Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 17)
- Language
- German
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wegen der Heiligen Stätten und wegen der Bechte der verschiedenen religiösen Gemeinschaften anvertraut werden sollten. In keiner dieser Angelegenheiten waren die zionistischen Bestimmungen des Mandats direkt betroffen. Die Vereinigten Staaten bekundeten ihre Sympathie für den Zionismus sogar durch folgende Besolution, die auf Antrag des Senators Lodge am 3. Mai 1922 vom Senat der Vereinigten Staaten einstimmig angenommen wurde: „Die Vereinigten Staaten begünstigen die Errichtung eines jüdischen nationalen Heims in Palästina, vorausgesetzt daß nichts geschieht, was die bürgerlichen und religiösen Rechte der nichtjüdischen Gemeinschaften beeinträchtigt, und vorausgesetzt, daß die religiösen Gebäude und Plätze in angemessener Weise geschützt werden." Eine ähnliche Besolution wurde auf Antrag-des Kongreßmitgliedes Fish am 30. Juni 1922 vom Beprasentantenhause angenommen. Diese eindrucksvolle Bekundung des amerikanischen Wohlwollens war und blieb ein Ereignis von außerordentlicher Wichtigkeit. Die Zionistische Organisation schuldet den jüdischen und nichtjüdischen Freunden des Zionismus, die die zionistische Sache vor der amerikanischen öffentlichen Meinung so loyal und energisch vertraten und dieses außerordentliche Besultat zustande brachten, aufrichtige Dankbarkeit. Im Mai 1922 wurden die langwierigen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten zu einem befriedigenden Abschluß gebracht, so daß seitens der Vereinigten Staaten kein Grund mehr vorlag, das Mandat nicht zu genehmigen. Es wurde vereinbart, daß die getroffenen Abmachungen in einen Vertrag zwischen der britischen und der amerikanischen Begierung aufgenommen werden sollten. Gemäß einem am 14. Mai 1922 in Washington publizierten Communiqué sollte der Vertrag den Mandatstext enthalten und vorsehen, daß in diesem Text ohne die Zustimmung der Vereinigten Staaten keine Änderungen vorgenommen werden sollten. H Als dieses Stadium erreicht war, konnte man hoffen, daß das Mandat nun ohne weitere Verzögerung bestätigt werden würde. Die britische Begierung unternahm es daher, das Mandat vor die Sitzung des Völkerbundsrats zu bringen, die am 11. Mai 1922 eröffnet wurde. Aus einer Beihe von Gründen hielt es der Bat jedoch nicht für möglich, das Mandat auf dieser Sitzung zu behandeln, und nach einer eindrucksvollen Bede Lord Balfours wurde die weitere Behandlung auf eine spätere Erörterung verschoben. Inzwischen waren eine Beihe neuer Schwierigkeiten entstanden. Es handelte sich hauptsächlich um Artikel 14 des Mandats, der die heiligen Stätten und die Kommission für dieselben betraf. Es lagen aber diesen Schwierigkeiten außerdem die allgemeinen Einwendungen zugrunde, die von der römisch-katholischen Kirche gegen diejenigen Bestimmungen des Mandats erhoben wurden, welche die Balfour-Deklaration verwirklichen sollten. Der Widerstand des Vatikans, der im wesentlichen auf irriger Beurteilung der zionistischen Ziele beruhte, wurde immer entschiedener. Dies mußte Besorgnisse erwecken, da im Völkerbundsrat eine erhebliche Zahl römisch-katholischer Mächte vertreten waren. Allerdings hatten mehrere dieser Mächte ihrer Sympathie mit dem Zionismus bereits öffentlich Ausdruck gegeben, und man durfte darauf vertrauen, daß sie ihren Zusicherungen treu bleiben würden. Unterdessen erhielt Artikel 14 &