgt. Die Juden wußten sich aber durch ihre * Gewaudheit in Geschälten, und viele unter ibuen durch ihre für jenes Zeitalter ausgebreiteten gelehrten Kenntnisse bei den Königen - und Fürsten beliebt zu machen und den Schutz derselben für ihr! Volk zu erlangen. Die Deutschen hatten in den ersten Jahrhunl decken des Mittelalters ein unüberwindliches Vorurtbeil gegen den i Handel, den sie für ein, einen freien Mann erniedrigendes Ge-! schüft hielreri. Der mit dem Handel ziemlich genau "verbundene 1 Wucher und das Geldleihen auf Zinsen war sogar durch kirch-! liche, Gesetze verboten. Bei der zunehmenden Kulrur konnten aber die Deutschen ohne Handel und Geldverkebr nicht bestehen und so mußten sie den Juden wohl Duldung gewahren; überdem waren es die Juden allein, die medizinische Kenntnisse besaßen, daher denn auch an jedem Fürsteuhofe gewöhnlich ein jüdischer Leibarzt war. Endlich besaßen die Juden Kenntnisse von ,den. Sitten, Verhältnisseu und der Sprache des Orients, und wenn eine Gesandtschaft dahin gesandt werden sollte, so mußten sie dieselbe als Führer und Dolruetscher begleiten. Durch dieses alles verschafften sie sich Duldung und Schutz bei den Großen, und wie sehr * auch fromme Priester gegen den Verkehr der Christen mir den : Juden eiferten, wie strenge die Verfügungen auch waren, die auf mehreren Kirchen-Versammlungen gegen sie erlassen wurden, so änderte das in^ihrem Verhältnisse dock nichts, welches von der Nvthwendigkeit geboten wurde. Sobald das Geld bei zunehmendem Wohlleben unentbehrlich geworden war, und nachdem die Erzeugnisse des fernen Auslandes nicht rnehr entbehrt werden konnten, waren Geistliche die ersten, die mit den Juden/allen päpstlichen Verboten zu:u Trotz, in Verkehr traten und ihnen sogar Meßgewänder, Kelche, Reliauien und Meßbücher verpfändeten.; Viele strenge Gesetze wurden dagegen gegeben, aber niemals be-! folgt. Durch widersinnige Gesetze wurde den Ehristen das j Ausleihen des Geldes auf Zinsen untersagt, den Juden aber erlaubt; dagegen wurde den Juden, verboten, Laudwirthschaft und Handwerke zu treiben und so waren sie denn durch eine mangelhafte Gesetzgebung auf den Handel und Wuck gewiesen. DaS kirchliche Gesetz, "daß kein Christ sich eines st .schen Arztes bedienen sollte, übertraten die Könige und Bischöfe zuerst; aber selbst die Päpste zogen bei gefährlichen Krankbeiren jüdische Aerzte zu Rathe. Ein Gesetz verbot, den Juden ein öffentliches Amt zu errheilen, dennoch aber waren in der Regel Juden Finanzpächter der Könige, Fürsten und Bischöfe. Ferner sollte kein Christ bei einem Inden dienen, doch harten in der Regel die Juden christliche Dienstboten, die der guten Bezahlung wegen den Kirchenbann nicht achteten, mit dem sie belegt wurden. Bei dem steten Bedürfniß der Fürsten und Prälaten, Geld zu borgen, waren ihnen die Juden unentbehrlich und deshalb gewährten sie ihnen auch ihren Schutz. Da aber die Juden weder Handwerke treiben, noch, mit wenigen Ausnahmen, ländliche Grundstücke besitzen durften, so gaben sie keine Zehnten und andere Abgaben an sie Geistlichkeit; da sie indessen von ihren! Handel und Wucher einen großen Gewinn machten, so mußten sie wie reckt und billig. Abgaben davon zahlen, und diese sielen, weil sie als Fremde oder Heimatlose angesehen wurden/ dem Obeilanoesherrn zu, der sie in seinen besonderen Schutz nabin, weßbalb sie denn auch die kaiserlichen Kammerkneckte genannt wurden. In allen Städten, die Bischofssitze waren, befanden sich die Inden in großer Menge. Tie Ursachen davon waren einmal, weil die bischöflichen Hauptstädte in der 9Cegef auch große Handelsstädte waren, dann aber bestand ailck ein päpstliches und kaiserliches Gesetz, nach welchem den Inden ihre Wohnsitze vorzugsweise in den bischösiichen Hauptstädten angewiesen werden sollten, damit den Bischöfen die Gelegenheit erleichtert würde, sie zu bekehren. Der Schutz der Kaiser und Bischöfe konnte die Inden aber nicht vor dem Hasse des Volkes schützen, welches ihren Reichthnm beneidete, sie als Berückter des Ebiisienthnmo verabscheute und ibuen alle möglichen Fleveltbalen Schuld gab. Diesem Hasse

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