Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 42 (sequence 51)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038125-9047323--0666-9046879- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
9. Protokoll des XII. Kongresses. Dem vielseitig geäußerten Wunsche Kechnung tragend, wurde bald nach dem Kongreß unter dem Titel „Der XII. Zionistenkongreß" eine 172 Seiten starke Broschüre veröffentlicht, die sich auf eine Wiedergabe der Referate, der Begrüßungen und der gefaßten Beschlüsse beschränkte. Unabhängig davon hat der Yerlag ,,Achiassaf" eine ähnliche Sammlung in hebräischer Sprache unter demselben Titel herausgegeben. Der Vorbereitung des „Stenographischen Protokolls des XII. Kongresses'', das vom Jüdischen Verlag in deutscher Sprache herausgegeben wurde, hat das Organisations-Departement viel Mühe und Sorgfalt gewidmet. Die vollinhaltliche Wiedergabe sämtlicher Reden, ohne Unterschied der Sprache, die hier zum erstenmal vorgenommen wurde, hatte ein erhebliches Anwachsen des Umfanges des Protokolls, leider aber auch eine Verzögerung des Erscheinens zur Folge. Als Sonderabdruck aus dem Protokoll wurde das Referat des Herrn Dr. Ruppin unter dem Titel „Wirtschaftliche Tätigkeit in Palästina" in englischer und deutscher Sprache herausgegeben. Über die vom Keren Hajessod veröffentlichten Propagandaschriften sowie die Publikationen des Jüdischen Verlages wird besonders berichtet. 10. Vorbereitung und Durchführung legislativer Maßnahmen. a) Statut. In die letzte Berichtsperiode fällt die Durchführung umständlicher gesetzgeberischer Arbeiten, zu denen der XII. Kongreß die Grundlage und den Ansporn gab. Gemäß einem Beschluß des Kongreßes sollte das von ihm angenommene neue Organisations-Statut durch die Exekutive, im Einvernehmen mit dem eigens hierzu gewählten Statutenkomitee, einer redaktionellen Revision unterzogen werden. Diese Arbeit wurde mit größter Gründlichkeit durchgeführt. Auf Drund eines eingehenden Meinungsaustausches mit den Mitgliedern des Statutenkomitees,, den Herren Dr. Barth, Goldstein, Locker, Dr. Margulies, Dr. Ringel und Twersky, arbeitete das Organisations-Departement einen Entwurf des revidierten Statuts aus, der, zusammen mit den verschiedenen Anträgen der Komiteemitglieder, als Grundlage für die Beratungen des Komitees diente. Das Statutenkomitee hielt anläßlich der Jahreskonferenz im August 1922 in Karlsbad seine Sitzungen ab und entschied, im Einvernehmen mit der Exekutive, über die endgültige Passung des Organisations-Statuts. Das Statut wurde hierauf im Zionistischen Bulletin Nr. 8 veröffentlicht. Im Anschluß daran hat das Statutenkomitee, das sich nicht für berechtigt hielt, in anderen als rein redaktionellen Prägen bindende Beschlüsse zu fassen, einige Vorschläge für eine künftige Reform des Statuts beschlossen und nachstehende Resolution zum bestehenden Statut angenommen: 1. zu § 25: Die in den einzelnen Landesgruppen der Sonder verbände bei den Kongreßwahlen über das gesetzlich erforderliche Minimum verbleibenden Reststimmen gehen für die Wahl verloren. Eine Zusammenrechnung dieser Reststimmen durch den betreffenden Sonderverband zum Zwecke ihrer Anrechnung bei der Wahl findet nicht statt, ebensowenig als eine. Zusammenrechnung der Reststimmen des Landesverbände erfolgen kann. 42