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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1923-01-01 · XIII (1923) · p. Seite 218

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIII (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 218 (sequence 227)
Language
German
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IRI
…/9038125-9047323--0842-9047056
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dem Verhältnis der Kassenmitglieder verteilt. Die allgemeine Krankenkasse mit 7000 Mitgliedern erhielt monatlich £ 500, die des Hapoel Hamisrachi mit 300 Mitgliedern monatlich £ 25. Diese Mittel reichten natürlich nicht aus, um die andauernde Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Es ergab sich also die Notwendigkeit, Mittel außerhalb des offiziellen Arbeitsbudgets dafür flüssig zu machen. Die zionistische Exekutive sah sich daher genötigt, die Zustimmung der Leitung des Keren Hajessod zu einer Anweisung von £ 12 000 zwecks Ankauf von Obligationen der Allgemeinen Hypothekenbank nachzusuchen. Diese von der Leitung des Keren Hajessod genehmigte Überweisung hat die Schaffung eines neuen Kredits für Häuserbauten zum Ziel. Es sollte dadurch ein Antrieb gegeben werden,' die Bautätigkeit aus ihrer Erstarrung zu wecken, in der sie sich bis in die ersten Sommermonate hinein befand. Auch soll die Privatinitiative dadurch wieder ermuntert werden, da die Furcht vor der wirtschaftlichen Krise auch Privatpersonen vom Weiterbau der eigenen Häuser zurückgehalten hat. Zu konstatieren ist, daß sich unter dem Druck der Verhältnisse, namentlich in Tel Awiw, auch eine gewisse öffentliche Anteilnahme in der Schaffung eines Fonds für Darlehen an Arbeitslose zu öffentlichen Arbeiten zeigte. An der Begründung dieses Fonds beteiligten sich verschiedene öffentliche Finanzinstitute. Als Charakteristikum dafür, daß eine solche gemeinnützige Tätigkeit oft nicht der Mitwirkung und Verantwortlichkeit der Zionistischen Organisation entbehren kann, sei erwähnt, daß die Zentralbank der Brandeisgruppe ihre Beteiligung an diesem Fonds in Höhe von £ 500 trotz genügender Sicherheiten nur unter der Bedingung zusagte, daß die Zionistische Organisation für diese Summe bürgen sollte. Zwei Hauptfaktoren machen die Anlage eines besonderen Arbeitsbudgets notwendig und sind richtunggebend für die Tätigkeit des Arbeitsdepartements : 1. die besonderen Bedingungen des Aufbaus und der Entstehung der wirtschaftlichen Elemente des Jischuws, 2. die Bedürfnisse der Einwanderung, deren Fortführung und Erweiterung für uns unerläßlich ist. Der erste Faktor, die Wechselfälle, die unsere wirtschaftlichen Versuche betreffen, das Auf und Ab in der Wirksamkeit unserer und der nichtzionistischen Finanzinstitute bedingen ein Schwanken auf dem Arbeitsmarkt und machen Reservemittel zur Linderung der Notlage notwendig. Es ist dies bisher die Aufgabe des Arbeitsdepartements gewesen. Die verschiedenen Darlehen des Arbeitsdepartements, in rationeller Weise stets unter Berücksichtigung der verschiedenen Arbeitsbedingungen erteilt, haben im Rahmen der finanziellen Möglichkeit zur Linderung der Krisis beigetragen, haben Zuspitzungen und Verwicklungen nach Möglichkeit vorgebeugt. Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Alijah und ihrer Weiterführung ist der enge Zusammenhang derselben mit dem Arbeitsbudget verständlich. Dieses Budget und die von ihm mit Hilfe seiner Darlehen linterstützten Einrichtungen sind als ein wichtiges produktives Hilfswerk für die Übergangszeit anzusehen. Die beschränkten Darlehen des Arbeitsdepartements für verschiedene gemeinnützige Arbeiten, die nur unter der Bedingung gegeben werden, daß ihnen eine wesentliche finanzielle Anstrengung seitens der beteiligten Städte, Kolonien oder Gesellschaften entspricht, und die nur für solche Arbeiten 218

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