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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 304

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 304 (sequence 304)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1653-9038724
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rachi und der Arbeiterorganisation führen ihre innere Arbeit auf autonomer Grundlage. Der Waad Hachinnuch besteht aus 12 Mitgliedern: dem Leiter des Erziehungs-Departements und 11 gewählten Mitgliedern. Von diesen werden 5 von der Zionistischen Exekutive, 3 vom Waad Leumi und 3 von der Lehrerorganisation bestimmt. Die Zionistische Exekutive und der Waad Leumi wählen zusammen von den ihnen zustehenden 8 Mitgliedern 2 aus den Reihen des Misrachi und 2 Vertreter der Arbeiterorganisation. Der Waad Hachinnuch setzt das Minimalprogramm für die Schulen fest, gibt sein Gutachten zu den einzelnen Programmée der Schulen der verschiedenen Richtungen und unterbreitet den Budgetvorschlag der Zionistischen Exekutive zur Bestätigung. Der Budgetvorschlag, die Festsetzung der Gehaltsstufen und die Entlassung von Direktoren und Lehrern bedürfen der Bestätigung seitens der Zionistischen Exekutive. Die Schulkommission sorgt für die ihr unterstehenden Institutionen, beaufsichtigt sie und: stellt das genaue Programm für sie auf. Das Erziehungs-Departement besteht aus 4 Mitgliedern : 3 Vertretern der verschiedenen Schularten und dem Leiter des Departements. Das Erziehungs-Departement hat die Leitung sämtlicher Erziehungsinstitutionen, bearbeitet Anträge an den Waad Hachinnuch und die Schulkomitees und schlägt das Budget dem Waad Hachinnuch vor. Das Departement ist für seine Arbeit der Zionistischen Exekutive und für die Aufrechterhaltung der Bestimmungen der bestätigten Konstitution auch dem Waad Hachinnuch verantwortlich. Das vereinigte Erziehungswesen hat e i n e finanzielle Leitung. Die allgemeinen Schulausgaben, sowie diejenigen für Mobiliar und Lehrmittel und unvorhergesehene Ausgaben werden zu Beginn des Jahres für jede Schulart festgesetzt; ihre Verwendung ist Sache des der betreffenden Richtung angehörenden Mitgliedes des Erziehungs-Departements. 2. Die Richtungen im Schulwesen. Nach den erwähnten Bestimmungen, sind mit Beginn des Jahres 5687 zum ersten Mal die Schulen der Arbeiterorganisation der obersten allgemeinen Leitung des jüdischen Erziehungswesens in Palästina unterstellt worden. Die meisten orthodoxen Schulen waren schon seit ihrer Gründung mit den allg-emeinen vereinigt. Im Jahre 5687 arbeiteten der Waad Hachinnuch und das Erziehungs-Departement ein gemeinsames Budget für die Schulen aller drei Richtungen aus. Die Vertreter der drei Richtunigen beteiligten sich in gemeinsamer Arbeit am Waad Hachinnuch und den verschiedenen Kommissionen. Hiermit wurde era wichtiger Schritt zur Zusammenfassung des jüdischen Erziehungswesens getan. Zur Zeit findet diese Zusammenfassung erst in admi- - 304 —

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