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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 233

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 233 (sequence 233)
Language
German
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IRI
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finden, ob das Gesuch positiv erledigt werden wird, war nicht geeignet, die Einwanderungsbewegung aus den vermögenden Kreisen zu stärken. Dabei beginnt die Einwanderungsbehörde in Jerusalem! die Erteilung von Visen an Vermögende in der letzten Zeit mit besonderer Schärfe zu handhaben, sodaß in vielen Fällen an Gesuchsteller, die weit mehr als L 500.— besitzen, ein Visum nicht oder nur durch unsere besondere Intervention erteilt wird. Diese Prozedur erschwert natürlich in hohem Maße eine Einwanderung aus diesen Kreisen, ja in manchen Fällen zogen Gesuchsteller infolgedessen ihre Gesuche zurück. Wir möchten noch bemerken, daß in dem neuen Gesetz eine Kategorie von Handwerkern vorgesehen ist, die mindestens 250 L besitzen. Doch wurde wegen der allgemeinen Lage der Einwanderungsbewegung und wegen der Erschwerungen, die auch für diese Kategorie angewandt wurden, von dieser Einrichtung nur geringer Gebrauch gemacht. 2. Die Einwanderung auf Grund der Zertifikate der Zionistischen Organisation. Aus der Notwendigkeit heraus, in Verbindung mit der Verringerung der Einwanderung aus vermögenden Kreisen und von Arbeitgebern, in die Zusammensetzung der Einwanderung Gleichgewicht zu bringen, verringerte die Zionistische Organisation die Ausgabe ihrer Zertifikate an Chaluzim und solche, die sich als Arbeitende im Lande ernähren müßten. Trotzdem betrug die Einwanderung von Chaluzim und Arbeitern auf Grund der Zertifikate der Zionistischen Organisation im Jahre 1926 58,7°/0 der allgemeinen Einwanderung. Diese Tatsache erklärt sich daraus, daß ein großer Teil dieser Einwanderer die Bestätigung ihrer Einwanderung seitens der Zionistischen Organisation bereits im Jahre 1925 erhalten hatten, daß sie aber infolge der langen Prozedur bis zur Regelung ihrer Einwanderungserlaubnis seitens der Regierungs-Behörden erst im Jahre 1926 ins Land kommen konnten. Doch möchten wir noch bemerken, daß ein Teil der Einwanderer mit Zertifikaten anderen Kategorien zugezählt werden muß, da Zertifikate auch an solche gegeben wurden, die durch Familienangehörige angefordert wurden, oder auch an Handwerker, deren Vermögen nicht genügte, um ein Visum der Kategorie der Vermögenden zu erhalten und deren Einwanderung infolge ihrer fachlichen Ausbildung und infolge de*" Sicherheit für die Erlangung einer Existenz im Lande erwünscht war. Um die genaue Ziffer der eingewanderten Chaluzim zu ermitteln, ist es angezeigt, das Material der Einwanderungszentrale der Arbeiterorganisation über die „arbeitende Einwanderung" zu benützen, da der überwiegende Teil dieser Einwanderung (außer den - 233 —

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