Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XI (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 203 (sequence 236)
- Language
- German
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— 203 — besteht, sind durchweg als Nationalfonds-Referenten Mitglieder ihrer Distriktskomitees und bilden so deren Konnex mit der Landessammelstelle. Innerhalb der Lokalstellen unterscheiden wir laut Unseres im Rahmen der Kölner Instruktion abgefaßten „Provisorischen Regulativs" scharf den durch die einzelnen Vereine frei gewählten Vereins — vom Ortskommissär, der allein nach außenhin verkehrt und uns verantwortlich ist. So wird eine einheitliche Arbeit im Orte angebahnt, unsere und der Distriktskommissäre Korrespondenz vereinfacht und die Kontrolle erleichtert. Wo nur e i n Verein besteht, ist sein Kommissär zugleich Ortskommissär, wo mehrere Vereine sind, wählen ihre Kommissäre den Ortskommissär, doch ist dieser uns in beiden Fällen sogleich zwecks Bestätigung zu melden. Wo kein Verein besteht, wird der Ortskommissär direkt von uns ernannt. Die Versammlung der Vereinskommissäre bzw. in deren Ermangelung der Ortskommissär bilden durch Kooptation die lokale Nationalfonds-Kommission. Ortskömmissäre, aus deren Rayon laut Jahresabschluß aus Nationalfonds-Spenden per Kopf der dortigen Judenschaft nicht einmal die Hälfte des Distriktsdurchschnitts einging, verlieren laut Regulativ automatisch ihr Amt. Diese Norm wird nunmehr, nach Ausbau der statistischen Behelfe, streng durchgeführt werden. Die Zahl der Ortskommissäre ist zufolge strengerer Sichtung im Vergleich zum letzten Bericht zurückgegangen. Es amtieren derzeit in: Eür periodische Zusammenkünfte der Ortsbezw. Distriktskommissäre ist nicht besonders gesorgt. Doch ist es den Kommissären zur Pflicht gemacht, bei den Vereimsvollversammlungen bezw. bei jedem Distriktag über die Entwicklung des Nationalfonds im betreffenden Rayon zu referieren. Das Bureau der Landessammelstelle wurde im November 1912 aus den Räumen des historischen „Kongreßbureaus" IX. Türkenstraße 9 nach IL, Karmeliterplatz 1 verlegt, wo es in Mietgemeinschaft mit der Jüdischen Zeitung und den Wiener zionistischen Zentralbehörden steht. Als Sekretär wirkt seit Dezember 1912 Siegfried Kessler, dem drei Bureaufräuleins unterstehen. Als hauptsächliche organisatorische Agenden des Bureaus kommen in Betracht: Das Geld ink as so. Die von uns seit je energisch vertretene Forderung, daß alle Nationalfondsgelder von den Ortskommissären — und nur von diesen — direkt an uns und nicht erst an Zwischenstellen, aber auch nicht über uns hinweg nach Köln oder London abzuliefern seien, hat sich fast lückenlos durchgesetzt. Nur in Böhmen, wo seit Anbeginn das Geldinkasso zunächst beim Distriktkommissär streng zentralisiert war, Mähren-Schlesien 67 (+ 4) Ostgalizien . . 49 (— 11) SMgalizien . . 48 (— 29) Böhmen ... 47 ( 0) Westgalizien 43 (— 4) Bukowina 40 (— 1) Podolien . . 36 (— 6) Innerösterreich 14 (— 7) zusammen 344 (— 54)