Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 66)
- Language
- German
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7. Der Zentralrat beauftragt die Exekutive, Vorbereitungen für die Einberufung des Zionistenkongresses im Frühsommer 1923 zu treffen. 8. Der Zentralrat erklärt, daß es der Wunsch der Zionistischen Organisation ist, daß die Jewish Agency das gesamte jüdische Volk repräsentiere. 9. Der Zentralrat anerkennt die Einberufung eines jüdischen Weltkongresses für den Wiederaufbau Erez Israels als den Weg zur Verwirklichung dieses Prinzips und beauftragt die Exekutive als das Organ der Jewish Agency, die notwendigen Schritte zur Vorbereitung dieses Kongresses zu unternehmen und bis Ende dieses Jahres dem Aktionskomitee Bericht zu erstatten, um eine Wahlordnung vorzuschlagen. Organisation. Kongreß wähl en. 10. Der Zentralrat spricht den Wunsch aus, daß die Landes- und Sonderverbände in den einzelnen Ländern sich zwecks gemeinsamer Durchführung der Wahlen verständigen (Antrag Grünbaum-Mereminski).. Geschäftsordnung des Kongresses. 11. Gemäß § 19 des Org.-Stat. und auf Grund der ihm vom XII. Kongreß übertragenen Ermächtigung beschließt der Zentralrat eine Geschäftsordnung des Kongresses mit provisorischer Geltungskraft bis zur Genehmigung durch den nächsten Kongreß (Der Wortlaut ist in. No. 8 des Zionistischen Bulletins abgedruckt). Wahlreglement. 12. Gemäß § 28 des Org.-Stat. und auf Grund des Beschlusses des XII. Kongresses beauftragt der Zentralrat die Exekutive, im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee das Wahlreglement zu beschließen, wobei der von der Exekutive ausgearbeitete und vom Statutenkomitee durchberatene Entwurf zur Grundlage zu nehmen ist. Revisionskommission. 13. Es wird eine Kommission eingesetzt, die die Frage der Reorganisation aller unserer Institutionen studieren und dem nächsten Kongreß Vorschläge machen soll. Die Sitzung dieser Kommission wird dem Aktionskomitee überlassen. Finanzen. A. Palästina-Finanzen. 14. Der Zentralrat beauftragt die Exekutive, die Arbeit in Palästina im Jahre 5683 auf Grund des folgenden Budgets zu führen:- I. Nachzahlung in 12 Monatsraten auf das Budget 5682 £ 114,500 II. Ordentliches Budget: 1. Landwirtschaft . ............. £ 100000 2. Immigration..........„...., Arbeit..................L 75 000 Förderung von Industrie und Handwerk . . . I 3. Erziehung............... . „ 70 000 Übertrag £ 359 500 57