Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 73)
- Language
- German
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Stellung Palästinas als des Landes der nationalen jüdischen Heimstätte anerkannt wird. Das A. C. ersucht die Exekutive, in diesem wichtigen Zeitabschnitt mit besonderer Aufmerksamkeit und Energie die Interessen der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina zu vertreten. 3. Das A. C. gibt der Erwartung Ausdruck, daß alle mit der Neuordnung im Orient zusammenhängenden Maßnahmen, die die wirtschaftliche Entwicklung Palästinas oder die Interessen der nationalen jüdischen Heimstätte direkt oder indirekt berühren, vor ihrer Inkraftsetzung gemäß den Bestimmungen des Mandates mit der Zionistischen Organisation als Jewish Agency erörtert werden. 4. Nach Anhörung der Berichte der Exekutive sowie der Berichte aus Palästina stellt das A. 0. folgendes fest : Eine Eeihe berechtigter Forderungen und Beschwerden der jüdischen Bevölkerung Palästinas, welche der britischen Begierung und der palästinensischen Verwaltung durch die Zionistische Exekutive unterbreitet worden sind, haben bis jetzt keine befriedigende Erledigung gefunden. Das A. C. erneuert daher seine Forderung, daß die Exekutive Schritte unternimmt, um bei allen in Frage kommenden Instanzen die Kegelung der erwähnten Forderungen und Beschwerden zu. erlangen. II. Jewish Agency und Jüdischer Weltkongreß. 1. Nach Anhörung der Berichte der Exekutive und der Erklärungen des Vorsitzenden der Exekutive stellt das A. C. als Bichtlinie für alle Verhandlungen, die in der Zeit bis zum Kongreß mit Vertretern nichtzionistischer jüdischer Kreise über ihre Beteiligung an der Leitung des Palästina-Aufbauwerkes geführt werden, den Grundsatz auf, daß die leitende Körperschaft der Jewish Agency vor einer Vertretungskörperschaft des jüdischen Volkes verantwortlich sein muß. (Angenommen mit 8 : 1 Stimmen.) 2. Das A. C. beschließt, aus seiner Mitte fünf Mitglieder zu wählen, welche zusammen mit Vertretern der Exekutive eine Kommission zum Studium aller mit der Frage der Jewisch Ageny und anderen organisatorischen Fragen zusammenhängenden Probleme bilden sollen. Die Kommission soll unverzüglich nach der Sitzung des A.C. zusammentreten; das Resultat ihrer Beratungen soll der Exekutive und den Mitgliedern des A. C. mitgeteilt werden und als Material zur Prüfung der Frage der Jewish Agency bis zum Kongreß dienen. (Angenommen mit 6 :3 Stimmen.) In die Kommission wurden gewählt: Dr. Barth, Hantke, Jacobson, Dr. Abr. Kaznelson, Bubaschoff. F. Zionistisches Kongreßgericht. Ins Kongreßgericht wurden vom letzten Kongreß gewählt: Als Vorsitzender Herr Dr. Bodenheimer; als Mitglieder die Herren: M. Aleinikoff, Dr. A. Barth, Dr. M. Ebner, Dr. D. Friedmann, A. Hartglas, B. Locker, Dr. M. Ringel, Dr. C. Tartakower. Das Kongreßgericht hat anläßlich der im Dezember 1921 stattgehabten A. C.-Sitzung in Wien eine nichtformelle Besprechung abgehalten, an der die Herren Dr. Bodenheimer, Dr. Friedmann, Dr. Tartakower sowie der Kongreßanwalt Dr. Margulies teilgenommen haben. In dieser 64