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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1923-01-01 · XIII (1923) · p. Seite 56

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIII (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 56 (sequence 65)
Language
German
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IRI
…/9038125-9047323--0680-9046893
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Als Vertreter des J. C. T.: Fischer. Als Vertreter des Keren-Hajessod: Zlatopolski. Der Vorsitzende des Zionistischen Ehrengerichts: Gronemann, Der Kongreßanwalt: Dr. Margulies. Die Tagung faßte folgende Beschlüsse: Politik. 1. Der Zentralrat der Zionistischen Organisation erblickt in dem vom Völkerbunde an Großbritannien erteilten Mandat, in welchem die historische Ver knüpf theit des jüdischen Volkes mit Palästina festgestellt wird, die unwiderrufliche Anerkennung des Eechtes des jüdischen Volkes auf seine Heimat und das sichere völkerrechtlich geschützte Fundament für die Wiederaufrichtung der jüdischen nationalen Heimstätte. In voller Würdigung der Bedeutsamkeit dieses historischen Aktes, dessen verheißungsvoller Anfang Theodor Herzls Lebenswerk war und dessen glücklicher Abschluß der Tätigkeit der Zionistischen Exekutive, insbesondere aber der mit Energie und Würde unter ungeheuren Schwierigkeiten geleisteten zielbewußten politischen Arbeit der Herren Präsidenten Weizmann und Sokolow zu danken ist, spricht der Zentralrat der Leitung der Organisation Anerkennung und Vertrauen aus. 2. Der Zentralrat stellt fest, daß die Verwirklichung des vom Mandate bestimmten Zieles der Wiederaufrichtung der jüdischen nationalen Heimstätte unlösbar verbunden ist mit den breitesten und freien Möglichkeiten für die Einwanderung der Juden nach Erez Israel. Die jetzt bestehenden Beschränkungen der jüdischen Immigration stehen somit im Widerspruch zu dem Wortlaut und dem Geist des Mandates und verletzen aufs empfindlichste das dem jüdischen Volke zuerkannte Becht. Der Zentralrat fordert daher die Exekutive auf, mit aller Energie dahin zu wirken, daß alle diese Beschränkungen unverzüglich aufgehoben werden. 3. Der Zentralrat anerkennt mit Freude die politische und moralische Bedeutung, die den in den bezüglichen Beschlüssen der demokratischen Kepräsentanzen des britischen und amerikanischen Volkes zum Ausdruck gebrachten Sympathiekundgebungen für unsere nationalen Befreiungsbestrebungen zukommt, und spricht jenen hohen parlamentarischen Körperschaften für den in entscheidungsvoller Stunde geleisteten Beistand tiefen und unvergänglichen Dank aus. 4. DerZentralrat wiederholt die feierliche Erklärung des XILZionistenkongresses betreffs der jüdisch-arabischen Beziehungen und begrüßt den brüderlichen Ruf des Waad Leumi, der gewählten Vertretung des jüdischen Volkes in Palästina, an das arabische Volk, die Beziehungen beider Völker auf der Grundlage gemeinsamer Arbeit für das Wiederaufleben Palästinas und des nahen Ostens aufzubauen. Jewish Agency und Jüdischer Weltkongreß. 5. Der Zionistische Zentralrat begrüßt mit tiefer Befriedigung die Bestimmungen des Artikel 4 des Palästinamandats. 6. Der Zentralrat erklärt, daß die Zionistische Organisation die Rechte und Pflichten der Jewish Agency übernimmt. Als Organ der Jewish Agency fungiert die Zionstische Exekutive, 56

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