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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 345

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 345 (sequence 345)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1694-9038765
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B. Beziehungen zwischen der Hadassah und der Kupath Cholim. Die bereits erwähnte Sipezialkommission der Hadassah bemühte Sich auch um die Regelung der Schwierigkeiten, die in Verbindung mit iden Bedingungen entstanden waren, unter denen Mitglieder der Kupath Cholim in die Spitäler der H. M. O. aufgenommen werden. Diese Frage wurde am 13. April 1927 durch folgende Vereinbarung geregelt, die das Ergebnis direkter Verhandlungen zwischen der Hadassah-Kommission einerseits und Vertretern der Kupath Cholim und der Exekutive der Jüdischen Arbeiterorganisatio a andererseits ist: Vereinbarung zwischen der Hadassah Medical Organisation und der Kupath Cholim. 1. Die Mitglieder der Kupath Cholim sind in den Hadassah-Spitälern gegen Zahlung der bei der Hadassah üblichen Gebühren und gemäß den verschiedenen in dem Tarif der Hadassah angeführten Kategorien aufzunehmen. Die Kategorien der um Behandlung ansuchenden Patienten der Kupath Cholim werden in den von der Kupath Cholim ihren Mitgliedern ausgestellten und der Hadassah vorgelegten Karten bezeichnet werden. Zahlungen an die Hadassah werden nicht von jedem Patienten einzeln, sondern gemeinsam durch die Hauptbureaus der Kupath Cholim auf 'Grund der der Kupath Cholim von der Hadassah vorgelegten Rechnungen geleistet werden. In jenen Kategorien, in denen es verschiedene Gebührenstufen gibt, wird die Kupath Cholim die niedrigste Gebühr zahlen. Diese Bestimmung soll bis zum 1. Oktober 1927 in Kraft bleiben. 2. Nach dem 1. Oktober 1927 wird die Kupath Cholim der Hadassah ein bestimmtes Tagespauschal für jedes in die Hadassah-Spitäler aufgenommene Mitglied ohne Unterschied der Kategorie zahlen, mit Ausnahme jener Mitglieder der Kupath Cholim, die gemäß dem Hadassah- Tarif gänzlich von der Zahlung befreit sind. Für die letzteren werden keine Zahlungen geleistet werden. Die Vertreter der Hadassah und der Kupath Cholim verpflichten sich, die Höhe dieses Tagespauschals im Laufe der nächsten Monate festzusetzen und zwar auf Grund der Durchschnittszahlung, die die Kupath Cholim der Hadassah vom 1. Mai an leisten wird, vorausgesetzt jedoch, daß die Mitglieder der Kupath Cholim, die nach dem Tarif der Hadassah von Zahlung befreit sind, nicht berücksichtigt werden, wenn die durchschnittliche Tagesgebühr festgesetzt wird, und daß ferner die durchschnittliche Tagesgebühr vom 1. Mai bis zum 1. Oktober 1927 nicht den während der Monate Mai bis September d. J. gezahlten Durchschnittsbetrag übersteigt. Für die Hadassah Medical Organisation: gez. Henrietta Szold, gez. Schoschanah Jacobs, gez. Norvin Lindheim. Für die Kupath Cholim: gez. David Ben Gurion, . gez. Abraham Perlsor Tel Awiw, am 13. April 1927. 11. Nissan 5687.

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