Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XI (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 239 (sequence 276)
- Language
- German
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— 239 — Presse; und jeder Spender konnte so sehen, ob seine Spende richtig überwiesen worden war. In ähnlicher Weise zeigte es sich beim Vergleichen der Liste mit den Belegscheinen der Bank, ob die Liste in Ordnung sei und daß alle bei der Kommission eingegangenen Gelder bei der Bank eingezahlt worden waren. Folgende Verbesserungen wurden als notwendig erachtet: 1. Die Listen sollten in bestimmten Zwischenräumen in der Presse erscheinen, entweder alle 2 Wochen oder monatlich, so daß die Spender genau wissen können, wann sie den Ausweis zu erwarten haben. 2. Den Spendern sollte mitgeteilt werden, daß sie um eine offizielle Empfangsbescheinigung bitten möchten und den Kollekteuren sollten Quittungsbücher geliefert werden. Die Kontrollscheine sollten in bestimmten Zwischenräumen kontrolliert werden (etwa alle sechs Monate), und zwar von einem unparteiischen Revisor. 3. Die Empfangsbescheinigung sollte eine Bemerkung enthalten, daß eine Spendenliste zu angegebenen Zeitabschnitten in der jiddischen Presse erscheine, und daß ein Exemplar einer der diese Listen enthaltenen Zeitungen auf Wunsch und auf Kosten der Kommission dem Spender zugesandt würde. Schwieriger war das Administrations-Problem, und einige Maßnahmen zur Reorganisation waren notwendig, um befriedigendere Ergebnisse der Sammlungen zu erreichen. Das Sub-Komitee war der Ansicht, daß dies am besten durch das Zusammenarbeiten von zwei oder drei Kollegen in jeder Stadt zu erreichen sei, anstatt der damals einzeln arbeitenden Vertreter, und sie schlugen daher vor, daß Komitees gegründet werden sollten, 1. in Städten, in denen zwei oder mehr Vereine oder Beacons waren, durch das Wählen eines Vertreters durch jeden Verein oder Beacon; 2. an anderen Orten, wo nicht mehr als ein Verein existiert, durch Ernennung unserseits auf Empfehlung eines verläßlichen, uns persönlich bekannten Zionisten. Jedes Komitee sollte aus nicht weniger als drei Mitgliedern bestehen. Alle Spendenlisten und Rechnungsaufstellungen sollten wenigstens von zwei derselben im Namen des Komitees, das die Verantwortung zu tragen hätte, gezeichnet werden. II. Propaganda. Die Empfehlungen des Sub-Komitees sind von der Kommission weitgehendst verwendet worden. Zirkulare, Statuten, Formulare, Briefe, Bestätigungen und Quittungen sind gedruckt und im gesamten Königreich verteilt worden mit dem Ergebnis, daß in vielen großen Orten Lokalkomitees gegründet wurden, z. B. Manchester, Liverpool, Glasgow, Sunderland, Swansea, Cardiff, Leeds, Newcastle, Edinburgh usw. Eine vollständige Liste der Städte, in welchen die Kommission einen Vertreter hat, befindet sich am Schluß des Berichts.