Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 344 (sequence 344)
- Language
- German
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3. Palästinakomitee: In Palästina wird dem Direktor ein Komitee beigegeben. Dieses Komitee wird als Palästinensisches Beratungskomitee der H. M. 0.. bezeichnet und soll aus in Palästina wohnenden Personen bestehen. Der Direktor ist Mitglied und Vorsitzender dieses Komitees. Vier Mitglieder werden vom Leitungskomitee bestellt, die Zionistische Palästina-Exekutive hat das Recht, zwei weitere Mitglieder zu bestellen. Kein Mitglied dieses Komitees darf dem ärztlichen Beruf angehören oder mit einer ärztlichen Organisation oder Körperschaft in Verbindung stehen. Die Mitglieder dieses Komitees werden nur in persönlicher Eigenschaft handeln, mit Ausnahme der beiden von der Zionistischen Palästina-Exekutive bestellten Mitglieder, insofern diese die Zionistische Palästina-Exekutive vertreten. Die Frage der Teilnahme des Waad Leumi an diesem Komitee wird späterer Beratung und Beschlußfassung vorbehalten. Dieses Komitee wird jeweils auf Einberufung durch den Direktor oder auf Wunsch der beiden Vertreter der Zionistischen Palästina-Exekutive oder dreier beliebiger Mitglieder des Komitees zusammentreten. Für den Fall, daß eine Mehrheit des Komitees anders entscheidet als der Direktor, kann eine Berufung an das Leitungskomitee gerichtet werden. Solange das Leitungskomitee nicht anders entscheidet, bleibt die Entscheidung des Direktors in Kraft. 4. Zionistisches ärztliches Programm: Die H. M. 0. wird die ärztlichen und sanitären Erfordernisse des zionistischen Programms in Erwägung ziehen und sich bemühen, ihnen bestmöglich mit Rücksicht auf ihre budgetären und sonstigen Verpflichtungen nachzukommen. Verhandlungen mit der Palästina-Regierung mit Ausnahme solcher über technische und ärztliche die H. M. O. betreffende Angelegenheiten werden im Einvernehmen mit der Zionistischen Palästina- Exekutive geführt werden. 5. Finanzberichte und Rechnungsprüfung: Die H. M. 0. wird der Zionistischen Palästina-Exekutive oder der sonstigen vom Kongreß der Z. 0. bezeichneten Körperschaft regelmäßige Finanzberichte vorlegen. Die Z. 0. wird diese Berichte in die Mitteilungen und Finanzberichte der Z. 0. und des Keren Hajessod aufnehmen. Die Rechnugen der H. M. O. sollen in regelmäßigen Perioden durch die von der Zionistischen Palästina-Exekutive zu bezeichnenden Personen geprüft werden. 6. Inkraftsetzung: Diese Vereinbarung wird dem nächsten Kongreß der Z. O. zur Ratifizierung vorgelegt werden. Urkund dessen haben die Parteien diese Vereinbarung unterzeichnet. Für die Zionistische Weltorganisation: gez. F. H. Kisch, Vorsitzender der Zionistischen Palästina-Exekutive, gez. H. Pick, gez. S. Kaplansky. Für die Hadassah Medical Organisation: gez. Henrietta Szold, gez. Rose Q. Jacobs, gez. Norvin R. Lindheim. — 344 -