Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 39 (sequence 47)
- Language
- German
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IV. Der Kongreß ersucht die Exekutive, dafür Sorge zu tragen, daß die in Resolution III. erwähnte Verfassung eine Bestimmung enthält, wonach diese Verfassung zunächst für -einen Zeitraum von 3 Jahren, vom Tage ihrer Annahme im Council, in Kraft tritt. Nach Abschluß dieser Periode soll die Frage der Erneuerung der Verfassung durch ein Übereinkommen zwischen der Zionistischen Organisation und den anderen beteiligten Körperschaften entschieden werden. V. Der Kongreß nimmt die Erklärung der Exekutive zur Kenntnis, wonach die in obigen Resolutionen in Betracht gezogenen Maßnahmen keine Änderung in Artikel 4 des Palästina-Mandates nach sich ziehen. Er betrachtet diese Erklärung als von grundlegender Bedeutung und lenkt die Aufmerksamkeit der neuen Exekutive auf sie. VI. Gleichzeitig anerkennt der Kongreß, daß falls die Verhandlungen zur Annahme einer Verfassung für die Jewish Agency führen werden, es angezeigt sein würde, die Mandatartnacht davon zu verständigen. VII. Um die Kontinuität der politischen und sonstigen Arbeit der Jewish Agency zu sichern, beauftragt der Kongreß die Exekutive, die Wahl des Präsidenten der Zionistischen Organisation zum Präsidenten der erweiterten Jewish Agency sicherzustellen.