Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 157 (sequence 166)
- Language
- German
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leiten aufzunehmen und dadurch seine Tätigkeit zu erweitern. Eine wertvolle Ergänzung würde der Kolonisationsfonds dadurch bekommen, wenn von den Arbeitern in Palästina eine ArbeiterrKolonisationsgesellschaft gegründet würde, die ihrerseits sich an der Kolonisation ihrer Mitglieder mit gewissen Summen beteiligt. Es ist ein Übelstand, daß zur Zeit der Keren Hajessod 100% des zur Ansiedlung nötigen Kapitals hergeben muß, weil die Ansiedler selbst absolut mittellos sind. Es würde das Kisiko des- Keren Hajessod vermindern, und alle seine Transaktionen würden viel eher den Charakter eines gesicherten Darlehens bekommen, wenn durch Vermittlung einer Arbeitersiedlungsgesellschaft die Ansiedler selbst einen gewissen, wenn auch nur kleinen Teil des Kapitals selbst aufbringen würden. Ein noch ungelöstes Problem ist es, wie wir für Palästina Gelder für sichere Investitionen beschaffen können. Es ist zwar unzweifelhaft, daß nicht alle notwendige Arbeit in Palästina auf geschäftsmäßigem Wege und mit sicherer Erwartung pünktlicher Eückzahlung und Verzinsung gemacht werden kann. Ein Teil Unserer Ausgaben, wie z. B. für Erziehungswesen, für landwirtschaftliche Versuchsstationen, für Krankenpflege, erste Hilfe an Einwanderer usw. muß à fond perdu gegeben werden. Auch andere Ausgaben wirtschaftlichen Charakters z. B. die Ausgaben für landwirtschaftliche Kolonisation tragen nach dem heutigen Stand der Landwirtschaft immer noch ein sehr hohes Risiko und eine sehr geringe Rentabilität in sich, so daß auf ihrer Grundlage keine genügende Gewähr für pünktliche Bückzahlung des Kapitals und für angemessene Verzinsung gegeben ist. Es ist zu hoffen, daß in der Landwirtschaft allmählich eine Besserung eintritt und daß nach einigen Jahren wenigstens ein Teil der Ausgaben für die landwirtschaftliche Kolonisation bereits auf dem Wege gesicherter und zinstragender Darlehen beschafft werden kann. Aber im gegenwärtigen Moment sind wir zur Deckung des landwirtschaftlichen Budgets noch allein auf den Keren Hajessod angewiesen. Dagegen sind andere notwendige Zweige der wirtschaftlichen Tätigkeit in Palästina, wie z. B. die Gewährung von hypothekarischen Darlehen auf Immobilien in den Städten schon jetzt für die Form geschäftsmäßiger Investitionen reif. Die Pfandbriefe, welche die General Mortgage Bank of Palestine in einiger Zeit im jeweiligen Betrage der von ihr gewährten Hypothekendarlehen herausgegeben wird und die mit 7% verzinst und in 20 Jahresraten amortisiert werden, können als eine sichere Kapitalsanlage angesehen werden. Trotzdem bleibt es vorläufig noch sehr fraglich, ob diese Pfandbriefe einen Absatz finden werden, weil es dazu an der notwendigen Organisation fehlt. Die bisherigen Versuche, palästinensische Aktien oder Bons zu verkaufen, haben meistens keinen Erfolg gehabt, eben weil es an einer Verkaufsorganisation mangelt. Die Frage ist sehr brennend gerade in dem Falle der General Mortgage Bank of Palestine. Diese hatte seit ihrer offiziellen Konstituierung zu Beginn des Jahres 1922 sehr viele gesetzliche und formelle Schwierigkeiten zu überwinden. Insbesondere die Herausgabe der Pfandbriefe hat zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zur Voraussetzung. Zum allergrößten Teile sind diese gesetzlichen Bestimmungen in dem neuen palästinensischen Hypothekenbank-Gesetz enthalten. Einige Fragen von geringerer Wichtigkeit sind aber bis jetzt noch nicht gänzlich geklärt. Die Herausgabe der Hypothekenpfandbriefe hat deshalb eine sehr unliebsame, aber unvermeidliche 157